Vorlage - VO/2025/14632  

Betreff: AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zu Kleingartenentwicklungskonzept, Kleingartenkonzept Teil II
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
07.10.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


1. Wie hoch waren die Kosten für Entschädigung, Räumung des Geländes und ggf. Beseitung von Schadstoffen im Boden, die von der Hansestadt Lübeck und / oder KWL getragen wurden, als Kleingartenflächen in Buntekuh und im KGV Lauerhof, Feld 1 aufgegeben wurden und an die Stadt zurückfielen?

 

2. Wie genau lautet der Bürgerschaftsbeschluss, der (nach eigener Erinnerung) in der Wahlperiode 2008-2013 getroffen wurde und inhaltlich besagt, dass Kleingartenflächen nur bei Zustimmung des jeweiligen KGV-Vorstands aufgegeben und einer anderen Flächennutzung zugeführt werden können?

 

3. In dem Bericht „Kleingartenentwicklungskonzept, Kleingartenkonzept Teil II, Anlage zu VO/2025/14057, wird auf Seite 42 über das Kleingartengelände Lauerhof geschrieben:

Die Nachfragesituation und der Zustand hat sich seitdem jedoch nicht verbessert.“

 

Auf Seite 43 steht im zweiten Absatz: Es gibt Bereiche, die von dauerhaftem Leerstand und Grünbildung geprägt sind. Verfallene Hütten und Müll wurden jedoch nicht geräumt. Offenbar werden die entsprechenden Parzellen nicht mehr der kleingärtnerischen Nutzung zugeführt oder der Aufwand ist zu groß, diese wieder in einem angemessenen Zustand herzustellen.“

 

Frage: Wann wurde im Zuge der Erstellung des Berichts Kleingartenkonzept Teil II mit dem Vorstand des KGV Lauerhof gesprochen? Wann wurde die letzte Besichtigung der KGV-Flächen vorgenommen?

 

4. Wurde mit den Vorstandsmitgliedern der weiteren Kleingartenvereine, die in der Kategorie E 3 (Erhalt mit Umstrukturierungs- bzw. Umnutzungspotenzial in Teilbereichen) und E 4 (Umnutzung der Anlage) aufgeführt sind, gesprochen? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?


 


Begründung

Anmerkungen zu Frage 3:

Tatsache ist, dass sich die Nachfragesituation in den vergangenen vier Jahren beim KGV Lauerhof kontinuierlich verbessert hat und seitdem durchschnittlich jedes Jahr 30 neue Mitglieder aufgenommen wurden. Die Nachfrage ist gleichbleibend hoch, es entwickelt sich ein Generationenwechsel, der Zeit braucht.

 

Auch der Müll aus leerstehenden Gärten wurde entfernt, was der Bereich UNV kontrolliert und bestätigt hat.

Dazu hat der jetzige Vorstand viele Verbesserungen in der Vereinsarbeit vorgenommen (z.B. Einrichtung einer neuen Internetseite, aktives Kümmern um die Mitgliederstruktur) und hat den Verein finanziell wieder ins Plus gebracht, nachdem es über Jahrzehnte grobe Vernachlässigungen in der Vereinsarbeit gab. Der Verein ist auf einem sehr guten Weg. Insbesondere mit Blick auf das Neubaugebiet Lauerhofer Feld sind mittelfristig viele neue Pächter*innen erwartbar, die den Leerstand weiter minimieren werden. Dieses wird im Konzept erwähnt, in der Schlussfolgerung im Umgang mit den Kleingartenflächen jedoch nicht berücksichtig. Würde die Kleingartenfläche entsprechend der Empfehlung in dem Bericht weiter verkleinert, gäbe es weniger Parzellen als heute bereits Pächter*innen vorhanden sind.

Unter Berücksichtigung der o.g. vorgenommenen Verbesserungen des Vereinsvorstands und kontinuierlichen positiven Entwicklung seit vier Jahren sollte das KGV Lauerhof nicht der Kategorie E 3 sondern der Kategorie E 2 (Erhalt mit Inwertsetzungsmaßnahmen) zugeordnet werden.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14632   AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zu Kleingartenentwicklungskonzept, Kleingartenkonzept Teil II   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2025/14632-01   Antwort auf Anfrage des AM Katja Mentz (GAL), Anfrage zum Kleingartenentwicklungskonzept, Kleingartenkonzept Teil II   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Antwort auf Anfrage öffentlich