Vorlage - VO/2025/14630  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Christopher Lötsch: Inkrafttreten der Investitionskostenrichtlinie der Landesregierung
zum Ganztag (VO/2024/13407)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13407
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Brock, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
11.11.2025 
41. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Beantwortung der Anfrage des AM Christopher Lötsch: Inkrafttreten der Investitionskostenrichtlinie der Landesregierung zum Ganztag (VO/2024/13407)

 

Die Landesregierung stellt den Schulträgern bei den Investitionen, die sich aus dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ergeben, finanzielle Mittel zur Verfügung und will 85 Prozent der Investitionskosten übernehmen. Für diesen Zweck stellt das Land in den Jahren 2024 und 2025 bis zu 40,1 Millionen Euro zusätzlich zu den Basismitteln des Bundes zur Verfügung und stockt diese Mittel um rund 52,5 Millionen weitere Euro auf. Diese Finanzmittel können beispielsweise für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder Sanierung von Gebäuden und deren Ausstattung verwendet werden. Die Richtlinie gilt rückwirkend ab Oktober 2021, sodass auch bereits begonnene oder vollendete Maßnahmen noch mitgefördert werden können.

 

In diesem Zusammenhang wird der Bürgermeister um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

  1. r welche Standorte nutzt die Stadt dieses Angebot?
  2. r welche nutzt sie diese nicht (mit Begründung)?

 

 



 


Begründung

 

  1. r welche Standorte nutzt die Stadt dieses Angebot?

 

Die Förderanträge für Ausstattung sind für alle Grundschulen und für die Förderzentren Maria-Montessori-Schule, Matthias-Leithoff-Schule und Schule Wilhelmshöhe der Hansestadt Lübeck gestellt worden.

 

rderanträge für Baumaßnahmen sind für die Elisabeth-Haseloff-Schule, Kaland Schule, Paul-Gerhardt-Schule, Schule am Stadtpark, Schule Lauerholz, Gotthardt-Kühl-Schule und Schule Tremser Teich gestellt worden.

 

Übersicht:

 

 

gestellte Förderanträge

 

 

genehmigte Förderanträge

beantragte Fördermittel

genehmigte Fördermittel

r Ausstattung

39

 

 

0

3.588.334,13 €

0,00 €

r Baumaßnahmen

7

 

 

3

10.012.727,22 €

5.723.709,58 €

gesamt

46

 

 

3

13.601.061,35 €

5.723.709,58 €

 

 

 

  1. r welche nutzt sie es nicht (mit Begründung)?

 

Anträge für Baumaßnahmen konnten nur an den Schulen gestellt werden, an denen baulich im Förderzeitraum bis 2029 eine Umsetzung erfolgen kann.

An den übrigen Standorten konnten keine Förderanträge für Baumaßnahmen gestellt werden, da eine Umsetzung der Maßnahmen im genannten Förderzeitraum nicht machbar gewesen wäre.

 

 


 


Anlagen

Keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13407   AM Christopher Lötsch: Inkrafttreten der Investitionskostenrichtlinie der Landesregierung zum Ganztag am 17.06.   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2025/14630   Beantwortung der Anfrage des AM Christopher Lötsch: Inkrafttreten der Investitionskostenrichtlinie der Landesregierung zum Ganztag (VO/2024/13407)   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage nichtöffentlich