Vorlage - VO/2025/14612  

Betreff: AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Antrag zu: Bericht der Verwaltung zur laufenden Geldleistung und dem kommunalen Mietkostenzuschuss in der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
02.10.2025 
19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
13.11.2025 
20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Betrifft lfd. Nr. 34 – Einsparung beim Mietkostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen (VO/2025/14306)

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen und der Bürgerschaft empfehlen:

Die Streichung des bisherigen kommunalen Mietkostenzuschusses wird nur dann – ganz oder anteilig – umgesetzt, wenn die bisherige Förderung nachweislich in voller Höhe oder anteilig durch andere Finanzierungsquellen (z. B. Landesmittel gemäß KiTaG) ersetzt wird.

Eine Umsetzung ohne nachgewiesene Kompensation ist ausgeschlossen und nur in dem Umfang zulässig, in dem nachweislich eine Kompensation durch andere Mietkostenzuschüsse erfolgt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachweis detailliert vorzulegen:

  • an welcher Stelle eine explizite und neue, bei Einführung des kommunalen Mietkostenzuschusses noch nicht existierende Mietkostenerstattung erfolgt,
  • durch wen und ab wann diese erfolgt,
  • in welcher Höhe (Euro pro Stunde und Kind).


 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck weist in der Konsolidierungsliste selbst darauf hin, dass eine Streichung des Mietkostenzuschusses die Attraktivität des Berufsbildes Kindertagespflegeperson mindern kann.

Der Mietkostenzuschuss wurde eingeführt, um Betreuungsplätze in angemieteten Räumen zu ermöglichen und die Kindertagespflege als wichtige Säule der frühkindlichen Bildung zu stärken. Ohne vollständige oder anteilige Kompensation einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Streichung des bisherigen Mietkostenzuschusses (voll oder anteilig) droht der Wegfall von Betreuungsplätzen „über Nacht“.

Eine Streichung ohne Kompensation würde das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen in Lübeck reduzieren und mittelfristig höhere Kosten verursachen, da Ersatzplätze in Kindertagesstätten (Krippe, Elementar, Hort) oder anderen Betreuungsformen (Ganztag an Schule inkl. entsprechender barrierefreier / inklusiver Rahmenbedingungen für jeden Einzelfall im Ganztag der Schulen) geschaffen werden müssten.

Ein Wegfall von Betreuungsplätzen in der KTP „über Nacht“ würde darüber hinaus ggf. das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern faktisch aushöhlen:

Eltern hätten dann keine echte Wahl mehr zwischen den Betreuungsformen, wenn Kindertagespflegeplätze nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Damit würde ein zentrales Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe – die freie Wahl der Betreuungsform – praktisch ad absurdum geführt.

Der Antrag stellt klar, dass Haushaltskonsolidierung nicht zu einem realen Abbau von Betreuungsplätzen führen darf und fordert Transparenz durch eine vorherige, nachvollziehbare Berichterstattung der Verwaltung. So wird sichergestellt, dass eine Kürzung nur auf Grundlage nachweislicher neuer Mietkostenzahlungen erfolgt und nicht willkürlich umgesetzt wird.


 


Anlagen