Antworten auf die Anfragen des AM Fürter:
1. Woraus setzen sich die sog. „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ zusammen?
Unter den »Zuwendungen und allgemeinen Umlagen« sind sowohl die von der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck eingeworbenen Drittmittel von Bund, Land, Stiftungen und weiteren Fördernden erfasst, als auch der Verlustausgleich der Hansestadt Lübeck an die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck (Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke - Gemeinde).
Detailaufstellung Haushaltsansatz 2026:
4140000 Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Bund | 300.000,00 € |
4141000 Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land | 150.000,00 € |
4142000 Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Gemeinde | 2.397.000,00 € |
4147001 Spenden für lfd. Zwecke - priv. Unternehmen | 30.100,00 € |
4148000 Zuwendungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche | 100,00 € |
4148001 Spenden für lfd. Zwecke – übrige Bereiche | 480.000,00 € |
4161000 Erträge Auflösung SoPo aus Zuschüssen | 66.500,00 € |
4162000 Erträge Auflösung SoPo aus Zuwendungen | 122.200,00 € |
| 3.545.900,00 € |
2. Gibt es städtische Zuwendungen der HL an die Kulturstiftung?
Ja, s. Antwort 1 sowie Vorbericht und Begründung der Beschlussvorlage zum Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck (VO/2025/14378): Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist eine rechtsfähige kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts. Mit ihrer Gründung hat sich die Hansestadt Lübeck verpflichtet, eventuell entstehende Unterschüsse durch Zuwendungen auszugleichen, um die Erfüllung des Stiftungszwecks dauerhaft zu gewährleisten.
Zweck der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist u.a., kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen der Hansestadt zu betreiben, zu pflegen und weiterzuentwickeln. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Buddenbrookhauses und des Günter Grass-Hauses sowie durch die Übernahme der Geschäftsführung der Museen, die sich in städtischer Trägerschaft befinden.
Im Bereich 4.041.7, Lübecker Museen, Produkt 251001 der Hansestadt Lübeck ist der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck geordnet und ausgewiesen.
3. Falls ja: Wie entwickeln sich die Zuwendungen der HL? Welche prozentualen Veränderungen gibt es insbesondere von 2025 hin zum Haushaltsjahr 2026?
Nachdem der Zuschuss in den vergangenen Jahren gestiegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 eine Reduzierung des Zuschussbedarfs um -5 % im Vergleich zum Vorjahresplan angesetzt:
Entwicklung Verlustausgleich |
| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Plan | 1.147.500 € | 2.041.300 € | 2.526.600 € | 2.397.000 € |
fortlaufend | 100% | 178% | 220% | 209% |
zum Vorjahr | 100% | 78% | 24% | -5% |
| | | | |
Ist | 1.232.261 € | 1.470.808 € | | |
fortlaufend | 100% | 119% | | |
zum Vorjahr | 100% | 19% | | |
Antworten auf die Anfragen des AM Dr. Flasbarth:
1. Die Lübecker Museen sind mit einem Defizit von 10 Millionen EUR im Haushalt ausgewiesen. Die Kulturstiftung hat hingegen einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan. Wie hängt das zusammen? Was ist ursächlich für das Defizit der Museen? Wie finanziert sich die Kulturstiftung?
Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck generiert Einnahmen aus den im Haushaltsplan dargelegten Erträgen: Eintrittsgelder, Zuwendungen Dritter, Erträge der Museumsshops. Der durch Vergleich von Aufwendungen und Erträgen ermittelte Verlust wird von der Hansestadt Lübeck ausgeglichen (s.a. Vorbericht und Begründung der Beschlussvorlage zum Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck, VO/2025/14378). Aus diesem Grund schließt der Ergebnisplan 2026 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck nach Erhalt des Zuschusses durch die Hansestadt Lübeck mit +/- 0,00 ab.
Im Haushaltsplan 2026 der Hansestadt Lübeck sind die Museen mit einem Defizit von -7.113.800 Euro ausgewiesen (Ergebnis vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen). Der geplante Zuschuss an die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck ist darin enthalten (- 2.397.000 Euro). Der bei den Museen angesetzte Betrag für interne Leistungsbeziehungen ist für die Museen nicht beeinflussbar und nicht budgetrelevant.
Museen sind wirtschaftlich relevante Institutionen, die Beschäftigung sichern, Wertschöpfung erzeugen und regionale Entwicklung fördern. Sie sind jedoch nicht gewinnorientiert, sondern gemeinnützig, da ihre Aufgabe darin besteht, der Gesellschaft zu dienen, indem sie materielles und immaterielles Erbe erforschen, sammeln, bewahren, interpretieren und ausstellen. Öffentliche Museen sind daher grundsätzlich auf öffentliche Finanzierung angewiesen. Mit einem Kostendeckungsgrad von über 30% (38% gem. Haushaltsplan 2026) liegen die LÜBECKER MUSEEN über dem bundesweiten Durchschnitt.
2. Das Defizit der Lübecker Museen ist in den letzten Jahren jeweils um 10 Prozent gestiegen. Was sind die Gründe dafür?
Die Steigerung des Defizits liegt in der Steigerung der Aufwendungen begründet.
Die größte Position stellen auch bei den Museen in dieser Hinsicht die Personalkosten dar, deren kontinuierliche Erhöhung vor allem auf Tarifsteigerungen und die Erhöhung des Mindestlohns zurückzuführen ist.
Auch die besonders komplexe und herausfordernde »neue« Aufgabe der digitalen Transformation der Museen hat in den vergangenen Jahren Kostensteigerungen verursacht, da sie erhebliche Investitionen in Infrastruktur, Software und Personal erfordert.
Als Nutzerinnen historischer Gebäude weisen zudem alle Häuser des Museumsverbundes mindestens einen Modernisierungs-, überwiegend jedoch einen erheblichen Sanierungsbedarf auf, der durch bauliche Mängel, veraltete technische Anlagen und den Bedarf an modernen Infrastrukturen, Barrierefreiheit und Digitalisierung bedingt ist. Gleichwohl die baulichen Maßnahmen vom Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck durchgeführt werden, sind auch auf Seiten der Museen als Gebäudenutzerinnen vorbereitende bzw. flankierende Maßnahmen durchzuführen, die Kosten verursachen (z.B. Räumung des Dachbodens im St. Annen-Museum aus Brandschutzgründen).