1. Um wie viele Personen handelt es sich?
Am Stichtag 11.09.2025 werden 92 Fälle im Rahmen der Jugendhilfe in Lübecker Zuständigkeit betreut. Es ist mit weiteren Zuweisungen im 4. Quartal zu rechnen. Die durchschnittlichen Fallzahlen/Monat liegen für das Jahr 2025 aktuell bei 107 Fällen.
2. Welche Nationalitäten haben sie?
Nationalität | Anzahl |
Afghanistan | 34 |
Eritrea | 2 |
Gambia | 2 |
Irak | 5 |
Iran | 2 |
Jemen | 1 |
Niger | 1 |
Nigeria | 1 |
Somalia | 5 |
Sudan | 1 |
Syrien | 33 |
Tschetschenien | 1 |
Türkei | 2 |
Ukraine | 2 |
3. Wo sind sie untergebracht?
Die Unterbringung erfolgt je nach Fallkonstellation und Bedarf
- im trägereigenem Wohnraum („TEW“, stationäres Angebot in kleinen Wohnungen bzw. Wohngemeinschaften mit vereinbarten Betreuungsstunden nach Bedarf und Rufbereitschaft, ab 16. Lebensjahr) bei verschiedenen Jugendhilfeträgern (Diakonie Nord Nord Ost, Nordlicht e.V., CVJM, KJHV, AWO, etc.) vereinzelt auch in entsprechenden Angeboten außerhalb Lübecks in Abstimmung mit der Ausländerbehörde
- in stationären Wohngruppen der genannten Träger, vereinzelt auch in entsprechenden Angeboten außerhalb Lübecks in Abstimmung mit der Ausländerbehörde
- in vorläufigen Inobhutnahmestellen bis zur Weitervermittlung in andere Jugendhilfemaßnahmen
- bei Verwandten mit ambulanter pädagogischer Betreuung
- in eigener Wohnung mit zeitlich begrenzter stundenweiser Nachbetreuung im Rahmen der Jugendhilfe bei Bedarf (nur Volljährige)
- in Gemeinschaftsunterkünften mit zeitlich begrenzter stundenweiser Nachbetreuung im Rahmen der Jugendhilfe bei Bedarf (nur Volljährige).
Unterbringungsform | Anzahl |
Trägereigener Wohnraum | 42 (davon 6 außerhalb) |
Stationäre Wohngruppe | 27 (davon 4 außerhalb) |
Inobhutnahmestelle | 2 |
Verwandte | 6 |
Eigene Wohnung mit Nachbetreuung | 6 |
Gemeinschaftsunterkunft mit Nachbetreuung | 9 |
4. Wer kümmert sich um sie?
Für jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) in Zuständigkeit der HL wird auf Antrag des Bereiches Familienhilfen/ Jugendamt das Ruhen der elterlichen Sorge durch das Familiengericht festgestellt und eine ehrenamtliche Vormundschaft oder eine Amtsvormundschaft zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge eingerichtet.
In den oben dargestellten Betreuungsformen, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, werden bei den Jugendhilfeträgern angestellte Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung (meist Sozialpädagog:innen und Erzieher:innen) nach dem Fachkräftegebot eingesetzt. Die Träger verpflichten sich im Rahmen der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen Verfahren zum Kinderschutz (Gefährdungsmeldungen bei Bedarf, Führungszeugnisse der Mitarbeitenden) umzusetzen.
Die Fachkräfte des Bereiches Familienhilfen/ Jugendamt im Team Stationäre Hilfen/ UMA gewährleisten die Hilfeplanung, die Vermittlung von geeigneten Hilfen sowie deren fachliche Begleitung.
5. Ist es richtig, dass täglich ca. 300 Euro pro Person aufgebracht werden müssen?
Dies ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von der gewährten Hilfe ab.
Der Tagessatz für die stationären Hilfen (Wohngruppe, trägereigener Wohnraum, Inobhutnahmestelle) liegt derzeit zwischen 130 € und 380 € / Tag je nach Bedarf des Einzelfalls sowie Größe, Konzeption und Fachleistung der Unterbringungsform.
Ambulante Hilfen (Betreuung im Haushalt von Verwandten, Nachbetreuung in eigener Wohnung oder in Gemeinschaftsunterkunft) werden nach Bedarf in Form von Fachleistungsstunden geleistet, meist im Umfang zwischen vier und acht Stunden pro Woche (eine Fachleistungsstunde kostet im Durchschnitt 60, -- € (Erzieher) bis 70, -- € (Sozialpädagoge).
6. Wenn ja, wie setzt sich diese Summe zusammen und an wen wird bezahlt?
Die Tagessätze setzen sich immer aus Personal-, Sach- und Investitionskosten zusammen (im Durchschnitt 80% Personalkosten und 20% Sach- und Investitionskosten). Sowohl Tagessätze als auch Fachleistungsstunden werden nach Rechnungstellung an die Träger gezahlt.
7. Wenn nein, wie hoch ist die Summe tatsächlich und wie setzt sich diese Summe zusammen und an wen wird bezahlt?
Siehe Frage 6
8. Wie hoch ist die Gesamtsumme der HL seit 2020 jährlich für diesen Personenkreis gewesen?
2020: 1,36 Mio. €
2021: 0,90 Mio. €
2022: 1,13 Mio. €
2023: 3,44 Mio. €
2024: 4,80 Mio. €
Plan 2025: 4,50 Mio. €
Zusätzlich zu den aufgeführten Kosten für die Jugendhilfemaßnahmen entstehen Aufwendungen im Rahmen der Inobhutnahme. Die Inobhutnahmestelle des Jugendhilfeträgers (für Jungen und Mädchen ab 12 Jahren, inkl. UMA) wird pauschaliert im Rahmen einer Leistungs- und Entgeltvereinbarung finanziert. Die in Lübeck betreuten UMA werden beim Land zur Kostenerstattung angemeldet. Für die Kosten der Inobhutnahme und der sich anschließenden Maßnahmen erfolgt eine Kostenerstattung seitens des Landes nach § 89d Abs. 1 SGB VIII. Für die HL fallen darüber hinaus Personal- und Sachkosten für die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Team Stationäre Hilfen/ UMA sowie ggfs. anteilig im Team der Amtsvormundschaften an.
9. Mit wie vielen weiteren Fällen rechnet die Stadt für die Jahre 2025, 2026 und 2027?
Die Fallzahlen können auch unterjährig Schwankungen unterliegen. Mit Blick auf die aktuelle politische/wirtschaftliche Lage ist damit zu rechnen, dass die Zahlen der Einreisen von jungen Geflüchteten weiterhin bei ca. 100 laufenden Fällen/Monat liegen werden.