Vorlage - VO/2025/14572  

Betreff: AM Stephan Wisotzki (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nutzung der Handlungsspielräume nach § 67 LBO
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
15.09.2025 
37. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

  1. Wie werden von den Bauaufsichtsbehörden, die in der LBO durch die Novellierung Sommer 2024 verankerten Handlungsspielräume im Sinne einer Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe gemäß § 67 der LBO (auch zur eigenen Zeitersparnis) genutzt?
  2. Werden die Bauanträge vor der Erhebung von Nachforderungen auf diese Möglichkeiten der Vereinfachung im Sinne einer Schonung eigener Ressourcen geprüft?

 

Beispiel hier wären Bestandsgebäude der Gebäudeklasse 4, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder ihres letzten Umbaus bauaufsichtlich geprüft und genehmigt wurden.

Wo pauschal auch bei geringfügigen, jedoch genehmigungspflichtigen Änderungen (z.B. wegen Abweichungen in den Abstandsflächen usw.) die gleichen Anforderungen wie bei Neubauten gestellt werden.

 


 


Begründung


 


Anlagen