- Ist es zutreffend, dass der Musikraum der Schule (letzter verfügbarer größerer Raum, der neben dem Musikunterricht auch für schulische Veranstaltungen, Konferenzen, Elternversammlungen, etc. genutzt wird) gegen den ausdrücklichen Wunsch von Eltern und Lehrerschaft durch Abtrennung von Flächen für die Schaffung des benötigten Klassenraums zweckentfremdet deutlich verkleinert werden soll?
Antwort:
Durch die Bereiche GMHL sowie Schule und Sport wurden verschiedene Lösungsansätze zur kurzfristigen Schaffung eines zusätzlichen Raumangebotes für die Schule Grönauer Baum untersucht und bewertet. Die bestehenden Lösungsmöglichkeiten wurden am 07.03.2025 bei einem gemeinsamen Termin den Vertreter:innen von Schulleitung, Leitung Ganztag sowie der Elternschaft durch die genannten Bereiche vorgestellt.
Es musste dabei darauf hingewiesen werden, dass die Inbetriebnahme der Erweiterungsflächen zum Schulbeginn am 08.09.2025, insbesondere wegen des notwendigen Genehmigungsverfahrens mit der Einbindung eines externen Prüfingenieurs für Brandschutz, zeitlich nur die durch die Variante der vorübergehenden Abtrennung eines Teiles des Musikraumes erzielt werden konnte. Es wurde dabei zugesichert, dass auch bei Flächenabtrennungen der Musikraum den Standardbedarf von 70 m² auch in dem einen Schuljahr übererfüllen wird. Zudem wurde bestätigt, dass die vorübergehenden, benachbarten Nutzungen geeignete Schallschutzmaßnahmen erhalten werden, um eine gegenseitige Beeinträchtigung nach Möglichkeit auszuschließen.
Da die Schule Grönauer Baum einen Schwerpunkt auf die musikalische Bildung setzt und dabei eine Unterstützung der Haukohl-Stiftung erfährt, stellt dies eine Herausforderung für die Schule dar. Das GMHL und der Bereich Schule und Sport sind sich dessen bewusst und arbeiten parallel an der Bereitstellung ausreichender Ausweichflächen mit Ankauf von „DRK-Containern“, um den Musikraum ab dem Schuljahr 2026/2027 der Schule wieder im vollen Umfang verfügbar zu machen.
Ein von der Schule am 07.03.2025 vorgeschlagener Lösungsansatz zur Doppelnutzung von Ganztagsflächen als Alternative zur Musikraumabtrennung musste die Schule nach interner Prüfung am 19.03.2025 zurückziehen. Am 28.03.2025 erhielten wir anschließend die Rückmeldung der Schulleitung mit einer Zustimmung zur Musikraumabtrennung.
- Welche Kosten entstehen durch diese temporäre Maßnahme und deren späterer Rückbau?
Antwort:
Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich umgesetzt und die Flächen termingerecht zum Schulbeginn in Betrieb genommen. Die Kosten werden sich auf ca. 50.000 EUR belaufen. Durch den Rückbau entstehen Kosten von derzeit prognostizierten 5.000 EUR.
- Aus welchen Gründen ist die Aufstellung eines einfachen Klassencontainers für die Dauer bis zur „großen Übergangslösung“ abgelehnt worden?
Antwort:
Der Errichtung eines einfachen Klassenraumcontainers setzt grundsätzlich vergleichbare, zeitintensive Prozesse der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen nach Vergaberecht, der Planung, der Genehmigung sowie der Errichtung voraus. Eine grob aufgestellte Terminplanung ergab, dass die Fertigstellung bis zum Schuljahresbeginn 2025/2026 auch nicht ansatzweise erzielbar gewesen wäre. Insbesondere stellt dabei das Genehmigungsverfahren in dem Aufgabenfeld des externen Prüfingenieurs für Brandschutz einen nicht kalkulierbaren Zeitbedarf dar.
- Wurde als Übergangsstandort die Teilfläche des Schulhofes neben der Turnhalle geprüft (hier stand in der Vergangenheit bereits einmal eine Containerlösung mit Versorgungsanschlüssen über die nebenstehende Turnhalle)?
Antwort:
Wie in den Antworten zu Frage 1 und zu Frage 3 beschrieben, wurden alle technisch möglichen Handlungsoptionen geprüft und bewertet. Auch für nur einen lediglich vorübergehenden Standort im Schuljahr 2025/2026 sind neben Planungs- und Umsetzungsprozesse auch zeitintensive Vergabe- und Genehmigungsverfahren in der Terminplanung zu berücksichtigen. Sie stellten hier ein Ausschlusskriterium unter der Vorgabe der Errichtung bis zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 dar.
- Welche Kosten würden durch eine temporäre Containeranlage entstehen?
Antwort:
Für drei temporäre Klassenräume mit WC-Anlage würden Kosten von ca. 700.000 EUR zzgl. 500.000 EUR Mietkosten für fünf Jahre entstehen. Die Baugenehmigung gilt für max. fünf Jahre. Aktuell wird der Ankauf der DRK-Container geprüft. Damit würden auch die fehlenden Raumkapazitäten für die Ganztagsbetreuung und die Verwaltung hergestellt werden können.
- Ist die Planung zur Modernisierung und Erweiterung der Schule, mit Baubeginn im Jahr 2027, nunmehr verbindlich?
Antwort:
Nein, über die Umsetzung entscheidet die Bürgerschaft am 06.11.2025 auf der Grundlage der Beratungen zum Investitionshaushalt 2026 und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Lübeck.