Vorlage - VO/2025/14033-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Ulrich Brock (CDU) zum Raumbedarf an der Schule Grönauer Baum
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2025/14033
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Klie, Anja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
03.11.2025 
39. Sitzung des Bauausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Dr. Ulrich Brock (CDU) im Bauausschuss am 03.03.2025 (VO/2025/14033):

 

Die ume an der Grundschule Grönauer Baum sind stark renovierungsbedürftig. Außerdem nimmt die Anzahl der Klassen durch eine aufwachsende Vierzügigkeit zu. Auch für das neue Schuljahr wird aufgrund der vorliegenden Schüleranmeldungen erneut mit vier Eingangsklassen geplant. Die Raumkapazitäten sind jedoch weitestgehend ausgeschöpft, der Wunsch der Schule nach temporärer Aufstellung eines weiteren (einfachen) Klassencontainers (ein “wertiger Langzeitcontainer“ existiert bereits) wurde von der Verwaltung in der Vergangenheit abgelehnt.

Die Modernisierung und Erweiterung der Schule ist in der Vergangenheit bereits mehrfach verschoben worden. Nach der aktuellen Investitionsplanung (2025) soll mit den Baum- nahmen nunmehr im Jahr 2027 begonnen werden. Eine größere Containeranlage zur Auslagerung von Teilen der Schule soll zum Schuljahr 2026/2027 aufgestellt werden. Bis dahin gilt es, eine Lösung für den aktuellen Raumbedarf zu finden.

Hierzu frage ich die Verwaltung:

 

1.)    Ist es zutreffend, dass der Musikraum der Schule (letzter verfügbarer größerer Raum, der neben dem Musikunterricht auch für schulische Veranstaltungen, Konferenzen, Elternversammlungen, etc. genutzt wird) gegen den ausdrücklichen Wunsch von Eltern und Lehrerschaft durch Abtrennung von Flächen für die Schaffung des benötigten Klassenraums zweckentfremdet deutlich verkleinert werden soll?

2.)    Welche Kosten entstehen durch diese temporäre Maßnahme und deren späterer Rückbau?

3.)    Aus welchen Gründen ist die Aufstellung eines einfachen Klassencontainers für die Dauer bis zur „großen Übergangslösung“ abgelehnt worden?

4.)    Wurde als Übergangsstandort die Teilfläche des Schulhofes neben der Turnhalle geprüft (hier stand in der Vergangenheit bereits einmal eine Containerlösung mit Versorgungsanschlüssen über die nebenstehende Turnhalle)?

 

5.)    Welche Kosten rden durch eine temporäre Containeranlage entstehen?

 

6.)    Ist die Planung zur Modernisierung und Erweiterung der Schule, mit Baubeginn im Jahr 2027, nunmehr verbindlich?

 

Wegen des konkreten Handlungsbedarfes bis zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 wird um eine kurzfristige Beantwortung dieser Anfrage gebeten


 


Begründung

 

  1. Ist es zutreffend, dass der Musikraum der Schule (letzter verfügbarer größerer Raum, der neben dem Musikunterricht auch für schulische Veranstaltungen, Konferenzen, Elternversammlungen, etc. genutzt wird) gegen den ausdrücklichen Wunsch von Eltern und Lehrerschaft durch Abtrennung von Flächen für die Schaffung des benötigten Klassenraums zweckentfremdet deutlich verkleinert werden soll?

 

Antwort:

Durch die Bereiche GMHL sowie Schule und Sport wurden verschiedene Lösungsansätze zur kurzfristigen Schaffung eines zusätzlichen Raumangebotes für die Schule Grönauer Baum untersucht und bewertet. Die bestehenden Lösungsmöglichkeiten wurden am 07.03.2025 bei einem gemeinsamen Termin den Vertreter:innen von Schulleitung, Leitung Ganztag sowie der Elternschaft durch die genannten Bereiche vorgestellt.

 

Es musste dabei darauf hingewiesen werden, dass die Inbetriebnahme der Erweiterungsflächen zum Schulbeginn am 08.09.2025, insbesondere wegen des notwendigen Genehmigungsverfahrens mit der Einbindung eines externen Prüfingenieurs für Brandschutz, zeitlich nur die durch die Variante der vorübergehenden Abtrennung eines Teiles des Musikraumes erzielt werden konnte. Es wurde dabei zugesichert, dass auch bei Flächenabtrennungen der Musikraum den Standardbedarf von 70 m² auch in dem einen Schuljahr übererfüllen wird. Zudem wurde bestätigt, dass die vorübergehenden, benachbarten Nutzungen geeignete Schallschutzmaßnahmen erhalten werden, um eine gegenseitige Beeinträchtigung nach Möglichkeit auszuschließen.

 

Da die Schule Grönauer Baum einen Schwerpunkt auf die musikalische Bildung setzt und dabei eine Unterstützung der Haukohl-Stiftung erfährt, stellt dies eine Herausforderung für die Schule dar. Das GMHL und der Bereich Schule und Sport sind sich dessen bewusst und arbeiten parallel an der Bereitstellung ausreichender Ausweichflächen mit Ankauf von „DRK-Containern“, um den Musikraum ab dem Schuljahr 2026/2027 der Schule wieder im vollen Umfang verfügbar zu machen.

 

Ein von der Schule am 07.03.2025 vorgeschlagener Lösungsansatz zur Doppelnutzung von Ganztagsflächen als Alternative zur Musikraumabtrennung musste die Schule nach interner Prüfung am 19.03.2025 zurückziehen. Am 28.03.2025 erhielten wir anschließend die Rückmeldung der Schulleitung mit einer Zustimmung zur Musikraumabtrennung.

 

 

  1. Welche Kosten entstehen durch diese temporäre Maßnahme und deren späterer Rückbau?

 

Antwort:

Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich umgesetzt und die Flächen termingerecht zum Schulbeginn in Betrieb genommen. Die Kosten werden sich auf ca. 50.000 EUR belaufen. Durch den Rückbau entstehen Kosten von derzeit prognostizierten 5.000 EUR.

 

 

  1. Aus welchen Gründen ist die Aufstellung eines einfachen Klassencontainers für die Dauer bis zur „großen Übergangslösung“ abgelehnt worden?

 

Antwort:

Der Errichtung eines einfachen Klassenraumcontainers setzt grundsätzlich vergleichbare, zeitintensive Prozesse der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen nach Vergaberecht, der Planung, der Genehmigung sowie der Errichtung voraus. Eine grob aufgestellte Terminplanung ergab, dass die Fertigstellung bis zum Schuljahresbeginn 2025/2026 auch nicht ansatzweise erzielbar gewesen wäre. Insbesondere stellt dabei das Genehmigungsverfahren in dem Aufgabenfeld des externen Prüfingenieurs für Brandschutz einen nicht kalkulierbaren Zeitbedarf dar.

 

 

  1. Wurde als Übergangsstandort die Teilfläche des Schulhofes neben der Turnhalle geprüft (hier stand in der Vergangenheit bereits einmal eine Containerlösung mit Versorgungsanschlüssen über die nebenstehende Turnhalle)?

 

Antwort:

Wie in den Antworten zu Frage 1 und zu Frage 3 beschrieben, wurden alle technisch möglichen Handlungsoptionen geprüft und bewertet. Auch für nur einen lediglich vorübergehenden Standort im Schuljahr 2025/2026 sind neben Planungs- und Umsetzungsprozesse auch zeitintensive Vergabe- und Genehmigungsverfahren in der Terminplanung zu berücksichtigen. Sie stellten hier ein Ausschlusskriterium unter der Vorgabe der Errichtung bis zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 dar.

 

 

  1. Welche Kosten rden durch eine temporäre Containeranlage entstehen?

 

Antwort:

r drei temporäre Klassenräume mit WC-Anlage würden Kosten von ca. 700.000 EUR zzgl. 500.000 EUR Mietkosten für fünf Jahre entstehen. Die Baugenehmigung gilt für max. fünf Jahre. Aktuell wird der Ankauf der DRK-Container geprüft. Damit würden auch die fehlenden Raumkapazitäten für die Ganztagsbetreuung und die Verwaltung hergestellt werden können.

 

 

  1. Ist die Planung zur Modernisierung und Erweiterung der Schule, mit Baubeginn im Jahr 2027, nunmehr verbindlich?

 

Antwort:

Nein, über die Umsetzung entscheidet die Bürgerschaft am 06.11.2025 auf der Grundlage der Beratungen zum Investitionshaushalt 2026 und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Lübeck.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/14033   AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Raumbedarf an der Schule Grönauer Baum   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2025/14033-01   Antwort auf die Anfrage des AM Dr. Ulrich Brock (CDU) zum Raumbedarf an der Schule Grönauer Baum   5.651 - Gebäudemanagement   Antwort auf Anfrage öffentlich