Vorlage - VO/2025/14538  

Betreff: Bebauungsplan 11.04.00 - Solarpark Blasfeld/Wulfsdorf - und zugehörige 153. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Lübke, Lukas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
06.10.2025 
38. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 11-04-00_B-Plan_Aufstellungsbeschluss_2025-08-12
Anlage 2 11-04-00_Aufstell_Begründung_2025-09-08

Beschlussvorschlag

 

  1. Für den im Stadtteil St. Jürgen an der Straße Blasfeld gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 11.04.00 – Solarpark Blasfeld/Wulfsdorf – aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11.04.00 – Solarpark Blasfeld/Wulfsdorf – im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (153. Änderung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks zur Stromerzeugung geschaffen werden.

 

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll mittels einer Erörterungsveranstaltung, dem Einstellen der Unterlagen in das Internet sowie in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe

zustimmend

3.820 Stadtwald

zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüberhinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 2)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

siehe Anlage 2
 


Anlagen

Anlage 1 Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

Anlage 2 Begründung zum Aufstellungsbeschluss
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 11-04-00_B-Plan_Aufstellungsbeschluss_2025-08-12 (1246 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 11-04-00_Aufstell_Begründung_2025-09-08 (225 KB)