Vorlage - VO/2025/14503  

Betreff: Besetzung der mit Sperrvermerk belegten Planstellen im Stellenplan 2025
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Groth, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.09.2025 
39. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung hatte verschiedentliche Vorlagen zur Aufhebung von Sperrvermerken für Personalstellen ins Verfahren gegeben, die alle abgelehnt worden sind:

  • VO/2025/14007 Aufhebung Sperrvermerk Planstelle 8461 Stabsstelle Datenschutz
  • VO/2025/14211 Aufhebung Sperrvermerk Planstelle 8465 rgermeisterkanzlei
  • 4/13494-01-01-03 Aufhebung Sperrvermerk Planstelle 8740 Bereich Personal
  • VO/2025/14269 Aufhebung Sperrvermerk 9421 Rechnungsprüfungsamt

In der Sitzung des Hauptausschusses am 10.06.2025 wurde der Vorschlag an die Verwaltung unterbreitet, dass die sachliche Notwendigkeit der Planstellen anerkannt wird, aber aufgrund der angespannten Haushaltslage eine neue Beschlussvorlage zur Aufhebung der Sperrvermerke für die fraglichen Planstellen vorzulegen und hierbei aufzuzeigen ist, wie man die neu entstehenden Personalkosten durch den Abbau bzw. die Umschichtung anderer Stellen finanziell kompensiert.
 


Begründung

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag aufgenommen. Die Notwendigkeit der Stellenbesetzungen ist weiterhin gegeben. Hier wird auf die jeweiligen Begründungen in den Vorlagen nochmals verwiesen.

Der aktuelle Stellenplan wurde dahingehend geprüft, verwaltungsübergreifend unbesetzte Stellen zu identifizieren, die zeitnah aufgrund der akuten Bedarfslage alternativ zur Kompensation herangezogen werden können und die weder bereits ausgeschrieben oder sich in einem Wiederbesetzungsverfahren befinden. Im Ergebnis konnten entsprechende Stellen identifiziert werden, die in die Bereiche mit den vorgesehenen Stellen mit Sperrvermerk zur Erfüllung der Aufgabe verlagert werden. Hierbei wurde darauf geachtet, in der Eingruppierung vergleichbare Stellen zu verlagern.

Stabsstelle Datenschutz Datenschutzkoordinator:in - Planstelle 8461 (EG 11 TVöD)

Die unbesetzte Planstelle 7735 (A11) wird vom Bereich Haushalt & Steuerung (Beteiligungscontrolling) in die Stabsstelle Datenschutz verlegt, um die Stelle ab 2026 mit einer Datenschutzkoordinator:in zu besetzen. Die Planstelle 8461 soll gestrichen werden. Die Planstelle 7735 wird im Beteiligungscontrolling weniger prioritär benötigt, als im Datenschutz.

rgermeisterkanzlei Anliegenmanagement  - Planstelle 8465 (EG 9a TVöD)

Die unbesetzte Planstelle 7284 (A11) wird von der Stabsstelle Arbeitsschutz in die Bürgermeisterkanzlei verlagert, um die Stelle mit der Aufgabe Anliegenmanagement zu besetzen. Die Planstelle 8465 soll gestrichen werden. Die Planstelle 7284 wird im Arbeitsschutz weniger prioritär benötigt, als im Anliegenmanagement.

Personal Betreuungsservice Planstelle 8740 (EG 6 TVöD)

Die unbesetzte Planstelle 9673 (EG 6 TVöD) wird befristet aus dem Bereich Umwelt, Natur und Umweltschutz (Lebensmittelüberwachung) in den Bereich Personal verlagert, um die Stelle im Betreuungsservice mit der Aufgabe der Digitalisierung von Personalakten im Rahmen der Einführung der eAkte zu besetzen.

Die Planstelle 8740 verbleibt im Haushalt mit Sperrvermerk (ohne Budget).

Rechnungsprüfungsamt Vergabeprüfer:in Planstelle 9421 (A10/EG11)

Die unbesetzte Planstelle 8726 (EG 11 TVöD) wird von der VHS in das Rechnungsprüfungsamt verlagert, um die Stelle mit einer Vergabeprüfer:in zu besetzen. Die Planstelle 9421 soll gestrichen werden. Die Planstelle 8726 war ursprünglich dafür vorgesehen, im Zuge des Herrenberg-Urteils wegen der sozialversicherungsrechtlichen Unzulässigkeit von freien Dienstverträgen Honorarkräfte in eine Festanstellung bei der VHS zu bringen. Hierfür wurden zum Stellenplan 2025 insgesamt sechs Planstellen geschaffen. Derzeit ist aufgrund verschiedener Faktoren nicht absehbar, dass die unbesetzten Stellen in dieser Größenordnung weiter benötigt werden.

 

Die Stellenverlagerungen führen zu keiner Stellenplanausweitung. Die Umsetzung der Stellenverlagerung gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 65 GO-SH. Gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO liegt es in der Zuständigkeit des Bürgermeisters, unterjährig eine Planstelle in einen anderen Teilplan des Stellenplans umzusetzen.

Über den dauerhaften Verbleib der Planstelle ist nach § 9 GemHVO i.V.m. § 78 GO-SH im nächsten Haushaltsplan zu entscheiden. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplans.

Die geplante Streichung der gesperrten Stellen erfolgt über Stellenplananträge, die dann Teil der Haushaltsvorlage sind. Im Stellenplan, über den dann die Bürgerschaft entscheidet, sind die Stellen gestrichen.

 


 


Anlagen