Vorlage - VO/2025/14490  

Betreff: Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2024
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Schmedemann, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
09.10.2025 
20. Sitzung des Werkausschusses EBL unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.10.2025 
40. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.11.2025 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entsorgungsbetriebe Lübeck_ Testat (JAP)_2025

Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2024 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2024 von   EUR 532.936.565,98

mit einer Summe der Erträge von      EUR 129.053.821,38

mit einer Summe der Aufwendungen von     EUR 118.777.275,84

und einem Überschuss von       EUR   10.276.545,54

 

festgestellt.

 

Beschlusstext:
Der Jahresabschluss von EUR 10.276.545,54 wird in die Bilanzposition Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen eingestellt.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.030 - Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung (GO)

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Siehe Klimabericht der EBL.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Rechtliche Grundlage

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnungr Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung, EigVO) geführt.

 

Der Jahresabschluss wird daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungs-vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Kiel mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.

 

Nach § 5 EigVO fasst diergerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.

 

Prüfung und Ergebnis

Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 wurde zeitgerecht begonnen, allerdings erfolgte die Aufstellung nicht im Rahmen der EigVO innerhalb von 3 Monaten. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum von April 2025 bis Juni 2025. Der Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers hat einen Bericht über die Prüfung erstellt, der neben den allgemeinen Prüfungsfeststellungen auch einzelne Hinweise auf zukünftige Handlungsbedarfe enthält.

 

Das Testat zum Jahresabschluss 2024 wird ohne Einschränkung erteilt.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2024 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landes-rechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Landesrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggfls. nachgereicht.

 

Jahresabschluss 2024 der EBL

Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2024, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erfolgsübersicht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck erhalten.

 

Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen Berichts: "Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der Entsorgungsbetriebe Lübeck".

Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2024 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2024 von    EUR 532.936.565,98

mit einer Summe der Erträge von      EUR 129.053.821,38

mit einer Summe der Aufwendungen von     EUR 118.777.275,84

und einem Überschuss von       EUR   10.276.545,54

 

festgestellt.

 

Behandlung des Jahresergebnisses

Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von EUR 10.276.545,54 in die `Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen` einzustellen.   

 

Der Überschuss wird in die oben genanntecklage eingestellt und kommt damit dem Gebührenzahler zugute. Aus abgabenrechtlicher Sicht (§ 6 Abs. 2 KAG SH) ist zuerst diese Rücklage, die in den Vorjahren unterdotiert wurde, zu bedienen.
 


Anlagen

Anlage 1

Dokumentation des Jahresabschlusses 2024

o Bilanz

o Gewinn- und Verlustrechnung

o Anhang

o Lagebericht

o Erfolgsübersicht

o Bestätigungsvermerk

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entsorgungsbetriebe Lübeck_ Testat (JAP)_2025 (1680 KB)