Vorlage - VO/2025/14481  

Betreff: AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Prüfungen von Pflegeheimen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Döring, Nicolas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
16.09.2025 
23. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Laut Bericht des NDR vom 14.08.2025 (siehe Anlage) werden Pflegeheime in Schleswig-Holstein nicht überall regelmäßig kontrolliert, obwohl eine jährliche Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben ist. Gemäß Landesrechnungshof sind die Prüfquoten unzureichend, in Schleswig-Holstein fanden 2023 nur 62 % der vorgeschriebenen jährlichen Regelprüfungen statt, in 2024 72 %. Die kommunalen Wohnpflegeaufsichten sind für die Kontrollen statiorer Pflegeeinrichtungen und Wohngruppen der Eingliederungshilfe zuständig.

 

Hierzu folgende Fragen:

 

  • Im NDR-Bericht ist angegeben, dass die Prüfquote in Lübeck 2023 nur 21 % betrug und in 2024 63 %. (24 von 38 stationären Pflegeeinrichtungen wurden geprüft) Ist diese Angabe richtig?
  • In welchen 14 Einrichtungen wurde die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt?
  • Weshalb werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt?
  • Wonach wird entschieden, in welchen Pflegeheimen die Prüfungen durchgeführt werden und in welchen nicht?
  • Wie intensiv wird geprüft? Werden auch einzelne Bewohner bei jeder Prüfung begutachtet oder nur bei konkretem Verdacht?
  • Die Aufsicht muss auch Anlassprüfungen zum Beispiel nach Beschwerden von Angehörigen nachgehen:

a)      Wie viele Beschwerden gab es in 2023 und wie viele in 2024?

b)      Wie viele Anlassprüfungen wurden letztlich in diesen Jahren durchgeführt?

c)       Wenn nicht allen Beschwerden nachgegangen worden ist: weshalb wurde diesen Beschwerden nicht nachgegangen? Wonach wird entschieden, ob Beschwerden nachgegangen wird oder nicht

 

 


Begründung

Erfolgt ndlich.