Vorlage - VO/2025/14476  

Betreff: Sachstand zur Einführung einer Ehrenamtsförderung für die Freiwilligen Feuerwehren
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
16.09.2025 
16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.09.2025 
39. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bericht zum Sachstand zur Einführung einer Ehrenamtsrderungr die Freiwilligen Feuerwehren wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 


Begründung

 

Mit Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2024 (VO/2023/12437-02-01) hat die Bürgerschaft den Bürgermeister beauftragt, ein Konzept für die Einführung von Aufwandsentschädigungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren (sog. „Stiefelgeld“) zu entwickeln. Dafür wurden erstmalig 170.000 € im Haushalt 2024 bereitgestellt. Dabei handelt es sich nicht um die auch bisher schon gezahlten, per Landesverordnung und richtlinie geregelten Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger:innen der Freiwilligen Feuerwehren, wie Wehrführungen und Gerätewarte, sondern um eine rderungr alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und somit um eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck.

 

Der Stadtfeuerwehrverband und die 22 Lübecker Freiwilligen Feuerwehren haben daraufhin intensiv beraten, wie ein solches Konzept umgesetzt werden kann. Im Ergebnis wurde sich für eine Auszahlung an die Kameradschaftskassen der Ortswehren ausgesprochen, damit die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Ortswehren über eine Mittelverwendung selbst entscheiden können.

 

Mit Beschluss vom 28.11.2024 (VO/2024/13340) hat die Bürgerschaft diesem Vorschlag zugestimmt.

 

Nach Beschlussfassung wurden durch die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren entsprechend Vorschläge zur Verwendung erarbeitet. Diese sind von Wehr zu Wehr unterschiedlich. Der Großteil der Vorschläge sieht jedoch zumindest zum Teil eine Auszahlung an die Kamerad:innen vor. Einige rden die Mittel teilweise oder vollständig r Zwecke der Kameradschaftspflege im Sinne der Kameradschaftskasse (z. B. für Verpflegung bei Dienstabenden oder gemeinsame Ausflüge) verwenden.

 

Rechtlich ergibt sich jedoch das Problem, dass aus den Kameradschaftskassen grundsätzlich keine Auszahlungen von Aufwandsentschädigungen o. ä. an die Kamerad:innen erfolgen dürfen. Sondern eben nur solche, die derKameradschaftspflege“ dienen (§ 2a Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG)).

 

Um die Mittel des Haushaltsjahres 2024r eine Verwendung im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses nutzen zu können, wurden diese daher zunächst auf ein eigens hierfür eingerichtetes Konto des Stadtfeuerwehrverbandes ausgezahlt und stehen hier für eine weitere Auszahlung bereit. Andernfalls wären die Mittel zum Ende des Haushaltsjahres 2024 verfallen. Bei diesem Konto handelt es sich nicht um eine Kameradschaftskasse im Sinne des § 2a BrSchG.

 

Eine praktische Umsetzung und Auszahlung von bis zu 22 verschiedenen Konzepten mit über 800 Auszahlungen ist entsprechend aufwändig. Die Beschlüsse müssen umgesetzt, buchhalterisch erfasst und abgewickelt werden. Es wurde sich daher nun auf ein vereinheitlichtes Vorgehen verständigt, das den Beschlüssen der Bürgerschaft gerecht wird. Dieses sieht vor, dass die Ortswehren die jeweils zur Verfügung stehenden Mittel (entsprechend der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12. des Vorjahres aufgeteilt) mitgeteilt bekommen. Die Ortswehren entscheiden und ermitteln anschließend anhand von Einsatz-, Übungs- und Sonderdienstbeteiligung der Mitglieder über die Höhe der individuellen Auszahlungen und melden diese dem Stadtfeuerwehrverband.

 

Zur Durchführung der Auszahlungen durch den Stadtfeuerwehrverband wird dieser kurzzeitig personell mit einer Zeitarbeitskraft unterstützt. Die Kosten hierfür werden sich schätzungsweise auf 3.800 belaufen. Die Auszahlung des „Stiefelgeldes“r 2024 an die Mitglieder soll so bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen sein. Die Auszahlung der Mittel für die Dienst- und Einsatzbeteiligung in 2025 folgt im Jahr 2026.
 


Anlagen

keine