Vorlage - VO/2025/14456-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Voht gem. § 16 GO - Schutz von Kulturgut in Krisen und Notfallsituationen (VO/2025/14456)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14456
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des BM Voht gem. § 16 GO zum Schutz von Kulturgut in Krisen und Notfallsituationen in der Bürgerschaftssitzung vom 24.7.2025:

 

  1. Gibt es für das Kulturgut in der Obhut der Kultureinrichtung der Hansestadt Lübeck Notfallkonzepte, Evakuierungspläne und Bergungsorte für den Fall von Krisen und Katastrophen?
  2. Werden die Notfallmaßnahmen auch regelmäßig geprobt?

 


Begründung

 

Zu Frage 1: Gibt es für das Kulturgut in der Obhut der Kultureinrichtungen der Hansestadt Lübeck Notfallkonzepte, Evakuierung, Pläne und Bergungsorte für den Fall von Krisen und Katastrophen?

 

Derzeit gibt es bei den LÜBECKER MUSEEN, der Stadtbibliothek und dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege noch keine vollumfänglich ausgearbeiteten Konzepte und Evakuierungspläne zum Schutz der Sammlungen in Notfällen. Auch stehen noch keine konkreten Bergungsorte für den Fall notwendiger Evakuierungen fest.

Das Archiv der Hansestadt Lübeck hat bereits einen Notfallplan sowie Notfallboxen an allen Standorten (mit Ausnahme Einsiedelstraße). Unter anderem wurden eine Vereinbarung zur Evakuierung von Aktenmaterial mit der Lübecker Domgemeinde abgeschlossen sowie Übereinkünfte mit örtlichen Kühl- und Logistikunternehmen getroffen, sodass wesentliche Fragen notwendiger Notfallmaßnahmen bereits geklärt sind. Auch hier gibt es jedoch Möglichkeiten zur Optimierung des Notfallkonzeptes im Sinne einheitlicher Standards und Routinen bei der Notfallvorsorge für Kulturgut.

Die vier genannten kulturgutbewahrenden Einrichtungen haben daher gemeinsam mit dem Europäischen Hansemuseum, dem Figurentheater und Museum KOLK 17 sowie den Lübecker Kirchengemeinden St. Marien, Dom zu Lübeck, St. Aegidien und St. Jakobi im Mai dieses Jahres den »Notfallverbund Lübeck« gegründet. Die Gründung des Notfallverbundes ist auf Anregung des Landes Schleswig-Holsteins, vertreten durch das Landesarchiv in Schleswig, auf den Weg gebracht worden.

Grundsätzliches Ziel des Notfallverbundes ist es, sich im Katastrophenfall mit Material und Personal gegenseitig zu unterstützen, aber sich auch gemeinsam präventiv auf einen Notfall vorzubereiten und Erfahrungen auszutauschen. Dazu gehört auch die Kooperation mit den Gefahrenabwehrbehörden vor Ort.

Als konkrete Aufgabe haben sich die Mitglieder des Verbundes auferlegt, in den nächsten anderthalb Jahren gebäudespezifische, nach einheitlichen Standards gestaltete Notfallpläne für ihre jeweiligen Einrichtungen zu erstellen, die mindestens einen Ablaufplan für Notfallmaßnahmen, einen Feuerwehreinsatzplan, einen Alarmierungsplan samt Personal- und Telefonlisten der Gefahrenabwehrbehörden sowie einen Bergungsplan enthalten. So werden zum Beispiel für die Bergungspläne in den nächsten Monaten sogenannte Laufkarten zur Evakuierung von Sammlungsobjekten entwickelt, die die Feuerwehr im Falle einer Brand- oder sonstigen Katastrophe darüber informieren, welche Werke/Objekte im Falle einer Katastrophe gerettet werden können und wie die Evakuierungsmaßnahme im Einzelnen durchgeführt werden kann. Wichtiger Bestandteil des Bergungsplan ist auch die Festlegung von Bergungsorten, an denen die Objekte im Notfall ausgelagert werden können. Auch hierüber sollen innerhalb des Notfallverbundes gemeinsame Überlegungen angestellt werden. In diesem Zusammenhang ist das von den Museen geplante Sammlungszentrum von großer Bedeutung, um die Brandgefährdung in den Museen durch die Beräumung von Dachdepots etc. zu reduzieren und im Falle eines Notfalls generell über ein Ausweichquartier zu verfügen. Die jeweiligen Notfallpläne werden der zuständigen Feuerwehr zur Verfügung gestellt.

 

 

Zu Frage 2:  Werden die Notfallmaßnahmen auch regelmäßig geprobt?

 

Derzeit werden Notfallmaßnahmen am Kulturgut noch nicht geprobt. Es werden regelmäßige Begehungen mit der Feuerwehr Lübeck durchgeführt und die Sicherheitsmaßnahmen überprüft. Konkrete Übungen mit Kulturgut hat es allerdings bisher noch nicht gegeben. Im Einzelfall ist dies auch sehr schwierig, weil wertvolle Kunstwerke bzw. Objekte nicht probeweise evakuiert werden können. Die gemeinsame Vereinbarung des Notfallverbundes sieht jedoch vor, die Einsatzkräfte der Feuerwehr noch intensiver zu schulen und zu unterrichten, wie Sammlungsobjekte in einer Notfallsituation evakuiert werden können. Ebenso beabsichtigen die Einrichtungen, ihre jeweiligen Liegenschaften regelmäßig gemeinsam zu besichtigen, um die notwendigen Ortskenntnisse für das im Notfall unterstützende Personal sicherzustellen.


 


Anlagen

Keine
 

Stammbaum:
VO/2025/14456   BM Voht - Anfrage gem. § 16 GO - Schutz von Kulturgut in Krisen und Notfallsituationen   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Anfrage
VO/2025/14456-01   Antwort auf die Anfrage des BM Voht gem. § 16 GO - Schutz von Kulturgut in Krisen und Notfallsituationen (VO/2025/14456)   4.041.7 - Lübecker Museen   Antwort auf Anfrage öffentlich