Situation bis einschließlich Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2024
Bis Ende 2024 war das MGH personell lediglich mit einer Halbtagskraft ausgestattet. Die laufenden Kosten für den Betrieb betrugen dabei rund 80.000€, während auf der Einnahmeseite lediglich 50.000€ zu veranschlagen waren. Im wirtschaftlichen Ergebnis ergab sich für die BQL daraus im Jahresabschluss ein Defizit von zuletzt knapp 30.000€, wie sich aus der nachstehenden Aufstellung ergibt.
MGH - Kosten 2024 | |
Personalkosten | -30.644,64 € |
Nebenkosten (Sach- und Gemeinkosten) | -37.034,99 € |
Berufsgenossenschaft | -119,51 € |
Laufende Maßnahmekosten | -5.198,69 € |
Sonstige Aufwendungen | -7.000,00 € |
Summe | -79.997,83 € |
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MGH - Förderung 2024 | |
Förderung Bund (Festbetrag) | 40.000,00 € |
Kofinanzierungsanteil der HL | 10.000,00 € |
Summe | 50.000,00 € |
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Ergebnis | -29.997,83 € |
Situation im Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2025
Durch den Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft wurde der ursprüngliche Kofinanzierungsanteil der Hansestadt Lübeck für das MGH von 10.000€ auf 40.000€ erhöht.
Der gewährte Erhöhungsbetrag von 30.000€ deckt dabei lediglich das bisherige jährliche Defizit (s.o.) ab, ohne dass daraus betriebswirtschaftlich nachhaltig zusätzliche Personalressourcen und damit eine Ausweitung des Leistungsangebots refinanziert werden könnten.
Zu Lasten Ihres Jahresergebnisses hat die BQL das MGH dennoch mit einer weiteren halben Stelle zur Unterstützung, Vertretung und Entlastung der vorhandenen Stammkraft ausgestattet.
Wie sich aus der nachfolgenden Aufstellung ergibt, resultiert hieraus im Projekt ein wirtschaftliches Defizit von rund 26.000T€. Aus diesem Grunde ist das Beschäftigungsverhältnis der eingesetzten Zusatzkraft zunächst auch nur zeitlich befristet abgeschlossen worden.
MGH - Kosten 2025 | |
Personalkosten | -51.010,18 € |
Nebenkosten (Sach- und Gemeinkosten) | -42.412,42 € |
Berufsgenossenschaft | -198,94 € |
Laufende Maßnahmekosten | -5.198,69 € |
Sonstige Aufwendungen | -7.000,00 € |
Summe | -105.820,22 € |
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MGH - Förderung 2025 | |
Förderung Bund (Festbetrag) | 40.000,00 € |
Kofinanzierungsanteil der HL | 10.000,00 € |
Zusätzliche Förderung der HL nach dem Haushaltsbegleitbeschluss | 30.000,00 € |
Summe | 80.000,00 € |
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Ergebnis | -25.820,22 € |
Situation ab Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2026
Um die gewünschte Verstärkung des aktuellen Personaleinsatzes von 2 x 20 Stunden/Woche verstetigen bzw. sogar nachhaltig auf insgesamt 60 Wochenstunden aufstocken zu können, würden über die bereits mit dem Haushaltsbegleitbeschluss gewährten zusätzlichen 30.000€ weitere Mittel in Höhe von mindestens 50.000€ benötigt, um die jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb des MGH von rund 130.000€ zu decken.
Eine entsprechende detaillierte Aufstellung auf der Grundlage des aktuellen Berichtes der KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes (2024/2025)“ war der Vorlage VO/2025/14311 bereits in Anlage beigefügt und wird an dieser Stelle noch einmal in der Zusammenfassung wie folgt für 2026 wiedergegeben:
MGH - Kosten 2026 | |
Personalkosten | -70.577,98 € |
Nebenkosten (Sach- und Gemeinkosten) | -47.262,42 € |
Berufsgenossenschaft | -275,25 € |
Laufende Maßnahmekosten | -5.198,69 € |
Sonstige Aufwendungen | -7.000,00 € |
Summe | -130.314,34 € |
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MGH - Förderung 2026 | |
Förderung Bund (Festbetrag) | 40.000,00 € |
Kofinanzierungsanteil der HL | 10.000,00 € |
Zusätzliche Förderung der HL nach dem Haushaltsbegleitbeschluss | 30.000,00 € |
Zusätzliche Förderung | 50.000,00 € |
Summe | 130.000,00 € |
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Ergebnis | -314,34 € |
Zur Veranschaulichung sind in der folgenden Grafik noch einmal die zuvor dargestellten Szenarien in einer Übersicht wie folgt zusammengefasst worden:

Eine Kostenprognose über das Jahr 2026 hinaus kann derzeit noch nicht abgegeben werden, da der entsprechende Tarifabschluss noch aussteht. Nach den Steigerungswerten der vergangenen Jahre ist aber ein jährlicher Vergütungszuwachs von etwa 4,00 bis 4,5% als wahrscheinlich anzunehmen.