Vorlage - VO/2025/14386  

Betreff: Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck 2025
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.160 - Frauenbüro Bearbeiter/-in: Sasse, Elke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.09.2025 
39. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.09.2025 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Aktionsplan IK FINAL

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft nimmt den 1. Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck zur Kenntnis.              
 


Begründung

Am 30. Mai 2024 beschloss die Lübecker Bürgerschaft mit großer Mehrheit (VO/2024/13280):

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Bürgerschaft folgende Optionen auf Umsetzbarkeit zu prüfen, sowie die erforderlichen Finanzmittel zu benennen, um Frauen in Lübeck, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassender und schneller zu unterstützen und bestehende Schutzlücken zu schließen:
     

a)      schnellere Vermittlungen von Wohnungen für Frauen, denen bereits ein Auszug aus dem Frauenhaus möglich wäre,
 

b)      Einrichtung mindestens einer Schutzwohnung als Notmaßnahme für jene Lübecker Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und für die kein Platz zur Aufnahme in einem Frauenhaus kurzfristig verfügbar ist und
 

c)       verbesserte und zuverlässige telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde, des Jobcenters und der Sozialen Sicherung für Frauenhäuser

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Lübeck zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei ist auf die Bestandserfassung der vorhandenen präventiven und interventiven Angebote zur geschlechtsspezifischen Gewalt in der Stadt durch das Frauenbüro und dort sichtbar gewordene Lücken aufzubauen. Nun müssen daraus die konkreten Handlungsschritte entwickelt werden. Zudem ist Fachexpertise einzubeziehen und vorhandene Angebote vorrangig darauf zu prüfen, ob eine Erweiterung bzw. Umschichtung sinnvoller ist, als neue Angebote zu schaffen. Der Aktionsplan soll Aussagen zur zeitlichen Umsetzbarkeit, Kosten und auch zur Zuständigkeit (Bund, Länder, Kommunen) enthalten.

Folgende Punkte sind bei der Erstellung des Aktionsplanes insbesondere zu berücksichtigen:

a)      r vulnerable Gruppen sind Angebote zu prüfen, also für Frauen mit Fluchterfahrung, mit Behinderungen, mit Abhängigkeitserkrankungen, mit psychischen Erkrankungen und für wohnungslose/obdachlose Frauen.

b)      Schaffung eines Präventionskonzeptes, das nicht nur die Bedarfe von Frauen und Kindern berücksichtigt, sondern insbesondere auch die von Jungen und Männern sowie nicht-binären Personen.

 

Punkt 2 des Beschlusses ging zur federführenden Bearbeitung an das Frauenbüro.
Unter Einbeziehung der Fachexpertise (siehe S.9f) wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet und finden sich im vorliegenden 1. Lübecker Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 57 Maßnahmen die Handlungsfelder der Istanbul-Konvention betreffend (siehe Anhang ab S. 36).

Neben diesen Maßnahmen aus Teil I, die quasi „im Bestand“ bearbeitet werden können und sollen, gibt es, dank des komplexen und umfänglichen Austausches mit den Lübecker Fachexpert:innen, eine Reihe von als notwendig und sinnvoll erachteten Maßnahmen, um das Thema „Gewalt gegen Frauen“ im Sinne von weniger Gewalt und Schutz in und für Lübeck zu verbessern, die nicht aus dem Bestand zu bewerkstelligen sind, und somit politischer Beschlüsse und insbesondere Finanzmittel benötigen würden (siehe Teil II, S. 26ff).
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Hansestadt Lübeck wird eine Umsetzung dieser als durchaus für sinnvoll gehaltenen Maßnahmen im Teil II zum jetzigen Zeitpunkt nicht für umsetzbar gehalten; dennoch soll die eingebrachte Fachexpertise incl. der kostenintensiven Maßnahmen zur Vervollständigung der Ergebnisse der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben werden.
 


Anlagen

becker Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck 2025
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aktionsplan IK FINAL (1105 KB)