Vorlage - VO/2025/14375  

Betreff: AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Status quo zur Villa am Burgfeld 12
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
07.07.2025 
35. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Die oben genannte Liegenschaft soll zwischenzeitlich Gegenstand von Planungen zur Renovierung oder Modernisierung gewesen sein. Da hier noch keine Fortschritte zu erkennen sind und um einen möglichen Verfall dieses geschützten Kulturdenkmals zu vermeiden, die Bitte hier folgende Fragen federführend durch den Bereich Stadtplanung/Bauordnung auch unter Einbeziehung des Bereichs Denkmalpflege zu beantworten:

  1. Welcher bau- und denkmalrechtliche Schutz besteht für das beschriebene Gebäude? 
  2. Gab es eine behördliche Bestandsaufnahmen oder Kontrollen und wenn ja, in welchem Zustand befindet sich das Gebäude derzeit?
  3. Welche Baumaßnahmen und Planungen zur Wiederherstellung mit welchem zeitlichen Horizont sind den zuständigen Verwaltungen bekannt?
  4. Welche Kontakte zwischen der Verwaltung der HL und den Eigentümer*innen gab und gibt es seit Anfang 2021 zur Situation um diese Liegenschaft?
  5. Welche Planungsvorhaben und welche Vorgaben seitens der jeweils zuständigen Verwaltungen bestehen seither?
  6. Trifft es zu, dass zwischen Bauverwaltung, Denkmalpflege und/oder Stadtbildpflege einerseits und den aktuellen Eigentümer*innen andererseits Differenzen über die künftige Nutzung und die innere und äußere Gestaltung des Ensembles bestehen? Wenn ja: in welchen Punkten? (Mit der Bitte um Ausführung und Begründung der jeweiligen Punkte)
  7. Trifft es zu, dass derartige Differenzen zur Einstellung oder zum Aufschub der Wiederherstellung und Modernisierung geführt haben. Wenn ja: wie gedenkt die Verwaltung nun mit dem Erhalt des Denkmals mittel- bis langfristig umzugehen und welche Möglichkeiten und Anforderungen bestehen aus Sicht der Verwaltung, um das Gebäude und das Grundstück zeitnah im Sinne seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Schutzgründe wiederherzustellen?


 


Begründung


 


Anlagen