Zum aktuellen Sachstand der KEP-Maßnahme 20 „Einführung einer dreijährigen Basiskulturförderung“ (Stand 09/2024) wird auf den jährlichen Sachstandsbericht (Juni 2025) zur Umsetzung des 1. Lübecker Kulturentwicklungsplans (VO/2020/9394-01-01-05-08) verwiesen, der dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege in seiner 19. Sitzung am 14.07.2025 zur Kenntnis gegeben wurde. Darin wird aufgrund des aktuellen Sachstands die Maßnahme 20 in der ursprünglich geplanten Form nicht mehr als zielführend bewertet und es wird empfohlen, diese Maßnahme im Zuge der Zwischenevaluation des KEP in 2028 zu überarbeiten.
Zur Beantwortung der Anfrage ist im Weiteren die Genese der KEP-Maßnahme 20 im Rahmen der Aufstellung des 1. Lübecker Kulturentwicklungsplans in 2024 in den Blick zu nehmen. Diese basiert einerseits auf den Ergebnissen der beteiligungsorientierten Kulturentwicklungsplanung. In dieser wurde insbesondere von den langjährig arbeitenden institutionalisierten Kulturakteur:innen eine bessere struktur- und planungssichernde Förderung eingefordert. Zum anderen basiert die Maßnahmenentwicklung auf den Ergebnissen der fachlichen Prüfung der in 2023 und 2024 gestellten Anträge auf institutionelle Förderung der in Maßnahmenblatt 20 dargestellten Einrichtungen.
In der Abwägung, dass eine institutionelle Förderung nicht nur erhaltenswerte Strukturen unterstützt, sondern in der Regel auch eine dauerhafte Bindung der Zuwendungsgeberin bedeutet, wurde mit der KEP-Maßnahme 20 eine dreijährige „Probezeit“ entwickelt. In dieser sollten die Zuwendungsempfänger:innen inhaltlich und wirtschaftlich nachweisen, dass es sich um eine dauerhaft erhaltenswerte Struktur mit Entwicklungspotential handelt.
1. Welche Kriterien wurden für die Akteur:innen und Kulturvereine der im Kulturentwicklungsplan geplanten Basisförderung angewendet?
Rechtliche Grundlage der fachlichen Prüfung eines Antrags auf institutionelle Förderung bildete zum damaligen Zeitpunkt die Richtlinie für Zuwendungen vom 01.01.1986 der Hansestadt Lübeck sowie die allgemeinen Bewilligungsbedingungen. Darüber hinaus war zum damaligen Zeitpunkt (11/2023 – 05/2024) kein zusätzliches formales Antragsverfahren der städtischen Kulturförderung definiert. Die fachliche Prüfung der Anträge der im KEP-Maßnahmenblatt dargestellten Einrichtungen basierte auf folgenden Punkten:
- Inhaltliches Konzept
Anhand der eingereichten Unterlagen (Selbstdarstellung und inhaltliche - künstlerisches Konzept) wurden der inhaltliche Ansatz und das künstlerische bzw. kulturelle Angebot geprüft. Dabei wurden inhaltliche bzw. künstlerische Alleinstellungsmerkmale ebenso wie formulierte Entwicklungsperspektiven im Kontext der Kulturlandschaft Lübecks berücksichtigt. Geprüft wurden auch die regelmäßige Durchführung von kulturellen Angeboten sowie Kooperationen mit lokalen, regionalen, überregionalen und internationalen Partner:innen (Programme, Flyer, Website etc.).
- Wirtschaftliches Konzept
Anhand der eingereichten Unterlagen (Jahresabschlüsse 2020 – 2023) wurden die wirtschaftliche und sparsame Geschäftsführung der vorangegangenen Jahre sowie die wirtschaftliche Vorausplanung (Wirtschaftspläne 2023 – 2025) geprüft. Die Notwendigkeit einer städtischen Förderung wurde einerseits über das Verhältnis des Eigen- und Drittmittelanteils zu den finanziellen Notwendigkeiten des Strukturerhalts ermittelt, andererseits wurden auch die strukturelle Bedeutung für das Lübecker Kulturleben und die notwendigen Entwicklungsperspektiven (Inhaltliches Konzept) einbezogen.
- Organisatorisches Konzept
Anhand der eingereichten Unterlagen (Vereinssatzung, Gesellschaftervertrag, Registerauszug, ggf. Freistellungsbescheid) wurden die Rechtsform sowie die Ansässigkeit der Person, die den Antrag stellt in Lübeck geprüft. Darüber hinaus wurde die personelle, räumliche und tlw. technische Ausstattung für die Umsetzung des inhaltlichen Konzepts in die Prüfung einbezogen.
- Öffentliches Interesse
Anhand der eigereichten Unterlagen (Programme, Flyer, Website etc.) wurden die öffentliche Zugänglichkeit des Angebots sowie dessen Bereicherung bzw. Mehrwert für das Kulturleben der Hansestadt Lübeck (inhaltliches Konzept) geprüft. Berücksichtigung fand dabei auch, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller in der Vergangenheit bereits Förderungen (bspw. Projektförderung des Kulturbüros) durch die Hansestadt Lübeck erhielt.
Alle geprüften Einrichtungen wurden vor Ort besichtigt.
2. Welche herausragenden Angebote erfüllen diese im Vergleich zu anderen Angeboten in Lübeck?
3. Um welche Vereine handelt es sich im Detail?
Die folgende Antwort bezieht sich nur auf die im KEP-Maßnahmenblatt 20 des 1. Lübecker Kulturentwicklungsplans (Seite 68) dargestellten und geprüften Einrichtungen.
Tontalente e.V.:
Der gemeinnützige Verein besteht seit 2011 in Lübeck mit dem Ziel, durch Musik- und Kulturprojekte die internationale Gesinnung, Toleranz, Völkerverständigung und Kinder- und Jugendarbeit zu befördern. Tontalente e.V. leistet mit dem Schwerpunkt Musik im soziokulturellen Bereich alleinstehende Angebote (Ukrainisches Kindergesangsensemble, Musikspaß für Mini, Frauen-Musiktreff, Musikcafé International, Mitsing-Konzerte etc.), die als sehr wichtiger Beitrag zur Integration sowie zur kulturellen Teilhabe und Bildung insbesondere in den Lübecker Stadtteilen jenseits der Altstadt-Insel zu bewerten sind. Zudem ist der Verein bundesweiter Kooperationspartner im Themenfeld Diversität und Transkulturalität. Mit 3,4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) (Stand 04/2024) und einem durchschnittlichen Jahresgesamtbudget von ca. 350.000 € wird die Finanzierung der Vereinsarbeit ausschließlich über Eigen- und Drittmittel (Verhältnis von ca. 15% zu 85%) geleistet.
In der 17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 10.03.2025 stellte der Verein den Ausschussmitgliedern sich und seine Arbeit vor (vgl. Niederschrift vom 10.03.2025, TO Ö 8.1).
Förderkreis Kommunales Kino e.V. (Kino KoKi):
Der gemeinnützige Verein gründete sich 2015 in Lübeck mit dem Ziel, durch die Förderung der Filmkunst und Kultur, die Völkerverständigung, Erziehung und Volks- und Berufsbildung zu fördern. Dieses Ziel verwirklicht der Verein durch den Betrieb des Kino KoKi. Der Verein leistet mit dem Schwerpunkt Film im soziokulturellen Bereich einen sehr wichtigen Beitrag zur Integration und kulturellen Teilhabe und Filmbildung (Schulkinowoche, thematische Reihen, Minifilmclub, Familienkino). Zudem ist der Verein professionelle Anlauf- und Multiplikator:innenstelle für die regionale Filmszene und Kooperationspartner der Nordischen Filmtage Lübeck (NFL). Mit einem 0,75 Vollzeitäquivalent (VZÄ) (Stand 12/2023) und einem durchschnittlichen Jahresgesamtbudget von ca. 120.000 € und wird die Finanzierung der Vereinsarbeit ausschließlich über Eigen- und Drittmittel (Verhältnis von ca. 94% zu 6%) geleistet.
Musikkultur Lübeck e.V./Zentrum für Musikkultur:
Der gemeinnützige Verein gründete sich 2016 in Lübeck mit dem Ziel, Kunst und Kultur zu fördern, insbesondere mit Angeboten der musikalischen Bildung, der Schaffung eines Forums zum Erfahrungsaustausch für Musiker:innen sowie mit der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen. Er betreibt seit 2017 das Zentrum für Musikkultur, eine zu einem Proben- und Veranstaltungszentrum ungenutzte ehemalige Kaserne mit ca. 1.500 qm in St. Lorenz Nord (69 kostengünstige Probenräume, Community-Tonstudio, Konzertsaal, digitaler Konzert-Streaming-Plattform). Der Verein ist eine zentrale Anlauf- und Multiplikator:innenstelle für professionelle, semiprofessionelle und Amateurmusiker:innen sowie Studierende und Absolvent:innen der MHL und bietet eine äußerst wichtige Infrastruktur für die kulturelle und künstlerische Arbeit der Lübecker Musikszene. Mit zwei Minijob-Stellen (Stand 11/2023) und einem durchschnittlichen Jahresgesamtbudget von ca. 200.000 € finanziert er sich ausschließlich über Eigen- und Drittmittel (Verhältnis von ca. 80% zu 20%).
TanzOrtNord e.V.:
Der gemeinnützige Verein gründete sich 1999 mit dem Ziel der Förderung des Tanztheaters und des zeitgenössischen Tanzes. Dies verwirklicht er durch die Organisation und Durchführung von Tanztheater-Projekten (TanzOrtNord-Festival, partizipative Kinder- und Jugendtanzprojekte in Schulen), den internationalen Austausch von Künstler:innen und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses (Stipendien- und Residenzprogramm für Tänzer:innen in Eisenstadt/Burgenland und Lübeck) sowie dem Betrieb des Tanztheater- und Produktionshauses »Tanzforum Lübeck«. Der Verein leistet mit dem Schwerpunkt zeitgenössischer Tanz alleinstehende Angebote, ist feste Größe für das tanzinteressierte Lübecker Publikum und für die zeitgenössische Tanzszene in Schleswig-Holstein. Damit leistet er einen sehr wichtigen Beitrag zur Vielfalt des kulturellen Angebots in Lübeck. Mit Honorarkräften sowie ehrenamtlich Aktiven (Stand 04/2024) und einem durchschnittlichen Jahresgesamtbudget von ca. 150.000 € finanziert er sich ausschließlich über Eigen- und Drittmittel (Verhältnis von ca. 20% zu 80%).
Comödie Lübeck GmbH:
Die Comödie Lübeck GmbH gründete sich im Jahr 2022 als Nachfolgerin des Volkstheaters »Theater Geisler« mit dem Ziel, den Spielbetrieb in der Spielstätte Dr.-Julius-Leber-Str. 25 zu gewährleisten und damit den langjährig bestehenden Theaterspielort für Lübeck zu erhalten sowie die Durchführung von Tourneeproduktionen oder sonstiger kultureller, kulturpädagogischer und musikalischer Veranstaltungen jeder Art. Ebenfalls ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Nachwuchsarbeit im Bereich Schauspiel Zweck der Gesellschaft. Mit dem Schwerpunkt Volks- und Boulevardtheater leistet es zusätzlich einen wichtigen Beitrag für die Vielfalt der Theaterlandschaft Lübecks. Mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von ca. 400.000 € beschäftigt es zwei geschäftsführende Gesellschafter, einen Bühnentechniker, neun Servicekräfte auf Minijob-Basis sowie eine Vielzahl von professionellen Gastkünstler:innen. Das Jahresgesamtbudget wird ausschließlich über Eigen- und Drittmittel (Verhältnis von ca. 84% zu 16%) finanziert.
Hinweis:
Zum Zeitpunkt der Antragsprüfung gab es keine zuwendungsrechtliche Einschränkung bzgl. der Rechtsform der Antragstellerin oder des Antragstellers. Aufgrund der Neuordnung der Kulturförderung ist seit dem 01.04.2025 eine institutionelle Förderung nur noch für gemeinnützige Einrichtungen möglich.