Vorlage - 2024/13771-01-01  

Betreff: Ergänzungsantrag des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung, VO/2024/13771-01
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13771-01
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
20.05.2025 
33. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Punkt 1. der Vorlage wird wie folgt ergänzt:


nach

. . .  vom 30.03.2023 (VO 2023/12072) abzuschließen.

folgt:

Diese Möglichkeit einer erneuten Erbbaurechtsverlängerung gilt auch für andere Erbbauberechtigte, die ihre Verträge bereits aufgrund der beiden oben genannten Bürgerschaftsbeschlüsse verlängert haben.
 


Begründung

Im zweiten Absatz der Begründung zur Beschlussvorlage (Punkt 1.) wird deutlich, dass die Vorlage dem Zweck dient, Probleme mit der Bank bei einer Kreditbeschaffung beim Kauf eines Erbbaurechts zu lösen. Erbbauberechtigte, die gar nicht verkaufen, sondern z.B. anbauen oder energetisch aufrüsten wollen (möglicherweise nachdem sie das Erbbaurecht geerbt haben), können dieselben Probleme haben und sollten deshalb in der Beschlussvorlage ebenfalls schriftlich erwähnt werden.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13771   Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung - Erfahrungsbericht   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Bericht öffentlich
VO/2024/13771-01   Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
2024/13771-01-01   Ergänzungsantrag des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung, VO/2024/13771-01   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes