1. Basiswerte
- Wie hoch ist das derzeitige tägliche Lkw- und Pkw-Verkehrsaufkommen?
- Gibt es eine Unterscheidung nach Tageszeiten und Wochentagen?
Die zugrunde gelegte Verkehrserhebung wurde am 12.09.2019 (Donnerstag) durchgeführt. Der Zeitpunkt wurde entsprechend der Kriterien für repräsentative Verkehrserhebungen gewählt. An weiteren Tagen wurde keine Erhebung vorgenommen. Das Ergebnis ist für 24 Stunden wie auch für die morgendliche wie nachmittägliche Spitzenstunde ausgewiesen. Die jeweiligen Werte sind der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Berechnung der 4 % und 9,4 %
- Welche Datenquellen und Berechnungsmodelle wurden verwendet?
- Welche Annahmen wurden für das zukünftige Verkehrsaufkommen getroffen?
- Wurde der gesamte Tagesverlauf oder nur eine Spitzenstunde berücksichtigt?
Der Vorhabenträger hat uns mitgeteilt, dass er das Geschäftsfeld des alten Logistikbetriebs übernehmen wird. Gleichzeitig hat er sein avisiertes Logistikprogramm aufgezeigt. Das entsprechende Programm des alten Logistikbetriebs ist aber nicht bekannt. Statt davon auszugehen, dass es keine verkehrlichen Veränderungen ergibt, wurde die Anzahl der Rampen im Ist- sowie im Planzustand betrachtet. Fiktiv wurde dabei das Logistikprogramm des neuen Logistikers auf die Rampen des Bestandskomplex als Basis gesetzt. Im Anschluss wurde hochgerechnet wie viel mehr Umschlag mit der neuen Anlage darauf basierend möglich ist. Zusätzlich wurde in einer weiteren Betrachtung das Logistikprogramm des Vorhabenträgers komplett auf die Erhebungswerte aufgeschlagen. Das Ergebnis ist der bekannte Zuwachs im Bereich von ca. 4 – 10% Fahrten am Knotenpunkt aus/in Richtung Glashüttenweg. Herangezogen wurde die bemessungsrelevante Spitzenstunde (in dem Fall die Morgendliche).
3. Abbildung der realen Verkehrsentwicklung
- Sind die zusätzlichen Fahrten durch die Produktionsausweitungen bei Brüggen und Alpla vollständig in die Berechnung eingeflossen?
- Wurde der 24/7-Betrieb des neuen Logistikzentrums als eigenständige zusätzliche Verkehrsquelle betrachtet?
- Welche Erfahrungswerte aus vergleichbaren Logistikansiedlungen wurden zur Modellierung herangezogen?
Zum allgemeinen Vorgehen: siehe oben.
Zu den vorliegenden Werten wurde alleine das zusätzliche Aufkommen des Logistikbetriebs hinzugerechnet. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Logistikansiedlungen wurden nicht herangezogen.
Eine erneute Erhebung des Knotenpunkts wurde bereits veranlasst. Sie wird durchgeführt sobald der repräsentative Zeitraum wiederbeginnt. Dies ist ab April der Fall. Ein genauer Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest. Im Anschluss kann diese ggf. als neue Bewertungsgrundlage herangezogen werden.
4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation und zum Schutz älterer Menschen wurden in Betracht gezogen, um
- erhöhte Unfallrisiken für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer zu vermeiden,
- die Zunahme von Lärm und Abgasen zu verhindern,
- eine Einschränkung der fußläufigen Nahversorgung nicht zuzulassen?
Der Knotenpunkt Glashüttenweg/Luisenstraße/Forstmeisterweg ist derzeit kein Unfallhäufungspunkt (Standort mit drei gleichen Unfällen pro Jahr). Vor diesem Hintergrund wird die Hansestadt Lübeck keine große Umgestaltung der Kreuzung Glashütteweg/Forstmeisterweg vornehmen. Die Situation wird jedoch beobachtet und eine weitere Verkehrszählung nach Inbetriebnahme des Unternehmens veranlasst (s.o.). Zusätzlich werden aktuell die Sichtverhältnisse und kleine Maßnahmen, wie Markierungen geprüft, um die Fuß- und Radverkehrsführungen zu verbessern.
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten (d. h. an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohngebäuden) ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf der Grundlage einer konkreten Betriebsbeschreibung mit Angaben zu den anzunehmenden Ziel- und Quellverkehren fachgutachterlich nachzuweisen.