Voraussetzungen
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird zur Erläuterung der Baumaßnahme an dieser Stelle auf die Vorlagen VO/2022/11662 „Projektfreigabe für die Stadtgrabenbrücke“, sowie VO/2023/12478 „Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto“, verwiesen.
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.12.2022 (VO/2022/11662 vom 11.11.2022) wurde die Freigabe der Mittel zum Bau der Stadtgrabenbrücke beschlossen. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.09.2023 (VO/2023/12478 vom 22.08.2023) wurde die Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten beschlossen. Der 1. Beschluss zur Projektfortführung wurde mit den Ergebnissen der Submission erforderlich, da die angebotenen Bausummen über der Kostenberechnung lagen, die die Basis der Vorlage zur Projektfreigabe VO/2022/11662 bildete.
Entsprechend der genannten Vorlagen beliefen sich die Gesamtprojektkosten für die Maßnahme auf 5,950 Mio. EUR (brutto).
Anlass dieser Vorlage
Die Stadtgrabenbrücke überquert den Stadtgraben zwischen der Werner-Kock-Straße im Westen und der Willy-Brandt-Allee im Osten und erreicht hier wieder das vorhandene Straßennetz. Erwartungsgemäß wird ein erheblicher Anteil des Geh- und Radverkehrs weiter um die MuK herum zur Holstenhafenbrücke führen. Hierfür ist eine entsprechend leistungsfähige Querung der Willy-Brandt-Allee herzustellen.
Die Planung der Querung der Willy-Brandt-Allee war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen. Deswegen wurde in der Ausschreibung ein Ansatz für die erforderlichen Kosten gewählt, der neben einer Lichtsignalanlage eine reine Wiederherstellung der vorhandenen Flächen vorsah. Inzwischen wurde unter Beteiligung der Stadtplanung eine abschließende Planung für die Querung erarbeitet und dem Bauausschuss am 03.06.2024 vorgestellt. Anschließend wurde sie parallel zur Bauzeit der Brücke zur Ausführungsreife geplant. Neben der Beachtung einer herausfordernden Verkehrsführung sollte eine ansprechende Platzgestaltung unter Berücksichtigung der Sichtachsen erfolgen. Der Platz ist mit einem besonderen Pflaster belegt worden, das über verschiedene Stein- und Fugenformate einen fließenden Übergang in die nebenliegenden Grünflächen ergibt. Auf der Platzfläche führen kleine Grüninseln aus Stahlbehältern den Geh- und Radverkehr und sorgen für eine Verminderung der Geschwindigkeiten, wenn sich die kreuzenden Verkehre miteinander verflechten müssen.
Auf dieser Grundlage wurde der Auftragnehmer für den Brückenbau zu einem Nachtragsangebot für die Durchführung von zusätzlichen Tief- und Straßenbauleistungen inklusive der fest im Boden eingebauten Pflanzkübel aufgefordert. Für die gärtnerische Gestaltung wurde die Lieferung der transportablen Stahlbehälter und die gesamte Bepflanzung mit Blumen, Stauden und Solitärgehölzen sowie die Ausgleichsmaßnahmen für die im Vorwege gefällten Bäume ausgeschrieben und beauftragt.
Der Auftragnehmer legte folgende Nachtragsangebote bzw. Angebote vor (brutto):
- Platzgestaltung, Pflaster: ca. 620.000 EUR
- Platzgestaltung, Pflanzkübel mit Sitzauflagen ca. 50.000 EUR
- Fortführung/Anschluss der Beschilderung an Bestand ca. 20.000 EUR
- Stahlbehälter und die gesamte Bepflanzung ca. 60.000 EUR
Mehrkosten der Platzgestaltung ca. 750.000 EUR
- bisher angemeldete Gesamtmittel für den Bau der Brücke 5.950.000 EUR
- Mehrkosten der Platzgestaltung 750.000 EUR
- Erforderliche Gesamtmittel 6.700.000 EUR
- Förderung durch „Stadt und Land“-Programm 3.015.000 EUR
- Eigenanteil der Hansestadt Lübeck 3.685.000 EUR
Damit ergibt sich eine Gesamtprojektsumme von 6,700 Mio. EUR brutto. Bei einem Förderanteil von 3,015 Mio. EUR bzw. ca. 45 % verbleiben für die Hansestadt Lübeck 3.685 Mio. EUR.
Bisherige Baukosten und Finanzierung
In den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 erfolgten bei dem PSK 541001.674.7852000 Auszahlungen für das Projekt in Höhe von rd. 4.950 TEUR. In das Haushaltsjahr 2025 wurde ein Rest von rd. 1.000 TEUR übertragen.
Der Mehrbedarf von 750 TEUR wird im Jahr 2025 erforderlich. Er wird über das Bereichsbudget mit einer Außerplanmäßigen Bewilligung geordnet und bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 541001.625.7852000 Gemeindestraßen – Tiefbaumaßnahmen, Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen.
Die Bausumme von 5.950 TEUR wurde angemeldet und zum Projekt freigegeben ohne eine Förderzusage. Die Förderbedingungen waren zu der Zeit gerade im Umbruch und eine Gegenfinanzierung durch Förderungen ungesichert. Der Bau der Stadtgrabenbrücke wurde trotz der fehlenden Förderzusage durch den Hauptausschuss freigegeben. Inzwischen liegt eine Förderzusage für die Maßnahme vor: Es wurden nach dem „Stadt und Land“-Programm Mittel in der Gesamthöhe von rd. 3.015 TEUR bewilligt. Im Haushaltsjahr 2024 wurden bei dem PSK 541001.674.6811000 bereits Einzahlungen von rd. 2.865 TEUR gebucht. Der Rest der Fördersumme von rd. 150 TEUR wird nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises, voraussichtlich im Herbst 2025, ausgezahlt.
Begründung der Dringlichkeit
Nachdem die Baumaßnahme abgeschlossen wurde, sind jetzt noch ein paar Nachträge und die Schlussrechnung für die erbrachten Leistungen zeitnah zu erwarten. Die beantragten Mittel werden hierfür benötigt.