Vorlage - VO/2025/14218  

Betreff: BW 227 Stadtgrabenbrücke
- Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln
- Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
19.05.2025 
32. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
20.05.2025 
33. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
10.06.2025 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
22.05.2025 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

  1. Im Haushaltsjahr 2025 werden beim Produktsachkonto 541001.674.7852000 Gemeindestraßen, Stadtgrabenbrücke -Tiefbaumaßnahmen- 750.000,- EUR für die Projektfortführung zum Bau der Stadtgrabenbrücke außerplanmäßig gemäß § 82 Abs. 1 GO bewilligt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 541001.625.7852000 Gemeindestraßen, Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen Tiefbaumaßnahmen - in Höhe von 750.000,- EUR. (Beschluss durch die Bürgerschaft)

 

  1. Das Projekt zum Bau der Stadtgrabenbrücke wird fortgeführt (Beschluss durch den Hauptausschuss - vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft des Beschlusses gem. Punkt 1).


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat keine Auswirkung auf die Finanzierung der Brücke.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Voraussetzungen

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird zur Erläuterung der Baumaßnahme an dieser Stelle auf die Vorlagen VO/2022/11662 „Projektfreigabe für die Stadtgrabenbrücke“, sowie VO/2023/12478Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto“, verwiesen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.12.2022 (VO/2022/11662 vom 11.11.2022) wurde die Freigabe der Mittel zum Bau der Stadtgrabenbrücke beschlossen. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.09.2023 (VO/2023/12478 vom 22.08.2023) wurde die Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten beschlossen. Der 1. Beschluss zur Projektfortführung wurde mit den Ergebnissen der Submission erforderlich, da die angebotenen Bausummen über der Kostenberechnung lagen, die die Basis der Vorlage zur Projektfreigabe VO/2022/11662 bildete.

 

Entsprechend der genannten Vorlagen beliefen sich die Gesamtprojektkosten für die Maßnahme auf 5,950 Mio. EUR (brutto).

 

 

Anlass dieser Vorlage

 

Die Stadtgrabenbrücke überquert den Stadtgraben zwischen der Werner-Kock-Straße im Westen und der Willy-Brandt-Allee im Osten und erreicht hier wieder das vorhandene Straßennetz. Erwartungsgemäß wird ein erheblicher Anteil des Geh- und Radverkehrs weiter um die MuK herum zur Holstenhafenbrücke führen. Hierfür ist eine entsprechend leistungsfähige Querung der Willy-Brandt-Allee herzustellen.

 

Die Planung der Querung der Willy-Brandt-Allee war zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen. Deswegen wurde in der Ausschreibung ein Ansatz für die erforderlichen Kosten gewählt, der neben einer Lichtsignalanlage eine reine Wiederherstellung der vorhandenen Flächen vorsah. Inzwischen wurde unter Beteiligung der Stadtplanung eine abschließende Planung für die Querung erarbeitet und dem Bauausschuss am 03.06.2024 vorgestellt. Anschließend wurde sie parallel zur Bauzeit der Brücke zur Ausführungsreife geplant. Neben der Beachtung einer herausfordernden Verkehrsführung sollte eine ansprechende Platzgestaltung unter Berücksichtigung der Sichtachsen erfolgen. Der Platz ist mit einem besonderen Pflaster belegt worden, das über verschiedene Stein- und Fugenformate einen fließenden Übergang in die nebenliegenden Grünflächen ergibt. Auf der Platzfläche führen kleine Grüninseln aus Stahlbehältern den Geh- und Radverkehr und sorgen für eine Verminderung der Geschwindigkeiten, wenn sich die kreuzenden Verkehre miteinander verflechten müssen.

 

Auf dieser Grundlage wurde der Auftragnehmer für den Brückenbau zu einem Nachtragsangebot für die Durchführung von zusätzlichen Tief- und Straßenbauleistungen inklusive der fest im Boden eingebauten Pflanzkübel aufgefordert. Für die gärtnerische Gestaltung wurde die Lieferung der transportablen Stahlbehälter und die gesamte Bepflanzung mit Blumen, Stauden und Solitärgehölzen sowie die Ausgleichsmaßnahmen für die im Vorwege gefällten Bäume ausgeschrieben und beauftragt.

 

Der Auftragnehmer legte folgende Nachtragsangebote bzw. Angebote vor (brutto):

 

  • Platzgestaltung, Pflaster:              ca. 620.000 EUR
  • Platzgestaltung, Pflanzkübel mit Sitzauflagen              ca. 50.000 EUR
  • Fortführung/Anschluss der Beschilderung an Bestand              ca. 20.000 EUR
  • Stahlbehälter und die gesamte Bepflanzung              ca. 60.000 EUR

Mehrkosten der Platzgestaltung              ca. 750.000 EUR

 

 

  • bisher angemeldete Gesamtmittel für den Bau der Brücke              5.950.000 EUR
  • Mehrkosten der Platzgestaltung                 750.000 EUR
  • Erforderliche Gesamtmittel              6.700.000 EUR

 

  • Förderung durch „Stadt und Land“-Programm              3.015.000 EUR
  • Eigenanteil der Hansestadt Lübeck              3.685.000 EUR

 

Damit ergibt sich eine Gesamtprojektsumme von 6,700 Mio. EUR brutto. Bei einem Förderanteil von 3,015 Mio. EUR bzw. ca. 45 % verbleiben für die Hansestadt Lübeck 3.685 Mio. EUR.

 

 

Bisherige Baukosten und Finanzierung

 

In den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 erfolgten bei dem PSK 541001.674.7852000 Auszahlungen für das Projekt in Höhe von rd. 4.950 TEUR. In das Haushaltsjahr 2025 wurde ein Rest von rd. 1.000 TEUR übertragen.

 

Der Mehrbedarf von 750 TEUR wird im Jahr 2025 erforderlich. Er wird über das Bereichsbudget mit einer Außerplanmäßigen Bewilligung geordnet und bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 541001.625.7852000 Gemeindestraßen Tiefbaumaßnahmen, Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen.

 

Die Bausumme von 5.950 TEUR wurde angemeldet und zum Projekt freigegeben ohne eine Förderzusage. Die Förderbedingungen waren zu der Zeit gerade im Umbruch und eine Gegenfinanzierung durch Förderungen ungesichert. Der Bau der Stadtgrabenbrücke wurde trotz der fehlenden Förderzusage durch den Hauptausschuss freigegeben. Inzwischen liegt eine Förderzusage für die Maßnahme vor: Es wurden nach dem „Stadt und Land“-Programm Mittel in der Gesamthöhe von rd. 3.015 TEUR bewilligt. Im Haushaltsjahr 2024 wurden bei dem PSK 541001.674.6811000 bereits Einzahlungen von rd. 2.865 TEUR gebucht. Der Rest der Fördersumme von rd. 150 TEUR wird nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises, voraussichtlich im Herbst 2025, ausgezahlt.

 

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Nachdem die Baumaßnahme abgeschlossen wurde, sind jetzt noch ein paar Nachträge und die Schlussrechnung für die erbrachten Leistungen zeitnah zu erwarten. Die beantragten Mittel werden hierfür benötigt.


 


Anlagen

 

Anlage 1 Finanzielle Auswirkung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen (107 KB)    
Stammbaum:
VO/2025/14218   BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2025/14218-01   CDU - Antrag zu: BW 227 Stadtgrabenbrücke - Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln - Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 EUR netto   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
2025/14218-01-01   Bereich 5.660 -Stadtgrün und Verkehr - Sonderprüfung Mehrkosten Stadtgrabenbrücke aufgrund eines Prüfungsauftrages aus der Bürgerschaft   1.140 - Rechnungsprüfungsamt   Bericht öffentlich