Vorlage - VO/2025/14181  

Betreff: Antwort bzgl. der Anfragen des AM Dr. Flasbarth und Frau Prüß zum Quartalsbericht III/2024 und IV/2024 der städtischen Gesellschaften und Betriebe
(VO/2024/13693, VO/2025/13881-01 und VO/2025/13953)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Schröder, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
06.05.2025 
32. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort bzgl. der Anfragen des AM Dr. Flasbarth und Frau Prüß zum Quartalsbericht III/2024 und IV/2024 der städtischen Gesellschaften und Betriebe im Hauptausschuss am 11.03.2025.
 


Begründung

  1. AM Dr. Flasbarth möchte zusätzlich wissen, aus welchen konkreten Gründen zu jedem Zeitpunkt etwa 35 bis 40 Betten bei den SIE unbelegt blieben. Es erscheine ihm unwahrscheinlich, dass dies auf rein geschlechterbedingte oder einzelzimmerbedingte Gründe zurückzuführen ist.
     

Es bleiben nicht zu jedem Zeitpunkt 35 bis 40 Betten unbelegt. 35 Betten entsprechen einem Anteil von rund 6 % der derzeitigen Gesamtkapazität der SIE, 40 Betten rund 7 %.
Wie beschrieben, schwanken erfahrungsgemäß die Auslastungen. Neben den genannten Gründen spielen aber auch saisonale Schwankungen, insbesondere im letzten Quartal 2024, keine unwesentliche Rolle. Der durchschnittliche Leerstand war dennoch regelmäßig unter 6%, das sind durchschnittlich über alle Häuser gerechnet rund 5 freie Betten.

  1. Nachreichen einer Antwort: AM Prüß fragt danach, ob die 96 Prozent Auslastung, auf deren Basis die Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen kalkuliert seien, fest durch die Pflegekassen vorgegeben würden oder ob diese Zahl verhandelbar sei.

 

Weder noch. In der Vergangenheit gingen Kassen von wirtschaftlichem Betrieb vollstationärer Einrichtungen bei einer Belegung von 96 % aus, dazu gab es einen begrenzten „Unternehmerrisikoaufschlag“.


Derzeit wurden 95% ohne Unternehmerrisiko als angemessen zu Grunde gelegt. Die kalkulatorische Auslastung liegt in Schleswig-Holstein aufgrund eines Beschlusses der Landespflegesatzkommission bei 95% und ist von daher kein Verhandlungsgegenstand.

 

  1. Nachreichen einer Defizitaufschlüsselung: AM Dr. Flasbarth bittet darum, das im Bericht aufgeführte Defizit der SIE in seine einzelnen Bestandteile aufzuschlüsseln, um nachvollziehen zu können, worauf die hohen Verluste der SIE konkret zurückzuführen sind.

 

Die Antwort ist dual zu geben.

Die grundsätzlich strukturell bedingten Defizite gehen aus den Ausführungen verschiedener Quartalsberichte, vorgelegter Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne hervor. Der Gesamtverlust lässt sich darauf zurückführen, dass die Aufwandspositionen, wie z.B. die Energiekosten, nicht vollständig über die Entgelte refinanziert werden konnten. Die Kostenträger kappen zu hohe Kostenansätze im Rahmen eines externen Vergleichs: Das bedeutet, dass die Kosten in allen Aufwandsbereichen aufgrund von energetisch unterdurchschnittlichen Gebäuden mit größtenteils unwirtschaftlichen, schlecht dimensionierten Raumstrukturen gekürzt werden und somit ein strukturelles Defizit entsteht.
Aus diesem Grund gehen die SIE davon aus, dass diesem Defizit mit Hilfe von Neubauten, die diese Nachteile nicht haben, begegnet werden sollte.

 

Die Defizitabweichung des QB 4/2024 zum Wirtschaftsplan 2024 ist in den einzelnen Bestandteilen nachfolgend beschrieben. Es sind sowohl negative als auch positive Abweichungen erkennbar:

 

 

Hieraus ableitend nachfolgende Abweichungsanalyse:

Im Bereich Materialaufwand mit rd. -960 T€ befinden sich u.a. die Kosten für Leiharbeit (rd. -760 T€) aber auch die Kosten für die Wäscherei (rd. -200 T€). Diese Steigerungen sind hauptursächlich für die Gesamtabweichung im QB 4/2024.

Der Personalaufwand liegt, wie bereits berichtet, wegen des Tarifabschlussvolumens ebenfalls über den Planwerten.

Positive Entwicklungen gegenüber dem Planansatz mit insgesamt rd. +657 T€ finden sich in den Bereichen Pflegeleistungen, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und im Zinsbereich.
 


Anlagen

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