Die vorliegende Potenzialflächenkartierung soll den 2024 in den politischen Gremien der Hansestadt Lübeck vorgestellten „Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großflächiger Solaranlagen“ (VO/2023/12854) konkretisieren. Sie dient als gesamtstädtisches Konzept dazu, die Ansiedlung von großflächigen Solaranlagen im Stadtgebiet zu steuern.
Der Auftrag, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, wurde durch verschiedene Beschlüsse der Bürgerschaft, so z. B. durch die Erklärung des Klimanotstandes 2019 und die 2023 erfolgte Annahme des Bürgerbegehrens zur Klimaneutralität 2035, formuliert. Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Jahr 2024 zusätzlich durch den Masterplan Klimaschutz (MAKS) konkretisiert. Neben den dort verankerten Maßnahmen, die mit einer breiten Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit entwickelt wurden, sind dort insbesondere Bilanzen und Absenkpfade für den Lübecker Ausstoß an Treibhausgasen aufgeführt.
Die Ausbauerfordernisse für PV-Anlagen, die aus diesen Absenkpfaden entwickelt wurden und lt. MAKS beschlossen wurden, stellen den quantitativen, räumlich konkretisierbaren Rahmen für die hier vorliegende Potenzialanalyse dar. Für ihre Herleitung und das Zusammenspiel mit anderen Formen der regenerativen Stromerzeugung wird auf die Vorlage VO/2023/12854-01-01 des Bereichs UNV/der Klimaleitstelle verwiesen. Diese geht von einem PV-Bedarf von 800 GWh aus, der hälftig aus Dach- und Freiflächen-PV erzeugt werden soll.
Zum Erreichen der Klimaziele der Hansestadt Lübeck ist es nach dieser Maßgabe erforderlich, im Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 insgesamt 200 Hektar und zum Jahr 2040 mindestens 400 Hektar für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung zu stellen.
Für das Erreichen der Flächenziele wurde ein räumliches Zielsystem für die Hansestadt Lübeck entwickelt, das u. a. aus den folgenden Bausteinen besteht:
- Vorrangige Nutzung bereits versiegelter Flächen im Innenbereich
- Vorrangige Nutzung vorbelasteter Räume entlang großer Verkehrsachsen
- Gleichmäßige Verteilung von Anlagen im gesamten Stadtgebiet
- Angemessener Abstand zu Wohnlagen
- Erhalt strukturreicher Agrarlandschaften
- Kein Konflikt mit den Zielen der Landschaftsplanung und Biotopentwicklung
Unter Anwendung des räumlichen Zielsystems und anhand einer Auseinandersetzung mit den landesplanerischen und fachrechtlichen Vorgaben wurden Flächen mit insgesamt 538,5 Hektar identifiziert, die in insgesamt vier Kategorien unterteilt wurden. Diese zeichnen sich durch ein unterschiedliches Maß an Übereinstimmung mit dem räumlichen Zielsystem und den Vorgaben der Raumplanung aus, sind aber aus fachrechtlicher Sicht stets für eine Solarnutzung geeignet. Aufgrund des derzeit laufenden Neuaufstellungsverfahrens für die Regionalpläne sowie einer evtl. anstehenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) soll das Konzept nach Beschlussfassung als Belang in die demnächst anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung der beiden Raumordnungspläne einfließen.
Um mittel- bis langfristig den Netzanschluss der Solar-Freiflächenanlagen zu gewährleisten werden die Eignungsgebiete der Typen 1 und 2 inkl. eines zusätzlichen Puffers in das Regionalszenario Nord für den kommenden Netzausbauplan (Veröffentlichung zum 31.10.2026) gemäß §14d EnWG aufgenommen. In dem Netzausbauplan der TraveNetz GmbH, dem zuständigen Netzbetreiber für die Hoch- und Mittelspannungsebene, wird der Netzausbaubedarf bis 2045 dargestellt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die definierten Ausbauziele der Hansestadt Lübeck für Solar-Freiflächenanlagen bis 2030 bzw. 2040 erreicht werden können. Grundsätzlich müssen die Betreibenden und Projektentwickelnden von Solar-Freiflächenanlagen frühzeitig mit der TraveNetz GmbH Kontakt aufnehmen, damit die Projekte bei der zukünftigen Netzplanung berücksichtigt werden können und ein möglichst geeigneter Netzanschluss gewährleistet werden kann. Der Netzentwicklungsplan wird alle 2 Jahre fortgeschrieben, um flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen, auch im Hinblick auf die Gebietskulisse für Solar-Freiflächenanlagen, reagieren zu können.
Grundsätzlich können die Klimaziele der Hansestadt Lübeck durch Solar-Freiflächenanlagen erreicht werden, die sich ausschließlich in vorbelasteten Räumen entlang großer Verkehrsachsen befinden. Flächen innerhalb dieser Räume, die in die Kategorien 1 und 2 eingeteilt wurden, sollten priorisiert in Erwägung gezogen werden. Um ausreichend räumliche Flexibilität zu gewährleisten, wurden auch Flächen in die Kartierung einbezogen, die sich außerhalb dieser Räume befinden. Diese Flächen der Kategorien 3 und 4 sind im Hinblick auf das oben erwähnte Zielsystem weniger geeignet und damit als Alternative zu den ersten Gruppen eher nachrangig zu betrachten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das vorliegende Konzept keine planerische Ausschlusswirkung für weitere potenzielle Flächen entwickelt, die hier nicht aufgeführt sind.