Vorlage - VO/2025/13961-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Katja Mentz (GAL): Parken auf Gehwegen in Kücknitz /Rangenberg
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2025/13961
Federführend:3.320 - Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Wöhlk, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
18.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Wie viele Anzeigen /Meldungen zu falsch geparkten Pkw, Wohnwagen, Wohnmobilen und Lieferfahrzeugen sind in den letzten zwölf Monaten im Stadtteil Kücknitz im Bereich Rangenberg und den angrenzenden Straßen wie Kücknitzer Scheide, Geleitweg, Moränenweg und Siemser Mühlenweg von Bürger*innen bei der Hansestadt Lübeck (z.B. Bußgeldstelle) oder bei der Polizei eingegangen? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.)

 

Antwort zu 1.:

Seitens des Ordnungsamtes ist eine Auswertung nach Stadtteilen in der Fachanwendung WiNOWiG nicht möglich. Für das Jahr 2024 sind bei der Bußgeldstelle für die benannten Einzelstraßen insgesamt 42 Verfahren im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) erfasst. Seitens der Polizei liegen keine Erkenntnisse/ Hinweise oder Anzeigen von Bürger:innen im Sinne der Frage vor. Dem Ordnungsamt liegen derzeit auch keine Informationen seitens der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei vor, dass es sich bei den benannten Straßen um Gefahrenschwerpunkte handelt, die einer besonderen verkehrlichen Überwachung bedürfen. Eine Kontrolle erfolgte daher in diesem Bereich bislang ohne Schwerpunkt.

 

Hinweise und Anzeigen,  dass in dem Wohngebiet, vorrangig im Bereich Kücknitzer Scheide, Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden sein könnten, liegen derzeit nur von einer Einzelperson vor. Diese Hinweise gingen über verschiedene Kanäle und in verschiedenen Bereichen ein. Soweit der Bußgeldstelle konkrete Privatanzeigen zugegangen sind, wurden die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen des Opportunitätsprinzips geprüft. In weiten Teilen waren die vorgelegten privaten Bilder aus einer Dashcam aufgrund mangelhafter Bildqualität und Verstößen gegen das Datenschutzrecht rechtlich nicht verwertbar und eine Ordnungswidrigkeit daher nicht in dem gebotenen Maß beweisbar, so dass hieraus überwiegend keine Verfahren eingeleitet werden konnten.

 

 

 

2. Wie zeitnah wurde vonseiten der Hansestadt Lübeck oder der Polizei auf derartige Meldungen reagiert?

 

Antwort zu 2.:

Hinweisen aus der Bevölkerung auf rechtswidrige Parkzustände wird unter Berücksichtigung des allgemeinen Einsatzaufkommens, der geschilderten Problematik, der grundsätzlichen Lagebewertung bestimmter Gebiete sowie der personellen Verfügbarkeit nachgegangen. Bestimmte Reaktionsfristen sind nicht normiert, da zu viele Variablen zu berücksichtigen sind. Der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor.

 

 

3. Wie oft wurden die gemeldeten Bereiche innerhalb der letzten zwölf Monate kontrolliert?
In wie vielen Fällen wurde Bußgeld für Parken auf dem Gehweg verhängt?

In wie vielen Fällen wurde eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen?
 

 

Antwort zu 3.:

Reine Standardkontrollen werden statistisch nicht erfasst. Gezielte Schwerpunktkontrollen zu falsch geparkten Fahrzeugen fanden durch die Polizei nicht statt, da ein solcher Schwerpunkt nicht vorlag. Aus der Ordnungswidrigkeitenstatistik der Polizei geht hervor, dass durch die Polizeistation Kücknitz im Jahr 2024 insgesamt 159 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund Falschparkens eingeleitet wurden. Welcher Verstoß dabei jeweils konkret zu Grunde lag und wo die Begehungsorte waren, geht daraus nicht hervor.

 

 

 

4. Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt / die Polizei ergriffen, um die gemeldeten Verstöße (insbesondere das unerlaubte Parken auf Gehwegen) zu ahnden und zu unterbinden.?

4. a) Falls nichts dagegen unternommen wurde, das unerlaubte Parken auf Gehwegen zu unterbinden, warum nicht?

 

 Antwort zu 4./4a):

Das Einschreiten des Ordnungsamtes unterliegt dem Opportunitätsprinzip, sodass nicht jeder Verstoß zwangsläufig geahndet werden muss. Das Ordnungsamt bemüht sich gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde um eine bessere Kommunikation von bestehenden Parkregeln sowie konkreten quartiersspezifischen Informationen über die Internetseite www.luebeck.de/parkregeln. Die Situationen das Falschparken betreffend werden individuell beurteilt und beinhalten eine Vielzahl zu berücksichtigender Aspekte.

Grundsätzlich wird abgestuft vorgegangen. Im Idealfall erfolgt zunächst eine Analyse der Situation des ruhenden Verkehrs vor Ort. Wird in diesem Rahmen die Notwendigkeit einer Intervention erkannt, erfolgt diese je nach Gefährdungsgrad entweder sofort oder mit etwas Vorlauf, um über die vorgenannte Internetseite oder mittels Pressemitteilung die Bevölkerung zu informieren. Das Ziel ist, rechtmäßiges Verhalten im ruhenden Verkehr ohne Sanktionierung zu erreichen. Gelingt dies nicht, erfolgen Sanktionierungen nach dem bestehenden Bußgeldkatalog. Das Treffen von gefahrenabwehrenden Maßnahmen wie Abschleppvorgängen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Gefahr und der örtlichen Gegebenheiten beurteilt.

Die Polizei geht im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich Hinweisen zu Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge unverzüglich nach.

Ordnungsamt und Polizei arbeiten in dieser  Thematik eng zusammen.

 

 

5. Welche Regelungen gelten für Mitarbeitende des Ordnungsamtes, wenn sie Kontrollen in ihrem eigenen Wohngebiet durchführen? Welche Maßnahmen werden getroffen, um mögliche Befangenheiten zu vermeiden?

 

Antwort zu 5.:

Die Mitarbeiter:innen nehmen eine individuelle Beurteilung der Deliktsschwere und einer möglichen daraus resultierenden Gefahr vor und ergreifen daraufhin die verhältnismäßigen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine besondere Prävention hinsichtlich Befangenheit ist nicht erforderlich, da aufgrund der organisatorischen Struktur kein Gebiet in der exklusiven Zuständigkeit einzelner Mitarbeiter:innen liegt, sondern jederzeit durch jede hier beschäftigte Person dort Kontrollen durchgeführt werden können und bei entsprechender Auftragslage auch durchgeführt werden müssen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des § 81 Landesverwaltungsgesetz.


 

6. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung in dem Wohngebiet Rangenberg dauerhaft zu verbessern?

 

Antwort zu 6.:

Die von hier aus erkannte Gefährdungslage gebietet keine übereilten Maßnahmen, sodass im nächsten Schritt eine Befassung mit dem Quartier auf der Internetseite www.luebeck.de/parkregeln beabsichtigt ist und in der Folge dann eine Intensivierung der Sanktionierungen beabsichtigt ist. Im Zusammenwirken mit der Straßenverkehrsbehörde ist zu klären, ob eine Verbesserung der Beschilderung vor Ort ggf. notwendig und hilfreich ist, um rechtskonformes Parken zu fördern.

 


 


Begründung


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2025/13961   AM Katja Mentz (GAL): Parken auf Gehwegen in Kücknitz /Rangenberg   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
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