1. Grundlegendes zum Quartalsbericht
Die Verwaltung überprüft im Laufe eines jeden Haushaltsjahres die Entwicklung des Ergebnishaushaltes zum Ursprungshaushalt und den Stand der Investitionsmaßnahmen. Im Rahmen einer turnusmäßigen Berichterstattung erfolgt dazu eine laufende unterjährige Information für Verwaltungsführung und Politik.
Mit dem o.g. Haushaltsbegleitbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt künftig alle 3 Monate, beginnend ab Februar 2024, dem Hauptausschuss mit einer Übersicht über den Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse und der Investitionsmaßnahmen zu berichten.
Hiermit wird nunmehr der 4. Quartalsbericht 2024 zum Stichtag 31.12. mit der Prognose auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2024 präsentiert.
Im Interaktiven Haushalt können auf allen Ebenen der Verwaltung bis hin zur Produktebene die Begründungen und Erläuterungen zu den eingetretenen Entwicklungen abgerufen werden. Die wesentlichen Abweichungen bei den Zielen, Kennzahlen und Strukturdaten sind jeweils Bestandteil des interaktiven Berichtes und können auf der Ebene der Produkte ebenfalls eingesehen und nachvollzogen werden.
Diese Unterlage gibt als Summary-Fassung einen Überblick zu den wesentlichen Finanzdaten und möchte einstimmen und dazu einladen, alles Weitere zu Entwicklungen und Einzelergebnissen im Interaktiven Haushalt näher zu erschließen und weiter zu vertiefen.
Darüber hinaus werden mit dem 4. Quartalsbericht 2024 aktualisierte Stände und Prognosen zu den wesentlichen investiven Maßnahmen (ab 500.000 EUR) unter Berücksichtigung der vorgenommenen Haushaltsauszahlungsresteübertragungen vorgelegt. Die tabellarische Zusammenstellung ist diesem Bericht in Anlage 1 beigefügt.
In den Anlagen 2 und 3 wird zudem zum Stand der Abarbeitung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2024 berichtet.
Prognose mit dem 4. Quartalsbericht zum Haushalt 2024
Haushalt 2024 – Ergebnisplan
Details zur Ergebnisplanentwicklung können hier in der interaktiven Auswertung in IKVS eingesehen werden.
Der genehmigte Haushaltsplan 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 520.700 € aus.
Die Prognose für das Jahresende mit Stichtag 31.12.2024 weist einen Fehlbetrag von 18,3 Mio. € und damit eine Abweichung von ca. 17,8 Mio. € aus.
Diese erklärt sich wie folgt:
Die bereits zum 2. und 3. Quartalsbericht prognostizierten Ertragsausfälle zum Kommunalen Finanzausgleich schlagen auf das gesamte Haushaltsjahr durch. Nach endgültiger Festsetzung vom 25.11.2024 betragen die Mindererträgen beim Kommunalen Finanzausgleich insgesamt rd. 32,7 Mio. €.
Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist weiterhin mit einer Unterschreitung des Planwerts zu rechnen. Im 3.Quartalsbericht wurden noch 9,0 Mio. € Mindererträge erwartet, für den 4. Quartalsbericht ist eine Verbesserung auf ca. 3,2 Mio. € Mindererträge zu verzeichnen. Positiver als zunächst erwartet haben sich auch die Erträge aus der Gewerbesteuer entwickelt. Hier konnten 1,6 Mio. Mehrerträge erzielt werden. Dieses war aufgrund der Steuerschätzung und der Buchungszahlen zwischendurch so nicht absehbar.
Negativ entwickelt hat sich dagegen der Zinsaufwand durch den verstärkten Liquiditätsbedarf, der Planwert wurde um ca. 3,9 Mio.€ überschritten. Noch deutlicher zeichnet sich ein Negativtrend bei den Veräußerungen von Grundstücken ab. Der deutliche Rückgang beim Verkauf führt zu Mindererträgen von rd. 10,7 Mio. €. Insgesamt ergibt sich dadurch bei den allgemeinen Deckungsmitteln eine Unterschreitung des Planwerts von insgesamt rd. 46,3 Mio. €.
Die Zuschussbedarfe der Fachbereiche sinken dagegen gegenüber der Planung um rd. 29 Mio. €. Maßgeblich hierfür sind Mehrerträge beim Rettungsdienst durch Abarbeitung des aufgelaufenen Abrechnungsstaus i.H.v. 18,5 Mio. € sowie weiterer Mehrerträge aus Förderprogrammen bzw. Kostenerstattungen des Landes und des Bundes. Zudem wurden bei den Kontengruppen 52 und 54 in Folge der verhängten Haushaltssperre und mit Umsetzung der im 2. Quartalsbericht beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen im Saldo Einsparungen in Höhe von ca. 13,5 Mio. € erzielt. Etwas eingetrübt wird diese Entwicklung durch voraussichtlich höhere Abschreibungen von ca. 9 Mio. €. Insgesamt zeichnet sich mit einem erwarteten Ergebnis in Höhe von -18,3 Mio. € eine um ca. 1,5 Mio. € bessere Prognose auf das Jahresergebnis ab, als noch zum 3. Quartalsbericht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattungen des Landes aus der Grundsicherung nach §46a SGB XII für die Quartale 2 und 3 mit einer Summe von 29,5 Mio. € weiterhin nicht gezahlt aber als Forderung erfasst wurden. (siehe auch VO/2024/13674) Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht einschätzen, ob die hieraus resultierenden Erträge und Einzahlungen in der per Forderung angemeldeten Höhe im Buchungsjahr 2024 eintreten. Die Erstattung für das 4. Quartal wurde inzwischen gezahlt.
Aufgrund des neuen Turnus der Berichterstattung entfällt der sog. Jahresbericht zum Stichtag 31.03., mit dem bisher über das jeweilige Jahresergebnis informiert wurde. Da zum Zeitpunkt der aktuellen Berichterstattung die Ergebnisse (insbesondere Abschreibungen, Zuführung zur Pensionsrückstellung gemäß Gutachten der VAK) noch nicht endgültig feststehen, steht die Prognose zum 4. Quartalsbericht unter dem Vorbehalt von Änderungen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten. Das endgültige Jahresergebnis wird erst mit Vorlage des Jahresabschlusses 2024 und dem darin enthaltenen Lagebericht festgestellt.
Haushalt 2024 – laufende Investitionen
Siehe Anlage 1
Die in der Anlage verwendete Ampelfunktion dient als Indikator für die Mittelabflüsse im Haushaltsjahr.
Die Ampel signalisiert somit den zu erwartenden Umsetzungsstand.
Rot 
Die Mittel werden voraussichtlich nicht wie geplant fließen. Die Planung kann nicht eingehalten werden.
Gelb 
Es ist nicht sichergestellt ist, dass alle Mittel wie geplant abfließen werden. Es bestehen Hindernisse.
Grün 
Alle Mittel werden voraussichtlich wie geplant abfließen.
Haushalt 2024 – Begleitbeschlüsse
Siehe Anlage 2 konsumtiv
Siehe Anlage 3 investiv