Anlass
Mit der Vorlage VO/2022/11418 vom 31.08.2022 „Altstadtbrückenbericht und Bauprogramm bis 2037“ informierte der Bereich Stadtgrün und Verkehr die politischen Gremien über die geplanten Brückenbaumaßnahmen, insbesondere über die kurzfristig anstehenden Maßnahmen. Dazu gehört auch die Maßnahme BW 38 Obere Lachswehrbrücke. Mit einer Zustandsnote von 3,0 wird dem Bauwerk ein ungenügender Bauwerkszustand attestiert. Das bedeutet das eine Instandsetzung erforderlich ist, um die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit sicher zu stellen.
Bauwerkszustand und geplante Maßnahmen
Die Gehwegbrücke Obere Lachswehr (BW 38) liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord am Elbe-Lübeck-Kanal und überführt den beliebten Wanderweg über die ,,Alte Trave‘‘. Zudem ist sie eine wichtige Verbindung für die Kleingärtner:innen auf der Insel.

Abb. 1: Lageplan (Quelle: Geoportal)
Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine genietete 3-feldrige Stahlfachwerkträgerbrücke mit Holzbohlenbelag. Die Widerlagersohle des nördlichen Widerlagers liegt auf einer Holzpfahlgründung.
Das südliche Widerlager ist flachgeründet. Es liegen keine weiteren Angaben vor. Die Flusspfeiler sind auf einem Pfahlrost gegründet.

Abb. 2: Seitenansicht (Quelle: HL, 5.660)


Abb. 3: Schadensbilder (Quelle: HL, 5.660)
Das Brückenbauwerk wurde ca. im Jahre 1900 dem Verkehr übergeben und wird seitdem durch regelmäßige Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 überwacht. Die Gehwegbrücke Obere Lachswehr weist diverse Schäden in Bezug auf Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit auf, welche sich in der Zustandsnote von 3,0 widerspiegeln. Die festgestellten Schäden am Überbau und an den Pfeilern sollen im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung im Jahr 2025/2026 saniert werden.
So treten am Überbau eine Vielzahl an Fehlstellen im Korrosionsschutz auf, die häufig mit einer Korrosion der tragenden Stahlbauteile einhergeht. Hiervon betroffen sind überwiegend die Hauptträger des Fachwerks, die Knotenpunkte des Fachwerks, sowie vereinzelt die Querträger. Zudem sind die Widerlager gerissen und drohen im Flügelbereich wegzubrechen. Das Verblendmauerwerk der Flusspfeiler weist Längs- und Querrisse sowie Abplatzungen diverser Klinker auf.
Die vorhandene Absturzsicherung (Knieholm und Handlauf) entsprechen nicht mehr dem geltenden Regelwerk und sind heute nicht mehr ausreichend. Aus diesem Grund ist ein Stahlnetz als Absturzsicherung neu einzubauen.
Durch das stetige Ansteigen des Wasserspiegels, ist es für die Lübecker Port Authority (LPA) nur noch bei sehr niedrigen Wasserständen möglich, in die Alte Trave einzufahren um Instandsetzungen vorzunehmen. Daher soll das Bauwerk um 0,50 m angehoben werden.
Damit die Pfeiler um 0,50 m aufgestockt werden können, muss der Überbau ausgeschwommen werden und auf Schwimmpontons gelagert werden.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nach dem Straßen- und Wegegesetz ist der Träger der Straßenbaulast für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Eine Grundinstandsetzung des nunmehr ca. 125 Jahre alten Bauwerks ist auf Grund der Schädigung der Stahlkonstruktion und der Widerlager erforderlich. Eine Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt würde dazu führen, dass sich die Bauwerksschäden vergrößern und sich vor allem weiter auf die tragenden Bauteile ausbreiten.
Durch eine grundhafte Instandsetzung des Bauwerkes und einer regelmäßigen Unterhaltung, wird eine weitere Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren erreicht.
Im Rahmen der nun anstehenden Grundinstandsetzung des Bauwerks sind folgende Leistungen vorgesehen:
Aushub, Zwischenlagerung und Einhub des Überbaus
Erneuerung des Korrosionsschutzes
Erneuerung des Bohlenbelages
Höhersetzen des Bauwerkes
Abriss und Wiederherstellung der Widerlager
Instandsetzung des Verblendmauerwerkes der Flusspfeiler
Stahlnetz als Absturzsicherung am Geländer anbauen
Angleichen der Zuwegung an das Bauwerk
Reprofilierung der Böschung
Termine/Bauzeitliche Verkehrsführung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab September 2025 geplant und wird in 5 Bauphasen realisiert:
Bauphase 1: Aushub, ausschwimmen und Herstellung des Korrosionsschutzes
Bauphase 2: Abriss und Wiederherstellung der neuen Widerlager
Bauphase 3: Erhöhung der Pfeiler und Instandsetzung des Verblenders
Bauphase 4: Angleichen der Zuwegung
Bauphase 5: Einhub des Überbaus
Für die Dauer der Baumaßnahme muss die Brücke einschl. des Geh-/Radweges voll gesperrt werden. Eine Umleitung für Geh- und Radfahrende wird eingerichtet.

Abb. 5: Entwurfsplan - Längsschnitt
Projektziel ist es, das Bauwerk instand zu setzen, um die Geh- und Radwegverbindung am Elbe-Lübeck-Kanal und die Zuwegung zu den Kleingärten auf der Insel zu erhalten.
Finanzierung
Für den Ersatzneubau wird mit einem Finanzierungsbedarf von 1,3 Mio. EUR (brutto) gerechnet.
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme setzt sich wie folgt zusammen:
Bauleistungen Brückenbauwerk (brutto) | ca. 1,1 Mio. EUR |
Ingenieurkosten insbesondere Bauüberwachung, Prüfingenieur, Gutachten (brutto) | ca. 0,2 Mio. EUR |
Finanzbedarf (brutto) Hansestadt Lübeck | ca. 1,3 Mio. EUR |
Die erforderlichen Mittel waren im investiven Haushalt 2024 und sind auch im investiven Haushalt 2025 im PSK 541001.596.7852000 berücksichtigt. Die bereits benötigten Haushaltsmittel für Vorleistungen und Planungsleistungen in 2023/2024 in Höhe von ca. 150.000 Euro wurden bereits durch den investiven Haushalt 2023/2024 bereitgestellt. Die weiteren erforderlichen Mittel von 1,15 Mio. EUR für die notwendigen Baumaßnahmen, die für den Umsetzungszeitraum 09/2025 bis 03/2026 geplant sind, werden zum einen durch den Übertrag des Haushaltsrestes aus 2024 und zum anderen vom Urbudget 2025 bedient. Dabei werden 400.000,00 EUR für 2025 eingeplant und 460.000,00 EUR sind im Jahr 2026 aufzuwenden und somit im Haushalt 2026 zu berücksichtigen.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr empfiehlt, die Projektfreigabe für die Grundinstandsetzung der Gehwegbrücke Obere Lachswehr mit einem Projektvolumen von 1.300.000,00 EUR (brutto) zu beschließen.