Vorlage - VO/2025/13931  

Betreff: Verschiebung des Wahltermins des Behindertenbeirates / Satzungsänderung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:Behindertenbeirat Bearbeiter/-in: Klemz, Kira
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
04.02.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
06.02.2025 
12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
11.02.2025 
27. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2025 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzungsänderung Behindertenbeirat synoptische Darsellung
Änderungssatzung.pdf

Beschlussvorschlag

1. Der Beschluss der Bürgerschaft VO/2024/13655, beschlossen am 28.11.2024. wir aufgehoben

2. Die Wahlversammlung zur Wahl des Behindertenbeirates gemäß § 47 d GO wird am 30.06.2025 durchgeführt.

3. Die Änderung der Satzung gemäß Anlage 1 & 2 wird beschlossen

4. Frau Senatorin Pia Steinrücke wird zur Wahlleiterin berufen; stellv. Wahlleiter wird Herr Olaf Diekhoff; Schriftführer werden Herr Lutz-Stephan Dabelstein und Alexander Nickerl

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen

Zustimmend

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Der Termin für die Wahlversammlung für die Wahl eines Behindertenbeirates muss durch die Bürgerschaft gem. § 3 Abs. 2 der Satzung des Behindertenbeirates beschlossen werden. Aus der bereits genannten Satzung ergeben sich Fristen, die vor der Durchführung der Wahlversammlung zu berücksichtigen sind. Die Wahlversammlung ist mit Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit durch eine amtliche Bekanntmachung bekannt zu machen (§ 3 Abs. 3 der Satzung des Behindertenbeirates). Nach der Veröffentlichung beginnt eine Frist von 4 Wochen zur Nennung der Delegierten durch die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Danach werden für die Dauer von weiteren 4 Wochen die Namenslisten der benannten Delegierten bis zur Wahlversammlung öffentlich ausgelegt.

 

Die Aufhebung der VO/2024/13655 / 28.11.2024 muss erfolgen, um sicherzustellen, dass die Information an alle Wahlberechtigten rechtzeitig und satzungsgemäß erfolgt. Dies ist aktuell nicht der Fall, da sich das Verfahren zur Bekanntmachung von Wahltermin und ort verzögert hat.

 

Die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten, die Delegiertenauswahl vorzubereiten. Deshalb sollen die unten genannten amtlichen Fristen nicht direkt an diesen Beschluss beginnen.

 

Der folgende Zeitplan führt zum Beschlussvorschlag, die Wahlversammlung am 30.06.2025 durchzuführen:

 

04.02.2025

Ausschuss für Soziales

11.02.2025

Vorberatung im Hauptausschuss

27.02.2025

Beschluss durch die Bürgerschaft für den Termin zur Durchführung der Wahlversammlung

Anfang März

Öffentliche Information an alle Interessierten über die anstehende Wahlversammlung und das Wahlverfahren

Spätestens 04.05.2025

Amtliche Bekanntmachung über das Wahlverfahren

05.05.2025 01.06.2025

Benennung der Delegierten

02.06.2025 30.06.2025

Öffentliche Auslage der Listen mit den gemeldeten Delegierten

30.06.2025

Wahlversammlung zur Wahl eines Behindertenbeirates

 

Frau Senatorin Pia Steinrücke, Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales, wird zur Wahlleiterin für die Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung berufen.

 

Stellvertretender Wahlleiter wird Herr Olaf Diekhoff, Bereichsleiter 1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen.

 

Als Schriftführer werden berufen:

Herr Lutz-Stephan Dabelstein und als Vertretung Herr Alexander Nickerl (1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen).

 

Die Verschiebung des Wahltermins bietet die Gelegenheit, mit der beabsichtigten Änderung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung zusätzliche Mitglieder in den Beirat wählen zu können um insbesondere die Belange von jungen Menschen mit Behinderung stärker und bereits in der anstehenden Neuwahl berücksichtigen zu können. Würde die Satzungsänderung nach dem Termin für die anstehende Wahl beschlossen werden, erhielten gesetzliche Vertreter von jungen Menschen mit Behinderung erst in fünf Jahren die Möglichkeit, sich in den Beirat wählen zu lassen.

 

Mit der Neufassung der Satzung wird die Anzahl der Mitglieder um 4 Sitze erhöht. Zwei dieser Sitze sind für die von bislang nicht wahlberechtigten gesetzlichen Vertretern von jungen Menschen mit Behinderung besetzbar.
 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO soll durch die Wählbarkeit der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen mit Behinderung gewährleistet werden.


Anlagen

Satzungsänderung Behindertenbeirat synoptische Darstellung

Änderungssatzung des Behindertenbeirats
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Satzungsänderung Behindertenbeirat synoptische Darsellung (141 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Änderungssatzung.pdf (68 KB)