Der Termin für die Wahlversammlung für die Wahl eines Behindertenbeirates muss durch die Bürgerschaft gem. § 3 Abs. 2 der Satzung des Behindertenbeirates beschlossen werden. Aus der bereits genannten Satzung ergeben sich Fristen, die vor der Durchführung der Wahlversammlung zu berücksichtigen sind. Die Wahlversammlung ist mit Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit durch eine amtliche Bekanntmachung bekannt zu machen (§ 3 Abs. 3 der Satzung des Behindertenbeirates). Nach der Veröffentlichung beginnt eine Frist von 4 Wochen zur Nennung der Delegierten durch die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Danach werden für die Dauer von weiteren 4 Wochen die Namenslisten der benannten Delegierten bis zur Wahlversammlung öffentlich ausgelegt.
Die Aufhebung der VO/2024/13655 / 28.11.2024 muss erfolgen, um sicherzustellen, dass die Information an alle Wahlberechtigten rechtzeitig und satzungsgemäß erfolgt. Dies ist aktuell nicht der Fall, da sich das Verfahren zur Bekanntmachung von Wahltermin und –ort verzögert hat.
Die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten, die Delegiertenauswahl vorzubereiten. Deshalb sollen die unten genannten amtlichen Fristen nicht direkt an diesen Beschluss beginnen.
Der folgende Zeitplan führt zum Beschlussvorschlag, die Wahlversammlung am 30.06.2025 durchzuführen:
04.02.2025 | Ausschuss für Soziales |
11.02.2025 | Vorberatung im Hauptausschuss |
27.02.2025 | Beschluss durch die Bürgerschaft für den Termin zur Durchführung der Wahlversammlung |
Anfang März | Öffentliche Information an alle Interessierten über die anstehende Wahlversammlung und das Wahlverfahren |
Spätestens 04.05.2025 | Amtliche Bekanntmachung über das Wahlverfahren |
05.05.2025 – 01.06.2025 | Benennung der Delegierten |
02.06.2025 – 30.06.2025 | Öffentliche Auslage der Listen mit den gemeldeten Delegierten |
30.06.2025 | Wahlversammlung zur Wahl eines Behindertenbeirates |
Frau Senatorin Pia Steinrücke, Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales, wird zur Wahlleiterin für die Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung berufen.
Stellvertretender Wahlleiter wird Herr Olaf Diekhoff, Bereichsleiter 1.102 – Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen.
Als Schriftführer werden berufen:
Herr Lutz-Stephan Dabelstein und als Vertretung Herr Alexander Nickerl (1.102 – Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen).
Die Verschiebung des Wahltermins bietet die Gelegenheit, mit der beabsichtigten Änderung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung zusätzliche Mitglieder in den Beirat wählen zu können um insbesondere die Belange von jungen Menschen mit Behinderung stärker und bereits in der anstehenden Neuwahl berücksichtigen zu können. Würde die Satzungsänderung nach dem Termin für die anstehende Wahl beschlossen werden, erhielten gesetzliche Vertreter von jungen Menschen mit Behinderung erst in fünf Jahren die Möglichkeit, sich in den Beirat wählen zu lassen.
Mit der Neufassung der Satzung wird die Anzahl der Mitglieder um 4 Sitze erhöht. Zwei dieser Sitze sind für die von bislang nicht wahlberechtigten gesetzlichen Vertretern von jungen Menschen mit Behinderung besetzbar.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO soll durch die Wählbarkeit der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen mit Behinderung gewährleistet werden.