Vorlage - VO/2024/13537-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13537
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Dührkoop, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
06.03.2025 
13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten


Begründung

 

  1. Ist es richtig, dass die Hansestadt Lübeck bisher darauf verzichtet hat, die anteilige Finanzierung von zehn zusätzlichen Öffnungstagen der Kita KIKS durch das Land abzurufen? Wenn ja, warum?

 

Dies ist nicht zutreffend. Sowohl nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) alter Fassung (a. F.; gültig von 2020 bis 31.12.2024) wie auch nach dem KiTaG neuer Fassung (n.F.; gültig ab 01.01.2025) erfolgt die anteilige Landesfinanzierung an der Kindertagesbetreuung unabhängig von den tatsächlichen Öffnung- bzw. Schließzeiten der jeweiligen Einrichtung. Maßgeblich ist lediglich die vertraglich vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit, gemäß §§ 52, 53 KiTaG.

 

  1. Wie viel Geld (Anteil des Landes) ist der Hansestadt Lübeck dadurch bisher entgangen?

 

Es ist der Hansestadt Lübeck keine Refinanzierung (s. Antwort zu 1.) entgangen.
 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13537   Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2024/13537-01   Antwort auf Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anteilige Landesmittel Kitabetreuungskosten   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich