Vorlage - VO/2025/13920  

Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für Investitionsmaßnahmen im Produkt 111029
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.02.2025 
27. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.02.2025 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2025 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten werden gem. § 82 Abs. 1 GO

überplanmäßig bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

111029 286.7851000

GMHL/A.-Schw.-Schule/TH/Ersatzm.

2024

2.390.000 €

111029 349.7851000

GMHL/Kalandschule, Sanierung

2024

2.200.000 €

111029 578.7851000

GMHL/Karstadt Mixed Use

2024

800.000 €

111029 566.7851000

Feuerwache 2 Neub./koop. Leitstelle

 

2024

410.000 €

1.

Deckung:

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Haushaltsjahr

Betrag

612003 000.7852000R

AF/Erschließung/Tiefbaumaßnahmen

2024

4.000.000 €

612003 000.7821000R

AF/Grundstücksankäufe  

2024

1.800.000 €


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280 - Liegenschaften

Zustimmung

5.651 - Gebäudemanagement

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

nicht relevant

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 82 Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Siehe Beschlussvorschlag

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Begründung ergänzen

 


Anlagen

Wie sich zum Jahresende 2024 zeigte, konnte die angestrebte Investitionsumsatzverbesserung insb. bei den Hochbaumaßnahmen erreicht werden. Das dem GMHL in 2024 zur Verfügung stehende Investitionsvolumen wurde weitgehend verbraucht (vorbehaltlich Jahresabschluss).

r 2025 ist damit ein Mehrbedarf in Folge der Projektfortschritte deutlich ablesbar. Das Investitionsbudget des GMHL soll hiermit noch im Jahr 2024 durch Reste aus den zwei abgebildeten Investitionsmaßnahmen, die ansonsten zum Jahresende verfallen würden, aufgestockt werden. Nach der Verschiebung werden Urbudgetansätze aus 2024 frei und können zur weiteren Projektbewirtschaftung in das Jahr 2025 übertragen werden.

Insgesamt ergibt sich durch diese überplanmäßige Bewilligung also ein größerer Investitionsmittelspielraum in 2025 durch die Vermeidung des Wegfalls anteiliger Kreditermächtigung aus dem Jahr 2024.  Insbesondere hinsichtlich der erheblichen Kreditkürzung 2025 wird empfohlen dieser Mittelverstärkung zuzustimmen.