Vorlage - VO/2024/13822  

Betreff: Finanzierung des Welterbe- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Barkhausen, Viola
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.02.2025 
27. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.02.2025 
28. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2025 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Mitteilung über die Änderung der Finanzierung des Welterbe- und Gestaltungsbeirates

 


 


Begründung

 

1. Der Gestaltungsbeirat in der Hansestadt Lübeck

Die Verwaltung informiert mit diesem Bericht darüber, dass die Mitfinanzierung des Welterbe- und Gestaltungsbeirates (WGBR) durch die Possehl-Stiftung ausläuft und die Finanzierung zukünftig vollständig über den städtischen Haushalt organisiert wird.

Die becker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28.08.2003 den Beschluss zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates in der Hansestadt Lübeck gefasst. Die Possehl-Stiftung hat bis dato die Finanzierung des Gestaltungsbeirates anteilig übernommen. Anliegen der Possehl-Stiftung war dabei die Unterstützung zum Aufbau sowie zur Etablierung des Beirates wie in 08/2003 durch die Bürgerschaft beschlossen, verbunden mit dem Ziel, das Instrument langfristig durch die Hansestadt Lübeck organisatorisch und finanziell sicherzustellen.

Der Beirat ist aufgrund seiner Besetzung mit internationalen Expert:innen aus den Disziplinen Städtebau, Architektur, Denkmalpflege und Landschaftsarchitektur ein wertgeschätztes und anerkanntes Gremium. Mit nunmehr 75 Sitzungen und rund 370 beratenen Projekten hat der Lübecker Welterbe- und Gestaltungsbeirat eine gewichtige Zahl an Vorhaben begleitet. Es gelang, die baukulturellen Werte der Hansestadt Lübeck in positiver Weise weiterzuentwickeln und für die jeweiligen Bauvorhaben und Projekte in den unterschiedlichsten Stadträumen beachtenswerte architektonisch-städtebauliche Lösungen zu entwickeln. Neben den einzelnen Beratungsergebnissen, die öffentlich präsentiert werden, liegt der Verdienst des Beirates vor allem im baukulturellen Dialog mit Bauherr:innen und Architekt:innen, der über das jeweilige Projekt hinaus wirkt. Die Unabhängigkeit der Beiratsmitglieder ist hierbei wichtiges Kriterium.

Mit der etablierten Vermittlung von Baukultur und architektonisch-städtebaulichen Rahmenbedingungen auf Augenhöhe wird auf komplexer werdende Prozesse reagiert. Eine Einschätzung, die seitens der Fachwelt und auch von Forschung und Wissenschaft ausdrücklich bestätigt und begrüßt wird. Die Lübecker Bauvorhaben finden auch außerhalb der Stadt größere Beachtung. Genannt werden kann exemplarisch das Projekt Gründungsviertel, der Fischereihafen/ Baggersand in Travemünde, die Nördliche Wallhalbinsel oder Einzelvorhaben im gebauten (historischen) Kontext, aber auch die Begleitung von städtebaulichen Entwicklungen in Moisling oder in Lübeck Nordwest.

Die Förderung der Possehl-Stiftung hat zur Etablierung und zum Erfolg des Beirates außerordentlich beigetragen. Aufgabe der Hansestadt Lübeck wiederum ist es, diesen baukulturellen Dialog in diesem Sinne wertzuschätzen, fortzusetzen und weiterzuentwickeln, um den baukulturellen Verpflichtungen der Hansestadt Lübeck in konstruktiver und zielführender Weise nachzukommen. Die Aufgabe ist zudem im beschlossenen Managementplan für die UNESCO-Welterbestätte „becker Altstadt“ formuliert. Die Geschäftsstelle im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, die die Koordination und Organisation verantwortet, wird zukünftig die haushalterische Ordnung übernehmen. Es ist beabsichtigt, ergänzend zu den öffentlichen Sitzungen, alle drei Jahre (ca. 10 Sitzungen) zu den Beratungsergebnissen im Bauausschuss, in Form einer Berichterstattung, zu informieren.

 

2. Kosten und Finanzierung

2.1 Kosten des Gestaltungsbeirates

Die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates und die Durchführung der Beiratssitzungen ist mit Kosten verbunden, die sich aus zwei unterschiedlichen Kostengruppen zusammensetzen:

 

Kostengruppe 1


Hierbei handelt es sich um Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Beiratssitzungen zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere die Reise- und Übernachtungskosten der Beiräte sowie deren Honorarkosten.

 

 

 

Durchschnittliche Kosten in Euro (€)

 

Kostenart

Kosten
jeweils für 5

Beiratsmitglieder

Kosten je

Sitzung

Kosten pro Jahr

(max. 4 Sitzungen)

 

Reisen

pauschal für Hin- und ckfahrt

5 x ca.350

(geschätzter durchschnittlicher Fahrpreis

DB-Flexticket

2. Klasse)

 

1.750,00

 

7.000,00

 

Übernachtung

5 x 150 €

bliche Kosten,

bspw. Atlantic Hotel)

 

750,00

 

3.000,00

 

Honorar

5 x 2.300,00

(Vorbereitung und

Sitzung) 1.125,00

 /Tag x 2 Tage)

 

11.500,00

 

46.000,00

Sachkosten

Bewirtung etc.

500,00

2.000,00

 

 

14.500,00

58.000,00


 

Mit der Haushaltsaufstellung wurden bereits die Kosten in den nachstehenden Konten für das Jahr 2025 geordnet. Das Tageshonorarr die Beiräte lag seit Jahren jeweils bei 750,- € incl. MwSt. und ist ab 2025 in Annäherung an die Preisrichterrichtlinie der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK SH) angepasst in den Haushalt eingestellt.

Die veranschlagten jährlichen Kosten der Beiratssitzungen belaufen sich aus Erfahrungswerten der vergangenen Jahre auf ca. 40.000,00 €. Die Kosten pro Sitzung bleiben regelmäßig unter den in der Tabelle geschätzten Summen, da sie die Maximalhöhe darstellen, wenn alle Sitzungstermine regulär stattfinden, alle Beiräte bei allen Sitzungen anwesend sind und weite Anfahrtswege oder eine lange Aufenthaltsdauer notwendig wären.

In der Regel reisen die Beiräte mit dem öffentlichen Fern- und Nahverkehr an. Wenn Beiräte längere Anreisewege haben, sind ggf. Übernachtungen vor bzw. nach den Beiratssitzungstagen notwendig.

Produkt: 511003

Kostenträger: 5110036001

Konto 5431001 - Reisekosten

Konto 5431008 Sonstiger Geschäftsaufwand (Honorare)

 

Kostengruppe 2

Die mittelbaren Kosten der Beiratssitzungen umfassen die Leistungen, die durch die Arbeit der Verwaltung zur Vorbereitung und Durchführung der Beiratssitzungen (u.a. Koordinierung/ Abstimmung von Bauleuten und Architekt:innen, Vorbereitung von Ortsterminen, Organisation der Sitzungen wie Einladung, Raum- und Hotelbuchung, Protokoll, Bericht für die städtischen Gremien, Presse etc.) und für die Mitwirkung der beteiligten Bereiche zu erledigen sind. Diese Leistungen werden von der Verwaltung wahrgenommen und verändern sich durch die zukünftige Finanzierung nicht. Entsprechende Stellenanteile sind im Stellenplan des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung geordnet.


 


Anlagen