Vorlage - VO/2024/13815  

Betreff: Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Schmedemann, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
13.02.2025 
14. Sitzung des Werkausschusses EBL unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.02.2025 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2025 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2023 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2023 von   EUR 515.304.348,73

mit einer Summe der Erträge von      EUR 124.371.211,25

mit einer Summe der Aufwendungen von     EUR 110.344.992,95

und einem Überschuss von       EUR   14.026.218,30

 

festgestellt.

 

Beschlusstext:

Der Jahresüberschuss von EUR 14.026.218,30 wird in die Bilanzposition `Rücklage aus

kalkulatorischen Einnahmen` eingestellt.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

 

3.030 - Fachbereichscontrolling

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gemeindeordnung (GO)

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Siehe Klimabericht der EBL.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Rechtliche Grundlage

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung, EigVO) geführt.

 

Der Jahresabschluss wird daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungs-vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Kiel mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.

 

Nach § 5 EigVO fasst die Bürgerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.

 

Prüfung und Ergebnis

Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 wurde zeitgerecht begonnen, allerdings erfolgte die Aufstellung nicht im Rahmen der EigVO innerhalb von 3 Monaten. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum von April 2024 bis Juni 2024. Der Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers hat einen Bericht über die Prüfung erstellt, der neben den allgemeinen Prüfungsfeststellungen auch einzelne Hinweise auf zukünftige Handlungsbedarfe enthält.

 

Das Testat zum Jahresabschluss 2023 wird ohne Einschränkung erteilt.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2023 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landes-rechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Landesrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggfls. nachgereicht.

 

Jahresabschluss 2023 der EBL

Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2023, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erfolgsübersicht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe beck erhalten.

 

Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen Berichts: "Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Entsorgungsbetriebe Lübeck".

Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2023 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2023 von    EUR 515.304.348,73

mit einer Summe der Erträge von      EUR 124.371.211,25

mit einer Summe der Aufwendungen von     EUR 110.344.992,95

und einem Überschuss von       EUR   14.026.218,30

 

festgestellt.

 

Behandlung des Jahresergebnisses

Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von EUR 14.026.218,30 in die `Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen` einzustellen.   

 

Der Überschuss wird in die oben genannte Rücklage eingestellt und kommt damit dem Gebührenzahler zugute. Aus abgabenrechtlicher Sicht (§ 6 Abs. 2 KAG SH) ist zuerst diese Rücklage, die in den Vorjahren unterdotiert wurde, zu bedienen.

 


 


Anlagen

Anlage 1

Dokumentation des Jahresabschlusses 2023

o Bilanz

o Gewinn- und Verlustrechnung

o Anhang

o Lagebericht

o Erfolgsübersicht

o Bestätigungsvermerk