Vorlage - VO/2024/13639-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Förderentscheidung "junges schauspiel lübeck"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13639
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Pinto, Alexander
Beratungsfolge:
Senat
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
10.02.2025 
16. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige-Volt-PARTEI): Förderentscheidung „junges schauspiel lübeck“ vom 11.10.2024


 


Begründung

1. In welcher Form und wann ist die Ausgliederung "junges schauspiel lübeck" der Verwaltung und den Fraktionen vorgestellt worden?

 

Die private gemeinnützige Theater-Initiative »junges schauspiel lübeck gUG (haftungsbeschränkt ist von den Initiator:innen Frau Leistert und Herr Fuchs erstmalig am 17.01.2023 in einem persönlichen Gespräch der Verwaltung vorgestellt worden.

 

Zu Form und Termin der Vorstellung der Initiative in den Bürgerschaftsfraktionen wird auf eine Mail der Initiator:innen vom 13. März 2023 verwiesen. In dieser wurde die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass alle Parteien eine Information zum Vorhaben mit der Bitte um einen Gesprächstermin erhalten haben. Am 15. Mai 2023 informierten die Initiator:innen die Verwaltung per Mail darüber, dass eine Vorstellung des Vorhabens in Bürgerschaftsfraktionen stattgefunden hat und das Vorhaben aus ihrer Sicht positiv aufgenommen wurde.

 

2. Gab es einen Runden Tisch "junges schauspiel lübeck" am 12.07.2023 und welche Personen nahmen daran teil?

 

Am 12.07.2023 fand ein Gesprächstermin mit den Initiator:innen Frau Leistert und Herr Fuchs, Herrn Haukohl (Michael Haukohl-Stiftung) sowie Frau Senatorin Frank, Herrn Sawade (Theater Lübeck) und Alexander Pinto (Kulturbüro) statt. Die Geschäftsführung des Theater Lübeck wurde einbezogen, weil inhaltliche Überschneidungen zu dortigen Aktivitäten (Bürgerbühne) auszuschließen waren sowie wegen der Abgrenzung des Dienstverhältnisses einer der das »junge schauspiel lübeck gUG (haftungsbeschränkt)« initiierenden Personen zu diesem. Auch galt es auszuloten, inwieweit das Theater Lübeck für ein solches Vorhaben unterstützende Ressourcen zur Verfügung stellen kann.

 

3. Warum gab es bei einer potentiellen Fördersumme von 450 T€ (2024-2026) keine Vorstellung des Projektes im Kulturausschuss?

4. Gibt es im Haushalt 2024 eine Fördersumme, die dem Projekt "junges schauspiel lübeck" bereits explizit zugeordnet wurde?

 

Im Rahmen der verwaltungsseitigen Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2024 ist ein Mehrbedarf für die Kulturförderung von insgesamt 140.000 EUR veranschlagt worden, welche neben der Förderung des »junges schauspiel lübeck gUG (haftungsbeschränkt« auch die Einbeziehung weiterer erstmals geförderter Projekte beinhaltete.

 

Eine Beratung des Haushaltsentwurfes der Verwaltung für 2024 in den Fachausschüssen der Bürgerschaft, also auch dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege, erfolgte aufgrund einer Vereinbarung im Ältestenrat nicht. In den Haushaltsberatungen von Hauptausschuss und Bürgerschaft ist der angemeldete Mehrbedarf für die Kulturförderung nicht thematisiert worden, sondern wurde unverändert beschlossen. Auch bei den Haushaltsaufstellungen der Vorjahre verlief dies analog, d.h. die Planung der Verwaltung wurde nicht hinterfragt, es wurden keine Einzelprojekte im Ausschuss vorgestellt.

 

Der Mitteleinsatz in der Kulturförderung lag damit abgesehen von Haushaltsbegleitbeschlüssen zugunsten einzelner Projekte oder Institutionen im Ermessen der Verwaltung.

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Berichte und Vorlagen zur Kulturentwicklungsplanung zu jeder Zeit vollständige Transparenz über den von ihr entschiedenen Mitteleinsatz hergestellt eben damit diese politisch bewertet und entschieden werden können. Bezogen auf die Förderung der »junges schauspiel lübeck gUG (haftungsbeschränkt)« in 2025 ist dies ja auch erfolgt: Sie soll nach Beschluss der Bürgerschaft (VO 2024/13494-01-01, Zf. 4.4) ab 2025 entfallen.

 

5. Warum wurde bereits eine Förderzusage erteilt, bevor überhaupt ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt wurde?

 

Bereits am 15. Mai 2023 wurde ein schriftlicher Antrag auf Förderung des Vorhabens per Mail in der Verwaltung eingereicht, im Nachgang fanden Klärungsgespräche statt. Nach Haushaltbeschluss der Bürgerschaft wurden die Initiator:innen darüber informiert, dass von der Bürgerschaft im Haushalt 2024 zusätzliche Mittel für die Kulturförderung zur Verfügung gestellt wurden.  Zum vorliegenden Antrag wurden Unterlagen angefordert. Diese wurden am 28. November 2023 eingereicht und dem Antrag zugefügt. Die fachliche Prüfung des vollsndigen Förderantrags fand am 12. Dezember 2023 (Datum des Prüfvermerks) statt. Der Zuwendungsbescheid erging schriftlich am 20. Dezember 2023. Es ist also keine Förderzusage vor Eingang eines schriftlichen Antrags ergangen.

 

 

6. Wie wird mit den offenen Fragen aus der Prüfung des Förderantrages zur fehlenden Gemeinnützigkeit, zu überhöhten Projektkosten und zur ausstehenden Machbarkeitsstudie umgegangen?

 

Der Finanzamt-Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO für die »junges schauspiel lübeck gUG (haftungsbeschränkt vom 06. Februar 2024 ist am 11. November 2024 im Kulturbüro eingereicht worden. Eine fehlende Gemeinnützigkeit schließt jedoch grundsätzlich nicht von der kommunalen Kulturförderung aus. Die kulturelle Projektförderung wird bspw. auch an Einzelpersonen und Kollektive (rechtlich betrachtet GbR) zugewendet und auch das institutionell geförderte Theater am Tremser Teich ist keine gemeinnützige Einrichtung, sondern firmiert als Einzelunternehmen.

 

Die im Kosten- und Finanzierungsplan veranschlagten Projektkosten sind im Prüfvermerk vom 12. Dezember 2023 als plausibel eingeschätzt worden. Überhöhte Projektkosten wurden nicht festgestellt.

 

Die für eine datenbasierte Evaluation notwendigen Kennzahlen und Daten entfalten erst nach mind. zwei Spielzeiten (2024 und 2025) eine relative Aussagekraft. Entsprechend war verwaltungsseitig eine Evaluation der Arbeit der »junges schauspiel lübeck gUG (haftungsbeschränkt)« sowie eine Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Fortsetzung des Vorhabens r die 2. Hälfte 2025 vorgesehen. Mit der durch den Bürgerschaftsbeschluss VO/2024/13494-01-01 in Frage gestellten Förderung des Vorhabens für 2025 ist eine solche Evaluation und Machbarkeitsstudie obsolet.

 

7. Durch welche Umstände ist diese bevorzugte Behandlung des Projektes "junges schauspiel lübeck" begründet?

Die Frage konkretisiert nicht, gegenüber welcher Institution/welchem Projekt eine Bevorzugung gesehen wird. Ein solcher Vergleich ist bei einem Modellprojekt auch nicht angemessen und zielführend, denn dieses soll ja gerade erproben, mit welchem innovativen Ansatz sich Lücken im Angebot womöglich schließen lassen. Beim geförderten Vorhaben der »junges schauspiel lübeck gUG (haftungsbeschränkt)« handelt es sich um ein solches Modellprojekt, denn in der HL existierte zuvor kein derartiges anderes Angebot der darstellenden Kunst, welches Kitas und Schulen ein pädagogisch begleitetes Angebot in ausschließlich aufsuchender Form zur Verfügung stellte.

 

Die Ziele des Modellprojektes entsprechen den von der Bürgerschaft in verschiedenen Beschlüssen betonten Zielen, kulturelle Bildung zu stärken und Kultur vor Ort erlebbar zu machen, also in den Stadtteilen, in der Lebenswelt junger Menschen und in den Institutionen, die sie besuchen. Den hohen Stellenwert dieser Ziele haben auch die Beteiligungsprozesse in der Kulturentwicklungsplanung bestätigt.


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13639   Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Förderentscheidung "junges schauspiel lübeck"   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
VO/2024/13639-01   Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Förderentscheidung "junges schauspiel lübeck"   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2025/13959   Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage des BM Detlev Stolzenberg   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
VO/2025/13959-01   Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage des BM Detlev Stolzenberg   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich