Dringlichkeitsempfehlung des Hauptausschusses zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (VO 13394-01)
Die Bürgerschaft hat am 27.06.24 den u. a. Antrag an den Hauptausschuss mit anschließend erneuter Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:
Antrag:
Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktioneneine Beteiligungder Bürgerschaft oderdes Hauptausschusses erfordern.
Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.11.24 mit dem Überweisungsauftrag wie folgt befasst:
Der Hauptausschuss gibt den Antrag in geänderter Fassung (siehe unten)ohne Votum an die Bürgerschaft zurück.
Geänderter Antrag:
Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietungvon städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur EntscheidungInformationvorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktioneneine Beteiligung der Bürgerschaft oderdes Hauptausschusses erfordern.Verpachtungen und Vermietungen derartiger Grundstücke werden dem Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT)und dem Hauptausschuss vorgelegt.
Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Zieleund Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.
Dringlichkeitsempfehlung des Hauptausschusses zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (VO 13394-01)