Vorlage - VO/2024/13003  

Betreff: Anfrage des AM Frank Zahn zum "Autotauchgang" Hafen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
20.02.2024 
4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Am Freitag, den 19. Januar 2024 wurde  ein Kfz. auf der Nördlichen Wallhalb-insel vermutlich  versehentlich im Travewasser des Hafens versenkt. Gem. einer Presseberichterstattung rückte die alarmierte Polizei wieder ab, weil es sich nur um einen Sachschaden handelte, also kein Menschenleben bedroht war.

Scheinbar verneinte auch die Feuerwehr Lübeck die Bergung des FZ, da zu dem Zeitpunkt sichtbar kein Benzin oder Öl austrat.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  

- 1) Besteht nicht immer eine Gefahr für die Natur und Umwelt wenn sich ein  

                          mit Öl und Benzin bestücktes KFZ. im Wasser befindet?

 

- 2)   Warum wurde nach dem Schadenseintritt der wasserseitige Uferbereich nicht   

       gekennzeichnet und für den Schiffsverkehr gesperrt (unwissende, anlegende 

       oder vorbeifahrende Schiffe hätten sich und das Fahrzeug beschädigen

       nnen)?

 

- 3)  Warum wurde das versenkte Kfz. nicht sofort, z.B. durch den Einsatz der

       Feuerwehrtaucher:innen, zumindestes gekennzeichnet und gesichert?

 

- 4)    Wer war seitens der Verwaltung für eine Schadensabwendung zuständig und 

        kam  der Bereitschaftsdienst des UNV (Gefahrenabwehrgruppe bei Unfällen 

        mit wassergefärdenen Stoffen) zum Einsatz um zuständigkeitshalber das

        Fahrzeug sofort bergen zu lassen (u.a. Gewässerschutz)?

 

- 5)  In welchen zeitlichen Abständen wurde die Unglücksstelle kontrolliert und

       wer tat dieses mit welchem Ergebnis?

 

Fazit:        Leider entsteht der Eindruck, dass hier nicht wie gewohnt professionell bei der

               Beseitigung des Schadensereignisses agiert wurde.

      Nach ersten Erkenntnissen hat „beck Glück gehabt“ und uns ist eine große 

                Gewässerverunreinigung erspart geblieben.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen