Vorlage - VO/2024/12960  

Betreff: Dringlichkeitsantrag des AM Andreas Müller (LINKE): Keine Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete in Schleswig-Holstein / Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales
06.02.2024 
6. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgestellt   
20.02.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgestellt   
05.03.2024 
8. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss beschließt:

Der Bürgermeister Jan Lindenau setzt sich gemeinsam mit Frau Steinrücke, Senatorin für Wirtschaft und Soziales, auf Landesebene dafür ein, dass Schleswig-Holstein auf die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete verzichtet.
 


Begründung

 Die mehrheitlich beschlossene Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete soll in erster Linie abschreckende Wirkung erzielen. Schutzsuchende Menschen sollen davon abgehalten werden, nach Deutschland zu fliehen. Dies ist wissenschaftlich gesehen, absoluter Unfug. Die ohnehin geringen Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sind kein Anreiz für Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen und dabei ihr Leben riskieren.

Bezahlkarten stigmatisieren Menschen und erschweren ihnen unnötig das Leben in Deutschland und damit auch die Integration. Fachanwälte, die in Asylverfahren häufig benötigt werden, könnten nicht mehr konsultiert werden, da eine Bezahlkarte keine Überweisungen ermöglicht. Unmöglich wären auch Online-Bestellungen oder der Einkauf in Läden, in denen Bargeld erforderlich ist (zum Beispiel in einigen Second-Hand Läden oder Sozial-Kaufhäusern).  

Eine Mehrheit der Länder hat sich für die regionale Begrenzung ausgesprochen. Dies würde bedeuten, dass das Bezahlen nur in dem einen Bundesland möglich wäre. Bei einer Zugreise allein von Lübeck nach Hamburg könnten sich die Reisenden also nicht mal einen Tee oder eine Flasche Wasser kaufen, wenn die Karte dort nicht gültig ist.

Geflüchtete haben einen gesetzlichen Anspruch auf Asylbewerberleistung und sie haben einen Anspruch auf Achtung der Menschenwürde. Diese würde mit Einführung einer Bezahlkarte aus u.a. oben genannten Gründen missachtet.

So schreibt auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein: „Mit der Bezahlkarte wollen Bund und Länder Geflüchteten den Zugang zu Bargeld kappen. Das wäre ein staatlich zu verantwortender Diskriminierungstatbestand, den das Land Schleswig-Holstein indes nicht gezwungen ist, mitzumachen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 geregelt, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen relativiert werden darf.“

 

Stattdessen ist eine Basis-Girokarte eine diskriminierungsfreie kostengünstige Alternative, da diese bereits über Banken angeboten wird und nicht erst kostenintensiv eingeführt werden muss.
 


Anlagen