Vorlage - VO/2024/12926  

Betreff: Anfrage AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Rückfragen zu den Bauernverband-Demonstrationen in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.01.2024 
8. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
20.02.2024 
4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

1. Bei Demonstrationen am 10.01.24 in Lübeck wurden Kraftfahrzeuge von Teilnehmer*innen der Demonstration im öffentlichen Raum wiederholt und ohne Eingreifen von Polizei und Ordnungsdienst auf öffentlicher Straße abgestellt.

        Ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen von Demonstrierenden auf öffentlicher Straße bei angemeldeten Demonstrationen rechtlich zulässig? Wenn nein:

        Welche Maßnahmen sind für zukünftige Demonstrationen seitens der Verwaltung geplant, damit sich dies nicht wiederholen kann?

 

2. Ist es beim Führen von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Demonstrationen und Protestaktionen erlaubt, dauerhaft die Hupe von Begleitfahrzeugen zu betätigen und Hupanlagen in verschiedenen Tonhöhen zu verwenden?
Wenn nein: Welche Maßnahmen sind für zukünftige Demonstrationen seitens der Verwaltung geplant, damit sich dies nicht wiederholen kann?

 

3. Im Rahmen der Demonstrationen und Protestaktionen am 08. und 10.01.24 konnte wiederholt die Nutzung von Mobiltelefonen und Filmkameras während des Führens von Kraftfahrzeugen beobachtet werden. Der Bürgermeister wird gebeten, über den Stand von in diesem Zusammenhang erfolgten Maßnahmen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren zu informieren. 

 

4. Bei einer Blockade des Lindentellers am 08.01. und am 10.01.24 wurden öffentlich Galgen mit hängenden “Ampeln” und eine Reichskriegsflagge gezeigt, ohne dass dies ein Eingreifen des anwesenden Ordnungsamtes oder der Polizei zur Folge hatte.
 

        Sind solche Symbole bei Demonstrationen rechtlich zulässig? Wenn nein:

        Welche Maßnahmen sind für zukünftige Demonstrationen seitens der Verwaltung geplant, damit sich dies nicht wiederholen kann?

 

5. An den Demonstrationen und Protestaktionen nahmen Personen in Jagdbekleidung teil.

 

        Steht eine Uniformierung von Demonstrierenden mit Jagdbekleidung im rechtlichen Einklang mit dem Versammlungsgesetz?

        Ist Lübecker Fachbereichen und/oder dem Bürgermeister bekannt, ob in Begleitfahrzeugen und/oder bei der Anreise der betreffenden Personen Waffen mitgeführt wurden?

 

7. Liegen dem Bürgermeister Informationen darüber vor, dass an den genannten Demonstrationen und Protestaktionen auch bekannte Rechtsextremist*innen und/oder Gefährder*innen (insb. aus dem völkisch-nationalistischen Spektrum) teilgenommen haben? 

 


 


Begründung


 


Anlagen