Vorlage - VO/2024/12884  

Betreff: Berufung von stellvertretenden, beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.01.2024 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
01.02.2024 
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Kreiselternvertretung (KEV):

Frau Susanne Griem wird als Nachfolgerin von Herrn Tobias Reese als stellvertretendes, beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

Stadtelternvertretung (SEV):

Herr René Weigel wird als Nachfolger von Herrn Björn Spilker als stellvertretendes, beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

entfällt

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Einrichtung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und durch § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck spezialgesetzlich und abschließend geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 5 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Herr Reese (KEV) und Herr Spilker (SEV) haben ihre Mandate als bisherige Vertreter der Kreis- und Stadtelternvertretung im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und sind zurückgetreten. Durch diese Rücktritte ist es notwendig die beiden frei gewordenen Mandate neu zu besetzen.

 

Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung.

 

Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Frau Griem (KEV) und Herrn Weigel (SEV) als stellvertretende, beratende Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.

 

Sie sind von der Bürgerschaft zu berufen.


 


Anlagen

keine