Vorlage - VO/2024/12883  

Betreff: Antwort auf mündl. Anfrage des AM Michelle Akyurt betr. Anhörungsverfahren Nutzungsuntersagung HGH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schindler, Katja Maria
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.01.2024 
8. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


ndliche Anfrage des AM Michelle Akyurt (CDU) im Hauptausschuss am 28.11.2023:

Frau Akyurt fragt, ob das Verfahren zur Prüfung einer Nutzungsuntersagung der Senior:inneneinrichtung Heiligen-Geist-Hospital mittlerweile mit einem Bescheid abgeschlossen sei.


 


Begründung

 

Das Anhörungsverfahren ist formell noch nicht abgeschlossen. In der gutachterlichen Stellungahme des beauftragten Prüfingenieurs waren seinerzeit noch ausstehende, als notwendig aufgeführte Maßnahmen bis Ende 2023 abzuarbeiten und deren Umsetzung schriftlich zu bestätigen.

 

Nach Ablauf der von der Bauaufsicht mit Übersendung der Gutachterlichen Stellungnahme gesetzten Rückäerungsfrist bis 13.10.2023 lagen zwei Stellungnahmen vor: eine von der Stiftung in Vertretung Herrn RA Hunnekuhl und eine weitere von Herrn Wadehn als Betreiber der SIE, der für eine befristete Übergangszeit die Weiternutzung von Teilen des Koberghauses wünscht (bis ein Umzug in die vom Prüfingenieur bestätigten Kernbereiche des HGH möglich ist).

 

Diese beiden Stellungnahmen bzw. die eingegangenen Nachweise werden in Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem externen Prüfingenieur derzeit geprüft. Ein Ergebnis dieses Prüfauftrages wird im Laufe des Januar 2024 erwartet.

 

Da der Betreiber und die Stiftung nachgewiesen haben, den Auflagen des Prüfingenieurs nachzukommen, besteht aktuell keine Grundlage/keine Notwendigkeit für weitere ordnungsbehördliche Schritte seitens der Bauaufsicht.

 

Nach Prüfung der kompletten Nachweise kann dieses Verfahren dann (voraussichtlich) abgeschlossen werden.

Ein Bescheid ist hierfür nicht erforderlich, die Bauaufsicht wird dann mit einer schriftlichen Mitteilung die Beteiligten informieren.


 


Anlagen