- Abschnitt Quadebekstraße von Kronsforder Hauptstraße bis Höhe Quadebekstraße 17
Eine Möglichkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad fahrende und zu Fuß gehende Kinder bzw. für den Schülerverkehr wäre eine Verbreiterung des Gehweges zwischen Kronsforder Hauptstraße und Kronsforder Koppel.
Aufgrund des äußerst knappen Verkehrsraums mit einer Breite von ca. 8,45 m ist eine Gehwegverbreiterung nur sehr eingeschränkt möglich. Bei der Ermittlung der Nutzungsansprüche muss u.a. der Busverkehr berücksichtigt werden, so dass eine Verschmälerung der Fahrbahn nicht möglich ist. Eine Verbreiterung des einseitigen Gehweges mit einer Verschiebung der Fahrbahn zur Seite ohne Gehweg wäre nur unter sehr großem baulichen und kostenintensiven Aufwand möglich. Unter anderem muss das Wurzelwerk der angrenzenden Hecken berücksichtigt sowie ein Mindestabstand zur Hecke eingehalten werden. Die Maßnahme macht nur Sinn, wenn die Fahrbahn um ca. 50cm verschoben werden kann, so dass der Gehweg entsprechend verbreitert wird.
Eventuell ließe sich ein besserer Schutz des bestehenden Gehwegs vor Überfahren durch Kfz durch ein Erhöhen des Bordsteins zwischen Gehweg und Fahrbahn erreichen. Dabei müssen die Höhenverhältnisse beachtet werden, damit kein Regenwasser auf die angrenzenden Grundstücke fließt.
Eine andere preisgünstigere und mit weniger Aufwand zu realisierende Möglichkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit könnte durch eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Nach Prüfung in Zusammenarbeit mit der Polizei gibt es straßenverkehrsrechtlich jedoch keine zwingende Notwendigkeit, in dem Teilstück der Quadebekstraße von der Kronsforder Hauptstraße bis Ortsausgang Kronsforde die Geschwindigkeit auf 30 km/h allein aus Gründen der Verkehrssicherheit zu reduzieren. Dieser Bereich ist hinsichtlich der Unfallsituation unauffällig. Zudem wird per Gefahrzeichen „Kinder“ im Umfeld der dortigen Haltestelle auf querende Personen hingewiesen, was offensichtlich Wirkung zeigt.
Ergebnis:
Aufgrund der beschriebenen Situation und den bereits ergriffenen Maßnahmen besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Trotzdem werden die Höhenverhältnisse der Straße ermittelt, um festzustellen, ob eine Erhöhung des Bordsteins möglich ist, so dass auch ein versehentliches/gelegentliches Überfahren des Gehweges verhindert wird.
- Abschnitt Höhe Quadebekstraße 17 bis Stadtgrenze zur Gemeinde Groß Schenkenberg/Rothenhausen, Kreis Herzogtum Lauenburg (Zwischenzeitlich wurde zu dem Thema ein weiterer Antrag (VO/2025/14715) im Bauausschuss gestellt)
Der o. g. Abschnitt befindet sich größtenteils außerorts und ist anbaufrei. Die Straße befindet sich in Dammlage mit einem seitlich gelegenen Straßengraben. Zum Feldrand fällt die Straße leicht ab. Zur Anlage eines Geh- und Radweges sind umfangreiche und kostenintensive Erdarbeiten sowie Eingriffe in die angrenzende Vegetation (Bäume, Hecken, Sträucher) erforderlich. Ein Ausbau macht nur Sinn, wenn er in Groß Wesenberg weitergeführt würde. Dies wäre in Gesprächen mit der Nachbargemeinde zu klären. Von einer kurzfristigen Umsetzung ist nicht auszugehen. Der Abschnitt ist aktuell unauffällig in Bezug auf Gefahrensituationen des fließenden Verkehrs (MIV, Rad). Derzeit wird davon ausgegangen, dass dies in erster Linie auf eine geringe Verkehrsbelastung aller Nutzenden (Fuß, Rad, Kfz) zurückzuführen ist. Um die Verkehrssituation sicher beurteilen zu können, wird die Stadt eine Verkehrszählung durchführen.
Ergebnis:
Von einem Ausbau eines Rad-/Gehweges in dem Bereich wird aufgrund der vorgenannten Gründe und der angespannten Haushaltslage zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Sollten sich durch die o. e. Untersuchungen Erkenntnisse ergeben, die zu weiteren Maßnahmen führen, wird der Bauausschuss hierüber informiert.