Vorlage - VO/2023/12421-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage des Stellvertretendes AM Andreas Müller (LINKE), Anfrage betr. Städtebündnis "Sicherer Hafen"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2023/12421
Federführend:2.000.2 - Stabsstelle Integration Bearbeiter/-in: Köhler, Philipp
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.01.2024 
8. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Diese Antwort beantwortet die Anfrage des stellvertretenden AM Andreas Müller aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 10.08.2023.

 

1. Wer ist in der Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck Ansprechpartner*in für das Städtebündnis "Sicherer Hafen"?

 

2. Gibt oder gab es einen regelmäßigen/losen Informationsaustausch/Treffen mit den "Sicherer Hafen"-Städten aus Schleswig-Holstein? Wenn ja, wann zuletzt?

 

3. Welche (praktischen) Maßnahmen hat die Hansestadt Lübeck seit dem Beschluss, Mitglied des Städtebündnis "Sicherer Hafen" zu werden, ergriffen, um diesen umzusetzen?
 


Begründung

  1. Wer ist in der Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck Ansprechpartner:in für das Städtebündnis ‚Sicherer Hafen?

 

Ansprechpartner sind die Stabsstelle Integration, sowie der Bereich Soziale Sicherung.

 

 

  1. Gibt es oder gab es einer regelmäßigen/losen Kontakt Informations-austausch/Treffen mit den ‚Sicherer-Hafen-Städten aus Schleswig-Holstein? Wenn ja, wann zuletzt?

 

Die Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe aus allen Kreisen und Kreisfreien Städten in SH haben feste Austauschrunden einmal im Quartal. Bei den sogenannten ‚Quartalstreffen sind Landes- und Bundesaufnahmeprogramme, Konzeptionen zu Matching-Systemen und auch das Bündnis ‚Sicherer Hafen regelmäßige Tagesordnungspunkte bzw. Gegenstand des gemeinsamen Austausches. Darüber hinaus gibt es intensiven bilateralen Austausch. Am

 

06.10.2023 mit den Kolleg:innen aus Kiel und zuletzt am 17.10.2023 mit den Kolleg:innen aus Flensburg.

 

  1. Welche (praktischen) Maßnahmen hat die Hansestadt Lübeck seit dem Beschluss, Mitglied des Städtebündnisses ‚Sicherer Hafen zu werden, ergriffen, um diesen umzusetzen?

 

Die Hansestadt Lübeck nimmt aktiv an den Treffen des Bündnisses teil, bringt hier immer wieder Erfahrungen ein und geht in den gemeinsamen Austausch. Seit dem Beitritt haben verschiedene Vertreter:innen der HL an ca. 5-6 Sitzungen des Bündnisses teilgenommen. Darüber hinaus steht die Stabsstelle Integration im regen Austausch mit der Verwaltung in Flensburg. Die Stadt Flensburg hat die Landeskoordinierung für SH übernommen.

 

Die Bündnisstädte verstehen sich als humanitäre Wertgemeinschaft mit hoher Kompetenz für die Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen und bekräftigen gegenüber der Bundesregierung ihr Angebot zur Unterstützung und zur zusätzlichen Aufnahme.“ Potsdamer Erklärung

 

Mit dem Kommunalen Integrationskonzept hat sich die Hansestadt Lübeck dazu bekannt, dass Lübeck eine internationale und weltoffene Großstadt ist und die eigenen integrationspolitischen Leitlinien mit klaren Leit- und Teilzielen umschrieben. Die Integrationspolitischen Leitziele der Hansestadt Lübeck stehen mit der Potsdamer Erklärung im Einklang. Der Beschluss der Lübeckerrgerschaft sich der Initiative ‚Städte Sicherer Häfen anzuschließen ist daher folgerichtig. Lübeck steht zu seinem Bekenntnis und zu den Werten, zu denen sich die Hansestadt verpflichtet hat und auch seit Jahrhunderten lebt.

 

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass europäische und innerdeutsche Verteilungs-mechanismen von Geflüchteten sehr zähen Verhandlungen unterliegen. Lübeck als einzelner kommunaler Akteur, vertreten u.a. durch den Deutschen Städtetag, hat auf die Verteilungsquoten keinen Einfluss.

 

Es haben sich über 120 Städte in Deutschland bereit erklärt in Seenot gerettet Geflüchtete aufzunehmen. Die Bündnisstädte in Schleswig-Holstein haben seit 2019 18 Geflüchtete aufgenommen. Drei Personen wurden nach Flensburg verteilt, acht Personen nach Kiel und sieben Personen nach Lübeck.

Es gibt in Schleswig-Holstein die bundesweit einmalige Regelung, dass ‚Sonderaufnahmen über die Initiative ‚Sichere Häfen der Verteilungsquote angerechnet werden.

 

Als aktueller Stand bleibt festzuhalten, dass die Hansestadt Lübeck besonders im Jahr 2023 insgesamt über der Verteilungsquote Geflüchtete aufgenommen hat.

 

r weitere Fragen steht Ihnen die Stabstelle Integration gerne jederzeit zur Verfügung. Gerne möchten wir Ihnen auch das Angebot unterbreiten, in einem persönlichen Gespräch über die komplexen Verteilungsmechanismen aufzuklären.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12421   Stellvertretendes AM Andreas Müller (LINKE), Anfrage betr. Städtebündnis "Sicherer Hafen"   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
VO/2023/12421-01   Antwort zur Anfrage des Stellvertretendes AM Andreas Müller (LINKE), Anfrage betr. Städtebündnis "Sicherer Hafen"   2.000.2 - Stabsstelle Integration   Antwort auf Anfrage öffentlich