Vorlage - VO/2023/12812  

Betreff: Annahme einer Sachspende im Wert von 170.360,70 € brutto für die Grundschule Schönböcken
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
18.01.2024 
5. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.01.2024 
8. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Sachspende des Fördervereins der Grundschule Schönböcken in Form einer Schulhofumgestaltung der Schule im Wert von 170.360,70 € brutto wird angenommen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Die Kinder haben Modelle mit ihren Wünschen und Ideen gebaut

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch:  

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Der Förderverein der Grundschule Schönböcken konnte durch Spenden der Possehl-Stiftung, der Friedrich-Bluhme und Else-Jebsen-Stiftung sowie der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck den Schulhof umgestalten.

 

Der umgestaltete Schulhof wurde nach Abschluss der Bauarbeiten, im April 2023, als Sachspende vom Förderverein an die Hansestadt Lübeck, Bereich Schule und Sport, übergeben. Die Umgestaltung umfasste u. a. Spielgeräte, Pflasterflächen sowie die Bepflanzung des Schulhofes.

Die Schulhofumgestaltung wurde mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr abgestimmt und auch baufachlich begleitet.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Einzelspende des Fördervereins der Grundschule Schönböcken mit Unterstützung der Possehl-Stiftung, der Friedrich-Bluhme-und-Else-Jebsen-Stiftung sowie der Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck.

 

r die Zuständigkeit bei der Spendenannahme gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Über die Annahme von Spenden

-          mit einem Wert von mehr als 300.000 Euro bis 500.000 Euro von  gemeintzigen Stiftungen

-          mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro bis 200.000 Euro von allen anderen Geber:innen entscheidet der Hauptausschuss,

 

Dem zugrunde liegt die Entscheidung der Bürgerschaft zur Delegation vom 21.03.2013 (Vorlage VO/2013/00464).

 

 


Anlagen

keine