Vorlage - VO/2023/12751  

Betreff: Beschluss zur Fortsetzung des Projektes "Sanierung der GGS Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7, 23554 Lübeck" aufgrund Überschreitung der Projektkosten von > netto 175.000,- EUR des veranschlagten Gesamtbudgets
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Jannsen, Birgit
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.12.2023 
7. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.12.2023 
7. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Baumaßnahme „Sanierung der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz 7“ mit Mehrkosten von 728.000,00 € brutto fortzusetzen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung der Schüler:innen ist bereits vor Beginn der Maßnahme erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Es wird Bezug auf die Beschreibung der Baumaßnahme der VO/2023/12095 vom 04.04.2023 als Freigabe zur Fortsetzung wegen Kostenüberschreitung genommen.

 

1.1   Aktueller Stand der Maßnahme:

Die Julius-Leber-Schule wurde im April übergeben und ist im Betrieb. Es fehlen ausschließlich Restarbeiten im Malergewerk.

1.2   Kostenentwicklung:

Andauernde Differenzen mit einer Malerfirma und einer Tiefbaufirma führten zu Mehrkosten durch strittige Summen in der Schlussrechnung.

Aufgrund von Neuvergaben einzelner Bestandteile des Malergewerks sind zudem höhere Kosten entstanden.

Die planenden Büros haben Bauzeitverlängerungshonorare eingefordert und die anrechenbaren Kosten zur Honorarbemessung wurden angepasst.

 

 

2 Anlass für diese Vorlage

 

Nach § 1 Nr.1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossene Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000,- € netto überschritten werden. Diese Entscheidung ist erforderlich, da die Kosten nach der jetzt vorgelegten Kostenprognose um 728.000,- € gegenüber der letzten Vorlage vom 04.04.2023 steigen werden.

 

 

3 Begründungen der Mehrkosten

 

3.1 Übersicht zur Mehr- und Minderkostenentwicklung (Differenz 04/2023 zu 11/2023) inkl. Prognose:

 

Die Kostenentwicklung stellt sich nach Kostengruppen im Vergleich VO/2023/12095 vom 04.04.2023 wie folgt dar:


 

 

 

Kostenverfolgung inkl. Prognose Stand März 2023 

Kostenverfolgung inkl. Prognose Stand November 2023 

Mehr / Minderkosten KB / Prognose 

100

Grundstück

 

 

 

200

Herrichten + Erschließen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

300

Bauwerk - Baukonstruktion

6.030.000,00 €

6.320.000,00 €

290.000,00 €

400

Bauwerk - TGA

2.171.000,00 €

2.190.000,00 €

19.000,00 €

500

Außenanlagen

1.519.000,00 €

1.426.000,00 €

-93.000,00 €

 

Sanierung Gehwege

57.000,00 €

57.000,00 €

0,00 €

540

Technische Anlagen in Außenanlagen

280.000,00 €

552.000,00 €

272.000,00 €

600

Ausstattung/ Kunstwerke

146.000,00 €

146.000,00 €

0,00 €

700

Baunebenkosten

1.897.000,00 €

2.103.000,00 €

206.000,00 €

 

Puffer + Energiezuschlag

 

34.000,00 €

34.000,00 €

Gesamt-

 

 

 

 

kosten brutto

KG 200 700 gerundet

12.100.000,00 €

12.828.000,00 €

728.000,00

     100 %   106%

 

 

3.2 Erläuterung und Darstellung der ausschlaggebenden Abweichungen (Differenz 2020 zu 2023):

 

Maßgebliche Kostenveränderungen sind:

 

KG 300/KG 400/KG 500/KG 700

Andauernde Differenzen bezüglich Nachträgen und Einreichung von Bauzeitverlängerungen einer Maler- und einer Tiefbaufirma führen in der Schlussrechnung zu strittigen Summen, die hinterlegt werden müssen (hier: Malergewerk 290.000,00 €, Tiefbau 272.000,00 €).

Diese können über das Projekt nicht mehr abgedeckt werden. Zum Teil wurden die zur Schlussrechnung eingereichten Nachträge bereits im Vorfeld abgelehnt, zum Teil wurden Nachträge und Bauzeitverlängerungsansprüche erst zur Schlussrechnung eingereicht.

 

Diese Kosten waren im März 2023 noch nicht absehbar.

 

Um die unstrittigen Summen der vorliegenden Schlussrechnung der Tiefbaufirma fristgerecht begleichen und die strittigen Summen hinterlegen zu können, wurden bereits Gelder über eine Sollübertragung (SÜ) und einer apl. Bewilligung übertragen.

 

Weitere Mehrkosten entstanden bei der Bauendreinigung durch mehrere Reinigungsdurchgänge und parallele Fertigstellungsarbeiten anderer Firmen. Auch diese Mehrkosten wurden erst mit Vorlage einer Probeschlussrechnung ersichtlich.

 

Des Weiteren müssen die Bauzeitverlängerungshonorare der Planenden aufgrund der Differenzen in den aufgezeigten Gewerken verlängert werden.

 

3.3 Fördermittel:

 

r das Projekt wurden seitens des Landes für die Hochbaumaßnahmen maximal 3.619.964,00 €rderung (IMPULS-Programm) gem. Bescheid vom 30.03.2020 bewilligt.

 

Die Fördermittel sind wie folgt im Haushalt eingegangen:

 

  • 2021:     1.849.423,33 € brutto
  • 2022:        1.697.445,44 € brutto

insgesamt   3.546.868,77 € brutto

 

  • 2023    ausstehend:      73.095,23 € brutto

 

 

4 Deckung des Mehrbedarfs

 

Die Deckung beim PSK 111029 340 7851000 Julius-Leber-Schule, Sanierung erfolgt über das Bereichsbudget.

 


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB)