Vorlage - VO/2023/12700  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein; hier: Alter Wasserturm, Brunnenstube, Zum Wasserspeicher
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Peters, Timo
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.12.2023 
7. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.12.2023 
7. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.01.2024 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2023-10-27 Lageplan Wasserkunst - Widmung

Beschlussvorschlag

 


Die Straßen Alter Wasserturm, Brunnenstube und Zum Wasserspeicher, in dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellt, sollen für den öffentlichen Verkehr mit der erstmaligen Einstufung als Ortsstraße (Gemeindestraße) gewidmet werden.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Stadtwerke Lübeck Energie GmbH

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

  1.                  Die im rechtskräftigen Bebauungsplan 02.13.00 St. Jürgen / Wasserkunst festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen wurden auf Grundlage des Erschließungsvertrages vom 22.08.2016 zwischen der Hansestadt Lübeck und der B&L Primus Grundstücksgesellschaft Lübeck Wakenitz GmbH & Co. KG als Straßen hergestellt. Es handelt sich dabei um die Straßen Alter Wasserturm“, Brunnenstube“ und Zum Wasserspeicher“.
  2.                Die Hansestadt Lübeck ist als Straßenbaulastträger der genannten Straßen für die Widmung zuständig. Voraussetzung gemäß § 6 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG SH) ist, dass sie selbst Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke ist oder dass der Eigentümer oder die Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke der Widmung zugestimmt hat. Eigentümer der Straßengrundstücke sind hier der Erschließungsträger und die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH. Beide habe ihre Zustimmung zur Widmung ihrer Straßenflächen schriftlich erklärt.

Die Auflassung und Eigentumsumschreibung der betroffenen Straßengrundstücke an die Hansestadt Lübeck ist bereits im Verfahren.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen, die im Lageplan, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, blau umrandet sind:

Gemarkung: St. Jürgen

Flur:

Flurstücke:

Alter Wasserturm

Brunnenstube

Zum Wasserspeicher

3

3

3

896, 920 tlw., 1844, 1853

887

892, 4/1, 1847, 849, 894, 898,

920 tlw.

 

Die Widmung wird mit öffentlicher Bekanntmachung wirksam.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Absatz 1, Nummer 3. Buchstabe a) StrWG SH als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 


 


Anlagen

 

Anlage 1: Lageplan


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023-10-27 Lageplan Wasserkunst - Widmung (486 KB)