Gemäß Begründung soll die Antwort dazu dienen, die Notwendigkeit und die Größenordnung eines entsprechenden Haushaltsansatzes richtig zuzuordnen. Die Anfrage/Berichtsbitte beruht auf der Annahme, dass von Kulturschaffenden sowie der Kulturstiftung/den Lübecker Museen ein Ankauf-Budget für Kunst- und Sammlungsobjekte als sinnvoll angesehen wird.
Es wird davon ausgegangen, dass damit eine Aufstockung von Mitteln für »Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen« oder der Mittel für »investive Beschaffungen« intendiert ist. Diese hat für die Kulturstiftung/den Lübecker Museen nur eine nachrangige Priorität. Dies zum einen, weil Lagerkapazitäten in den Depots bereits jetzt begrenzt sind. Die Sammlungsstrategie setzt daher auf gezielte Erwerbungen zur Ergänzung des jeweiligen Profils der Museen, für die in der Regel Drittmittel eingeworben werden können oder gesonderte Haushaltsanträge gestellt werden würden.
Dies vorangestellt. Im Folgenden werden die im Berichtsantrag gestellten Fragen beantwortet.
- Welche Ansätze für den Ankauf von Kunst- und Sammlungsobjekten gab es im städtischen Haushalt in der Vergangenheit?
Bei der Gründung des Museumsverbundes in 2006 gab es bereits keinen Ansatz für Ankäufe von Kunst- und Sammlungsobjekten im städtischen Haushalt mehr. Laut Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat es ein pauschales Budget für besagte Zwecke auch zuvor nicht gegeben. Derartige investive Ausgaben seien grundsätzlich im Zuge der Haushaltsplanungen bei den »Besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen« oder den »investive Beschaffungen« einzuplanen.
- Wurden zum Ankauf von Kunst- oder Sammlungsobjekten städtische Mittel eingesetzt und wenn ja aus welcher Haushaltsposition?
Obwohl die Museen über keinen Ankaufsetat verfügen, konnten sie ihre Sammlungen in den letzten Jahren um bedeutende Exponate und Sammlungen erweitern. Zuletzt wurde beispielsweise ein Gemälde von Hans Kemmer für 150.000,00 Euro erworben. Solche Ankäufe wurden und werden jedoch ausschließlich über zu diesem Zweck eingeworbene Fördermittel oder aus hierfür zur Verfügung gestellten Nachlass-Mitteln finanziert.
Immer wieder gelangen darüber hinaus bedeutende Kunstwerke oder auch ganze Konvolute als Schenkung an die Museen, die allerdings nur angenommen werden, wenn die Werke eine bedeutende Erweiterung der Sammlung darstellen, da es kaum noch Lagerungsmöglichkeiten in den Depots gibt und diese aus konservatorische Sicht ohnehin als unzureichend eingestuft werden müssen. Es muss bei der Annahme von Schenkungen sorgfältig abgewogen werden, ob die Folgekosten eine Annahme legitimieren.
- Erscheint ein Haushaltsansatz für den Ankauf von Kunst- und Sammlungsobjekten für die kommenden Jahre aus Sicht der Verwaltung / Kulturstiftung wünschenswert und wenn ja in welcher Höhe? Beispiele aus vergleichbaren Städten könnten aufgezeigt werden
Die Erweiterung der Sammlungsbestände zählt fraglos zu den Kernaufgaben von Museen. Die Häuser des Lübecker Museumsverbundes nehmen diese Aufgabe entsprechend den von ICOM verabschiedeten »Standards für Museen« wahr, d.h. die Sammeltätigkeit erfolgt zielgerichtet nach einer Sammlungsstrategie, die auf dem jeweiligen Sammlungskonzept des Hauses gründet. Neben den zu beachtenden inhaltlichen Kriterien (Entspricht das Objekt dem Sammlungsprofil? Herkunft? Aussagewert? Historischer Wert? Repräsentativität? Erinnerungswert? u.a.) muss bei dem Erwerb jedes Sammlungsobjektes auch die Notwendigkeit von Dokumentation, Bewahrung, Konservierung, ggf. Restaurierung und ggf. Ausstellung berücksichtigt werden und die entsprechenden Folgekosten für Bewahrung, Dokumentation, Lagerung sorgsam abgewogen werden.
Zielsetzung der Lübecker Museen ist es daher, die Erweiterung der eigenen Sammlungen sehr fokussiert zu betreiben, d.h. nur ausgewählte Objekte von hoher Qualität und einem großen Wert im Sinne der o.g. Kriterien in die Sammlung aufzunehmen. Dadurch ergeben sich für die unterschiedlichen Sammlungsbestände im Hinblick auf ihre Erweiterung sehr unterschiedliche Voraussetzungen. So sind im Bereich der älteren Kunst Möglichkeiten zum Ankauf von Werken sehr selten gegeben; in der zeitgenössischen Kunst kommt dem Qualitätsmerkmal wiederum ein ganz besonderes Gewicht zu, da die Wahrscheinlichkeit einer Fehleinschätzung des dauerhaften Wertes hier am größten ist und Werke gegebenenfalls auf Dauer im Depot verschwinden. Für den Bereich der zeitgenössischen Kunst ist außerdem festzuhalten, dass es nicht Aufgabe der Museen ist, regionale Kunst zu fördern. Hierzu sind in der Regel andere Instrumente sinnvoller (z.B. Artotheken).
Aufgrund der Abhängigkeit vom »Angebotsmarkt« und der umfänglichen Selektionskriterien ist der finanzielle Bedarf für die Erweiterung der unterschiedlichen Sammlungen also schwer vorhersehbar. Die Verwendung eines Ankaufsetats, durch den alle Museen »turnusmäßig im Wechsel« profitieren (VO/2023/12079: Antrag von AM Friederike Grabitz), ist folglich nicht praktikabel und auch nicht mit den geschilderten Zielsetzungen vereinbar.
Gleichwohl haben die Museumsleitungen als zuständige Sammlungsleitungen »ihre« jeweiligen Kunstmärkte kontinuierlich im Blick und konnten durch den starken Fokus auf Qualität und auf die weiteren o.g. Werte-Kriterien bislang immer Fördergeber:innen gewinnen, um besonders wichtige Objekte für die eigene Sammlung zu erwerben.
Dabei liegen die Preise für qualitätsvolle Kunstwerke weit über den denkbaren Haushaltsansätzen, sodass für den Erwerb ohnehin immer Drittmittel nötig sein würden.
Eine Erhöhung der entsprechenden investiven Haushaltsansätze wäre also nur bedingt hilfreich (z.B. zur stärkeren Ergänzung der Drittmittel durch Eigenmittel).