Vorlage - VO/2023/12046-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kosten der Schülerbeförderung und Deutschlandticket (VO/2023/12046)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2023/12046
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: König, Claudia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
12.12.2023 
7. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu den Kosten der Schülerbeförderung und Deutschlandticket (VO/2023/12046)


Begründung

 

Frage:

  1. Was würde es die Hansestadt kosten, ein kostenloses Deutschlandticket zur Verfü-
    gung zu stellen für

a. alle Lübecker Schüler:innen bis einschließlich 16 Jahre?

b. alle Lübecker Schüler:innen und Auszubildenden?

  1. Um wieviel würden sich diese Kosten jeweils bei einem Selbstzahler:innenanteil von
    9 €, 19 € bzw. 29 € reduzieren?

 

Antwort:

 

Abbildung der Kosten pro Jahr und nach Personenkreis sowie der jeweiligen Reduzierung.

 

 

becker Schüler:innen bis einschließlich 16 Jahre

becker Schüler:innen und Auszubildenden

 

Anzahl

21.000

34.200

1a

Gesamtkosten für ein

kostenloses  49 € Ticket

12.348.000 €

20.109.600 €

1b

9 € Ticket

-2.268.000 €

10.080.000 €

-3.693.600 €

16.416.000 €

 

19 € Ticket

-4.788.000 €

7.560.000 €

-7.797.600 €

12.312.000 €

 

29 € Ticket

-7.308.000 €

5.040.000 €

-11.901.600 €

8.208.000 €

 

 

 

Erläuterungen:

 

r die Beantwortung der Anfrage sei zunächst darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung in Lübeck grundsätzlich nicht besteht.

 

§ 114 Absatz 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verpflichtet lediglich die Kreise die Organisation der Schülerbeförderung für Schüler:innen zu tragen.

 

Der Grund für diese Unterscheidung ist, dass in den kreisfreien Städten ein gut funktionierender öffentlicher Personennahverkehr angenommen wird und zusätzliche Schülerbeförderung grundsätzlich nicht notwendig ist.

 

beck, als kreisfreie Stadt, übernimmt auf Basis von Bürgerschaftsentscheidungen aus den Jahren 1984, 1994, 1999 und 2015 als freiwillige Leistung die Schülerbeförderung unter bestimmten Voraussetzungen für:

-          geistig- und/ oder körperlich behinderte Schüler:innen

-          Schüler:innen zur Vollzeit-Beschulung im Rahmen von „Deutsch als Fremdsprache“ (Stufe 1 - Basisstufe)

 

Zur Zusammensetzung der Zahlen zu den unter Frage 1 a-b erfragten Personenkreisen:

 

  • 1a. Als „alle Lübecker Schüler:innen bis einschließlich 16 Jahren“ gelten mit Stichtag 31.03.2023 rund 21.000 Kinder und Jugendliche. Grundlage dieser Zahl sind die Meldedaten des Einwohnermeldeamtes.

 

  • 1b. Als „alle Lübecker Schüler:innen und Auszubildenden“ gelten insgesamt rund 34.200 Personen.

Grundlage für die Ermittlung dieser Zahl ist

 

  1. die Schulstatistik Allgemeinbildende Schulen 2022/23 der Hansestadt Lübeck. Die Erhebung für diese erfolgte mit Stichtag 16.09.2022. Berücksichtigt wurden hierbei alle Schüler:innen der Allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der HL, sowie der Schüler:innen an Schulen in freier Trägerschaft (Freie Waldorfschule, Paul-Burwick-Schule, Johannes-Prassek-Schule, Freie Dorfschule) und der Lübecker Kinder und Jugendlichen, die die Grund- und Gemeinschaftsschule Stecknitz besuchen.

 

  1. Darüber hinaus wurden in der o.g. Zahl Schüler:innen und Auszubildenden erfasst, die an einer Berufsschule in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck an einem der folgenden Bildungsangebote teilnehmen: Berufsschule mit und ohne Ausbildungsverhältnis, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule, berufliches Gymnasium.
  2. Schüler:innen die die Berufsschule der Handwerkskammer oder der folgenden berufsbildende Schulen besuchen: Schleswig-Holsteinische Seemannsschule, Bildungszentrum Mortzfeld, Gisa Feuerbergschule, Ludwig Fresenius Schule.

 

In den unter 1b ermittelten Zahlen sind alle Schüler:innen an Lübecker Schulen erfasst, also auch diejenigen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Hansestadt Lübeck haben.

Die folgenden Übersichten zeigen die Gesamtkosten des kostenlosen Deutschlandtickets, sowie die Höhe derjenigen Kosten um die sich bei einem genannten Selbstzahler:innenanteil die Gesamtkosten für die Hansestadt Lübeck reduzieren.

 

Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben sich im September auf die Einführung eines Bildungstickets in Schleswig-Holstein verständigt, das ab dem kommenden Jahr, wahrscheinlich ab dem 01.08.2024, im ganzen Land verfügbar sein wird. Es handelt sich dabei um ein 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket), das auf einen Betrag von 29 Euro/ Monat subventioniert werden soll.

Das Bildungsticket soll erhältlich sein für Schüler:innen allgemeinbildender Schulen (Listenschüler und Selbstzahler), sowie Auszubildende ohne Arbeitgeber (reine Berufsschüler:innen).

Genaue Einführungsmodalitäten sind noch nicht bekannt. Der Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung wird sobald alle Rahmenbedingungen, insbesondere zum Vertrieb und Finanzierung des Tickets bekannt sind, einen eigenen Bericht vorlegen. Diese Vorlage ist mit der dortigen Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV abgestimmt.

 


Anlagen

Keine
 

Stammbaum:
VO/2023/12046   AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kosten der Schülerbeförderung und Deutschlandticket   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2023/12046-01   Antwort auf Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kosten der Schülerbeförderung und Deutschlandticket (VO/2023/12046)   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich