Vorlage - VO/2023/12253  

Betreff: Anfrage AM Wolfgang Neskovic (Fraktion 21) zu Baukontrolleuren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion 21 Bearbeiter/-in: Grädner, Anka
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
05.06.2023 
86. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 bitte schriftlich beantworten

             

1.  Wie viele Planstellen sind zurzeit für Baukontrolleure vorgesehen?

 

2. Wie viele Planstellen sind davon zurzeit besetzt? Wenn es unbesetzte Stellen gibt: Welche Gründe zeichnen dafür verantwortlich? Was unternimmt die Bauverwaltung, um sämtliche Planstellen zu besetzen?

 

3. Wie hoch ist der durchschnittliche Krankenstand bei den Baukontrolleuren?

 

4. Wie sieht das konkrete Berufsprofil von Baukontrolleuren aus?

 

5. In welche Vergütungsgruppen werden Baukontrolleure eingestuft?

 

6. Welche konkreten Aufgaben nehmen Baukontrolleure wahr und welche rechtlichen Befugnisse stehen Ihnen dabei zur Seite? Wie oft kommt es durchschnittlich in einem Jahr vor, dass polizeiliche Amtshilfe in Anspruch genommen werden muss?

 

7. Sind die Baukontrolleure für bestimmte räumliche Bereiche verantwortlich?

 

8. Nach welchen Kriterien erfolgt der Einsatz der Baukontrolleure (z. B. punktuell nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden; themenbezogen (z. B. Ferienwohnungen)?

 

9. Gibt es einen von der Fachbereichsleitung vorgegebenen Kriterienkatalog, der z.B. bei einem hohen Anzeigeaufkommen prioritäre Vorgaben macht?

 

10. Gibt es einen regelmäßigen oder nur gelegentlichen Erfahrungsaustausch der Baukontrolleure untereinander und auch mit der Bereichsleitung?

 

11. Hat es seit der Entscheidung der Bürgerschaft zur Nutzung und Beschränkung von Ferienwohnungen hierauf bezogene Kontrollmaßnahmen gegeben? Widmet die Fachbereichsleitung diesem Kontrollbereich eine hervorgehobene politische Priorität? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum? Gibt es überhaupt einen systematischen und planvollen Überprüfungsansatz bei der Bauverwaltung, um entsprechende Verstöße gegen das Verbot der Nutzung von bestimmten Ferienwohnungen „aufzuspüren“?

 

12. Wenn es entsprechende Kontrollmaßnahmen gegeben haben sollte:

 

-          Wie hoch war die Anzahl der eingesetzten Kontrolleure?

-          Auf welche räumlichen Bereiche der Hansestadt Lübeck bezogen sich diese Kontrollmaßnahmen?

-          Zu welchen Ergebnissen (Maßnahmen) haben diese Kontrollmaßnahmen (bezogen auf die jeweiligen räumlichen Bereichen geführt)?

 

13. Haben die Bereiche Travemünde und Innenstadt eine von der Fachbereichsleitung hervorgehobene Priorität, die durch entsprechende Vorgaben in durchgeführten Kontrollmaßnahmen ihren Ausdruck findet?

 

14. Werden bei der Überprüfung, ob Ferienwohnungen satzungsgemäß genutzt werden dürfen, auch Erkenntnisse aus entsprechenden Internetportalen genutzt, die Aufschluss darüber geben, ob die angebotenen Ferienobjekte sich in verbotenen Bereichen befinden?

 

15.hren öffentlich sichtbare Schilder, mit denen dennoch in Verbotszonen für die Vermietung von Ferienwohnungen geworben wird, zu behördlichen Maßnahmen?

 

Mit anderen Worten: Bewegen sich Baukontrolleure (ähnlich wie Mitarbeitende des Ordnungsamtes in Parkverbotszonen) vor Ort in Verbotszonen für Ferienwohnungen,  um nach solchen Schildern zu suchen?

 

Wenn ja, in welchen räumlichen Bereichen ist diese Vorgehensweise bislang mit welchen Ergebnissen praktiziert worden?

 

Wenn nein, warum ist von dieser (naheliegenden und effektiven) Vorgehensweise bislang kein Gebrauch gemacht worden?

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen