Vorlage - VO/2023/12214  

Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter:innen für den Schöff:innenenwahlausschuss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Wunderlich, Tino
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In den beim Amtsgericht Lübeck zu bildenden Schöff:innenwahlausschuss werden als Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter:innen folgende Personen gewählt.

 

Vertrauensperson

Stellvertreter:in

Birte

Duggen

Sotiria

Luedtke

Dr. Marek

Lengen

Sandra

Odendahl

Christian

Rettberg

Jan

Ingwersen

Paul-Gerhard

ttger

Thomas

Thalau

Markus

Stappen

Dirk

Groß

Frank

Zahn

Peter

Petereit

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 40 GVG

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Bei den Amtsgerichten sind für die Wahl der Schöff:innen Ausschüsse zu bilden, die u.a. mit Vertrauenspersonen zu besetzen sind, die von den Vertretungskörperschaften der kreisfreien Städte und Kreise gewählt werden.
Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehr als ein Kreisgebiet oder ein Gebiet einer kreisfreien Stadt, ist die Anzahl der von den jeweiligen Vertretungskörperschaften zu wählenden Vertrauenspersonen von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bestimmen. Das Ministerium des Inneren, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat bestimmt, dass von der Hansestadt Lübeck sechs Vertrauenspersonen zu wählen sind.


Die Vertrauenspersonen bilden zusammen mit einer Richterin oder einem Richter beim Amtsgericht Lübeck und einer Verwaltungsbeamtin/einem Verwaltungsbeamten den Schöff:innenwahlausschuss, der gleichzeitig Einspruchsausschuss ist.

Der Schöff:innenwahlausschuss entscheidet über die Einsprüche, die gegen die von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste für die Wahl der Schöff:innen erhoben wurden.
Anschließend wählt der Schöff:innenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Hauptschöff:innen und Ersatzschöff:innen aus der ggf. berichtigten Vorschlagsliste für die Geschäftszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028.

Die Vertrauensleute sind aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Lübeck von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, zu wählen.
Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses sicherzustellen, ist es erforderlich, auch jeweils Stellvertreter:innen für die Vertrauenspersonen zu benennen.

Die Verteilung der Anzahl der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Danach entfielen auf die SPD-Fraktion zwei Vorschläge, die CDU-Fraktion zwei Vorschläge, die Bündnis90/Die Grünen-Fraktion ein Vorschlag und die AfD-Fraktion ein Vorschlag. 
Die Fraktionen haben auch in entsprechender Anzahl Stellvertreter:innen benannt.

Der Schöffenwahlausschuss hat die Aufgabe neben der erforderlichen Zahl der Schöffinnen/Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen auch die erforderliche Anzahl der Jugendschöff:innen zu wählen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöff:innen beschließt der Jugendhilfeausschuss.


 


Anlagen