Vorlage - VO/2023/12213  

Betreff: Mühlentorplatz - Umgestaltung zum einspurigen Kreisverkehr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wenzel, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
18.09.2023 
3. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Beschilderungs- u. Markierungsplan_Stand 19.04.2023

Beschlussvorschlag


Beseitigung eines Umfallschwerpunkts

 


 


Begründung

 

Seit Jahrzenten ist der Mühlentorplatz ein Unfallschwerpunkt an allen seinen Zufahrten, vorwiegend in der Konfliktsituation Radfahrende/Pkw, was auch den jährlich herausgegebenen Verkehrssicherheitsberichten der Polizei zu entnehmen ist.

 

[1]

 

 

Unfallzahlen 2020 bis 2022:

 

 

 

Ursachen dafür sind,

 

  • das inzwischen schon seit längerem rechtlich nicht mehr zulässige Mitführen des Radverkehrs am Rande der äeren Kreisfahrbahn in Form eines rot markierten Schutzstreifens,
  • das inzwischen auch nicht mehr zulässige zweistreifige Ausfahren aus dem Kreisverkehr und
  • der seit Jahren stark ausgeprägte Radverkehr zwischen Kreisverkehr und Innenstadt insbesondere kurz vor Schulbeginn.

 

Aufgrund dessen wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben, die ergab, dass sich durch einen Umbau dieses Knotenpunkts zur signalisierten Kreuzung die Verkehrssicherheit erhöhen könnte. Dafür müsste aber der Verkehr auf der hlentorbrücke über vier bzw. drei Fahrstreifen geführt werden, um eine akzeptable Leistungsfähigkeit für diese dann signalisierte Kreuzung zu erhalten.

 

Zur Entscheidung, ob die hlentorbrücke nach ihrer ab 2024 anstehenden Sanierung/Neubau vierstreifig bzw. dreistreifig wird oder zweistreifig bleibt, wird hier auf die Vorlage VO/2023/12447 verwiesen, die sich ebenfalls im Gremienlauf befindet. Die endgültige bauliche Umgestaltung des Mühlentorplatzes erfolgt im Schatten des Baues der Mühlentorbrücke, sodass nach Freigabe der Brücke auch der Endausbau des Mühlentorplatzes fertiggestellt sein wird.

 

Die Hansestadt Lübeck wird daher schon seit Jahren und zunehmend massiver von der Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde, dem LBV.SH, angehalten, diesen Kreisverkehr verkehrssicher umzugestalten. In Abstimmung u. a. mit ihr erfolgt daher nun seine interimsweise Umgestaltung zu einem einstreifigen Kreisverkehr mit einstreifigen Ein- und Ausfahrten und einer baulichen abgesetzten Radverkehrsführung (s. beigefügter Beschilderungs- und Markierungsplan). Die interimsweise Umgestaltung erfolgt zunächst mittels Markierung und Leitelementen und den hierfür zwingend erforderlichen geringfügigen baulichen Änderungen, wie die Zuführung zur leicht angepassten Lage der Fußngerüberwege. Sollte sich diese Verkehrsführung bewähren, wäre noch eine endgültige bauliche Umgestaltung zum einstreifigen Kreisverkehr erforderlich. Sollte aber die Mühlentorbrücke neu gebaut werden und dadurch 4 Fahrstreifen erhalten oder eine Sanierung mit Erhalt von mindestens 3 Fahrstreifen erfolgen, so wird derzeit eine Umgestaltung als signalisierte Kreuzung angestrebt. Eine signalisierte Kreuzung stellt die geeignetste Lösung bzgl. der wesentlichen Parameter -Sicherheit und Leistungsfähigkeit dar. Parallel wird im Zuge der Planung aber auch ein signalisierter Kreisverkehr näher untersucht. Zur Entscheidung, welche Variante dann umgesetzt werden soll, erfolgt eine Vorlage, in der beide Varianten, die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die Kosten gegenüberstellt sein werden.

 

Mit der Umgestaltung als einstreifiger Kreisverkehr (einstreifige Kreisfahrbahn) ist eine Verringerung der Leistungsfähigkeit an diesem Knotenpunkt zu erwarten, die auch Einfluss auf den Linienverkehr haben wird. Es wird sich aber die Verkehrssicherheit insbesondere auch im Hinblick auf die Schulwegsicherung erhöhen, weil sich durch die einstreifigen Einfahrten der Fahrzeugverkehr nur noch auf den an seiner Einfahrt vorbeiführenden Rad- und evtl. Fußnger:innenverkehr sowie auf den Verkehr in der einstreifigen Kreisfahrbahn konzentrieren muss. Eine Ablenkung durch ein daneben auf einer zweiten Fahrspur einfahrendes Fahrzeug besteht dann nicht mehr. Das gleiche gilt bei den Ausfahrten sowie auch bezogen auf die Ablenkung durch daneben fahrende Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn. Weiterhin wird der Blickwinkel auf die Radfahrenden des ausfahrenden Verkehrs verbessert.

 

Die Kosten für die Umgestaltung werden 114.000 EUR (brutto) betragen. Die Durchführung der baulichen Umgestaltung inkl. Markierungsarbeiten soll in den Herbstferien durchgeführt werden. Im Vorwege und damit vor den Herbstferien erfolgt aber zum einen der Bau des neuen Gehweges im Bereich des Mühlentors zum Fußngerüberweg hin sowie einige Bord- und henanpassungen und zum anderen die Oberflächensanierung im Bereich Mühlentorplatz/Ratzeburger Allee, damit dort dann ein sauberes Markieren möglich ist.

 


 

 

 

Anmerkung:

Die Hansestadt Lübeck ist in Schleswig-Holstein inzwischen die einzige Gemeinde, die noch über mehrere große zweistreifig geführte Kreisverkehre verfügt, die in der Nachkriegszeit entstanden sind. Sie stellen damit nicht nur für Ortskundige, sondern auch für Ortsunkundige eine Herausforderung dar.

 

Darüber hinaus haben sich inzwischen die rechtlichen Vorschriften für Kreisverkehre geändert (z. B. Ausfahrten aus Kreisfahrbahn nur einstreifig, Schutzstreifen auf der Fahrbahn in Kreisverkehren sind unzulässig). Zudem gibt es seit längerem ein Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, das von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen     e. V. herausgegeben wird, das anzuwenden ist. Sie alle haben zum Ziel, die Verkehrssicherheit an und in Kreisverkehren zu verbessern und sind daher auch von den Straßenverkehrsbehörden umzusetzen.

 

Im Mai 2023 wurde die Behelfsbrücke neben der Mühlentorbrücke in Betrieb genommen. Im Vorfeld wurden u. a. die Schulen über die Inbetriebnahme und die sich daraus ergebene Anpassung des Fuß- und Radverkehrs informiert. Der Radverkehr und insbesondere der Schüler:innenradverkehr nutzt im Übrigen bereits intensiv problemlos die neue Behelfsbrücke neben der Mühlentorbrücke. Von Seiten der Innenstadt-Schulen kam es diesbezüglich bisher nicht zu Beschwerden. Auch ist die Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck, die Ansprechpartnerin für die Schulen ist, mit der Verkehrsführung bisher zufrieden.

Im Zuge der Umgestaltung zum einspurigen Kreisverkehr erfolgt keine Änderung der Verkehrsführung für Radfahrende.

 


 


 


[1] Hans Kripgans Das Auge der Lübecker Nachrichten Fotografien 1960.1969


Anlagen

 

1 Beschilderungs- und Markierungsplan


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Beschilderungs- u. Markierungsplan_Stand 19.04.2023 (3603 KB)