Vorlage - 2/11646-03-01-01  

Betreff: AM Pluschkell & AM Lötsch: Austauschantrag zu VO/2022/11646-03 BW 60 Sandbergbrücke
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Odendahl, Sandra
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
03.04.2023 
84. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die VO/2022/11646 wird wie folgt geändert und beschlossen:

Das Projekt „BW 60 Sandbergbrücke“ wird freigegeben mit folgenden Maßnahmen:

 

Es ist ein Verkehrsknoten zu planen, der insgesamt eine Verkehrsqualität der Stufe C aufweist, für die Haupt- Verkehrsrelation mindestens eine Verkehrsqualität der Stufe B. Der ÖPNV und der Fahrradverkehr sollen erleichtert und beschleunigt werden.

Das bedeutet im Einzelnen:

 

1.1    Ersatz der alten Brücke mit vierspuriger Unterführung durch eine neue Brücke mit zweispuriger Unterführung für den KfZ- Verkehr, insbesondere ÖPNV.

1.2    Die direkte Verbindung zwischen Heiligen- Geist- Kamp und der Travemünder Allee (Fahrrichtung Travemünde) bleibt erhalten.

1.3    Die Anbindung der Straße „ Am Waldsaum“ ist zu berücksichtigen. Das künftige Wohnquartier Volksfestplatz soll über die Travemünder Allee erreichbar sein.

1.4    Eine 2- oder 3- Spurigkeit der Travemünder Allee zwischen Sandberg und der Adolfstraße ist zu prüfen und ggf. in der Planung zu berücksichtigen.

1.5    Fortführung des Zwei- Richtung- Radwegs in der Travemünder Allee über den Sandberg hinaus.

1.6    Der Bau einer neuen Brücke auf der Friedhofseite mit Unterführung gemäß ERA als Teilmaßnahme des geplanten Radschnellwegs Moisling- Travemünde wird geprüft. Hierzu ist das Votum des Runden Tisch Radverkehr einzuholen.

1.7    Höhengleiche Übergänge über die B75 an den Bushaltestellen Zeppelinstraße und Jungborn sind zu prüfen. Die Bushaltestelle Zeppelinstraße soll barrierefrei ausgestaltet werden mit einer ebenerdigen Straßenquerung.

1.8    Die Ergebnisse der noch ausstehenden Beratungen der Lübecker Bürgerschaft zum Teilgutachten Straßenbahn im Rahmen des künftigen Verkehrsentwicklungsplans sind ggf. zu berücksichtigen.

 

 

 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen