Vorlage - VO/2023/11985  

Betreff: Antrag des AM Thorsten Fürter zur Nutzung von Social Media Kanälen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.03.2023 
77. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, als Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 dem Gebot parteipolitischer Neutralität dadurch zu entsprechen, dass er seine Social Media Kanäle bei Facebook, Instagram und LinkedIn mindestens im Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl nicht zur Werbung für eine Partei nutzt.



 


Begründung

Im Rundschreiben des Bürgermeisters zu Verhaltensregeln in Wahlkampfzeiten 2023 vom 7. Dezember 2022 ist u. a. aufgeführt:

 

"Die Verwaltung ist stets zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt für alle Kolleg:innen der Verwaltung. Die private politische Betätigung ist davon nicht betroffen. Es ist aber der Anschein zu vermeiden, dass sie in Wahrnehmung von dienstlichen Aufgaben erfolgt."

 

Der Bürgermeister verbreitet auf seinen privaten Social-Media-Kanälen in erheblichem Umfang Beiträge, die direkt und unmittelbar mit seinen dienstlichen Aufgaben zusammenhängen, etwa die Wahrnehmung von Terminen als Bürgermeister. Postings mit privatem, politischem und dienstlichem Hintergrund stehen in den Kanälen ununterscheidbar nebeneinander. Daher ist in Wahlkampfzeiten ein Verzicht auf die parteipolitische Nutzung unabdingbar.


Anlagen