Vorlage - VO/2023/11960  

Betreff: Personalangelegenheiten, soweit der Hauptausschuss die Entscheidung trifft:
Bestellung einer kommissarischen Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Trepping, Tanja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
14.03.2023 
77. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Herr Enno Thyen wird ab 01.04.2023 befristet bis zur endgültigen Bestellung einer:eines Direktor:in der Entsorgungsbetriebe Lübeck als Werkleitung im Sinne der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein zum kommissarischen Direktor als Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck bestellt.

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

Bestellung einer kommissarischen Werkleitung der Entsorgungsbetriebe Lübeck


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, weil keine Relevanz gegeben ist.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

 

 

 

vorgeschrieben durch: § 2 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein i.V.m der Eigenbetriebssatzung EBL

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

Die Personalkosten werden im Rahmen des Wirtschaftsplans der Entsorgungsbetriebe zur Verfügung gestellt.

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

Aufgrund der in der Vorlage erforderlichen personenbezogenen Daten ist die Behandlung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gem. § 35 Abs.1 Satz der Gemeindeordnung geboten.

 


Begründung

Das Beschäftigungsverhältnis mit dem bisherigen Direktor endet mit Ablauf des 31.03.2023. Das Stellenbesetzungsverfahren für die erforderliche Wiederbesetzung wurde eingeleitet. Aufgrund der Verfahrensdauer kann die Bestellung einer:eines neuen Direktor:in als Werkleitung zeitlich nicht zum 01.04.2023 erfolgen.

 

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck werden gemäß ihrer von der Bürgerschaft beschlossenen Betriebssatzung nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt.

 

Nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein ist zwingend eine Werkleitung zu bestellen. Ein Verzicht auf eine vorübergehende Bestellung einer kommissarischen Werkleitung bis zur Wiederbesetzung der Planstelle ist rechtlich nicht zulässig.

Auch ein Rückgriff auf die Vertretungsregelungen in der Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck ist nicht ausreichend, da es sich bei der dort vorgesehenen ständigen Vertretung lediglich um eine Abwesenheitsvertretung für eine vorhandene Werkleitung handelt.

 

Herr Enno Thyen ist Leiter der Sparte Stadtentwässerung bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck und hat sich bereit erklärt, die Funktion der Werkleitung kommissarisch wahrzunehmen.


Anlagen

keine